Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in älteren Gebäuden stoßen wir immer wieder auf Bodenaufbauten, die möglicherweise Asbest enthalten. Besonders unter alten Bodenbelägen können sich asbesthaltige Kleber, Spachtelmassen oder Beschichtungen befinden.

Solange diese Materialien unbeschädigt bleiben, ist häufig keine unmittelbare Faserfreisetzung zu erwarten. Werden sie jedoch abgeschliffen, abgefräst oder unsachgemäß entfernt, können gesundheitsgefährdende Asbestfasern in die Raumluft gelangen.

Mit dem BT-40-Verfahren steht ein anerkanntes emissionsarmes Arbeitsverfahren zur Verfügung, mit dem bestimmte asbesthaltige Bodenkleber kontrolliert von mineralischen Untergründen entfernt werden können.

Wir vom Malerbetrieb Tack erklären Ihnen, wann dieses Verfahren eingesetzt werden kann, wie eine solche Sanierung abläuft und worauf dabei besonders zu achten ist.

Asbest fachgerecht erkennen und sanieren

Das BT-40-Verfahren ist ein speziell festgelegtes Fräsverfahren zur Entfernung asbesthaltiger, ausgehärteter Kleber und zähplastischer Materialien von festen mineralischen Bodenflächen.

Dazu gehören beispielsweise Untergründe aus:

Beton,
Estrich,
anderen festen mineralischen Baustoffen.

Bei dem Verfahren wird der belastete Kleber mit einer speziellen Bodenfräse abgetragen. Das gelöste Material wird unmittelbar an der Maschine erfasst und über ein abgestimmtes Absaug- und Filtersystem abgeführt.

Die eingesetzte Technik überwacht während der Arbeiten kontinuierlich die Absaugleistung. Reicht der notwendige Unterdruck nicht aus, wird die Bearbeitungsmaschine automatisch abgeschaltet. Dadurch soll verhindert werden, dass die Fräse ohne ausreichende Absaugung weiterarbeitet.

Wichtig ist: Nicht jede Bodenfräse mit angeschlossenem Staubsauger entspricht automatisch dem BT-40-Verfahren. Die Bezeichnung darf nur verwendet werden, wenn die Arbeiten genau nach der festgelegten Verfahrensbeschreibung und mit den dafür vorgesehenen Geräten ausgeführt werden.

Asbest fachgerecht erkennen und sanieren

Das BT-40-Verfahren ist ein speziell festgelegtes Fräsverfahren zur Entfernung asbesthaltiger, ausgehärteter Kleber und zähplastischer Materialien von festen mineralischen Bodenflächen.

Dazu gehören beispielsweise Untergründe aus:

Beton,
Estrich,
anderen festen mineralischen Baustoffen.

Bei dem Verfahren wird der belastete Kleber mit einer speziellen Bodenfräse abgetragen. Das gelöste Material wird unmittelbar an der Maschine erfasst und über ein abgestimmtes Absaug- und Filtersystem abgeführt.

Die eingesetzte Technik überwacht während der Arbeiten kontinuierlich die Absaugleistung. Reicht der notwendige Unterdruck nicht aus, wird die Bearbeitungsmaschine automatisch abgeschaltet. Dadurch soll verhindert werden, dass die Fräse ohne ausreichende Absaugung weiterarbeitet.

Wichtig ist: Nicht jede Bodenfräse mit angeschlossenem Staubsauger entspricht automatisch dem BT-40-Verfahren. Die Bezeichnung darf nur verwendet werden, wenn die Arbeiten genau nach der festgelegten Verfahrensbeschreibung und mit den dafür vorgesehenen Geräten ausgeführt werden.

Asbest fachgerecht erkennen und sanieren

Was bedeutet „emissionsarmes Verfahren“?

Das BT-40-Verfahren wird als emissionsarm bezeichnet. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeiten vollständig staubfrei oder ohne jedes Risiko durchgeführt werden können.

Der Begriff beschreibt ein geprüftes Arbeitsverfahren, bei dem die Freisetzung von Asbestfasern durch aufeinander abgestimmte technische und organisatorische Schutzmaßnahmen stark reduziert wird.

Dazu gehören unter anderem:

speziell zugelassene Bearbeitungsmaschinen,
eine direkte Absaugung am Fräskopf,
eine laufende Überwachung des Unterdrucks,
geeignete Filter- und Abfüllsysteme,
eine Abschottung des Arbeitsbereichs,
persönliche Schutzausrüstung,
geschultes und fachkundiges Personal.

Damit die Schutzwirkung des Verfahrens gewährleistet bleibt, müssen sämtliche Vorgaben eingehalten werden. Veränderungen an Geräten, Absaugtechnik oder Arbeitsablauf können dazu führen, dass die Arbeiten nicht mehr als anerkanntes BT-40-Verfahren gelten.

Reagenzgläser, Mikroskop und Baustoffproben bei einer Laboruntersuchung auf mögliche Asbestbelastung

Wann kommt das BT-40-Verfahren zum Einsatz?

Das Verfahren kann eingesetzt werden, wenn sich auf einer festen mineralischen Bodenfläche ein asbesthaltiger Kleber oder ein vergleichbares zähplastisches Material befindet.

Solche Bodenaufbauten können unter anderem vorkommen in:

Einfamilienhäusern,
Mehrfamilienhäusern,
Wohnungen,
Büro- und Verwaltungsgebäuden,
Schulen und öffentlichen Einrichtungen,
Gewerbeimmobilien,
Produktions- und Industriegebäuden.

Ob ein Bodenkleber tatsächlich Asbest enthält, lässt sich nicht zuverlässig am Aussehen erkennen. Auch die Farbe des Klebers allein liefert keinen sicheren Nachweis.

Besonders bei älteren Gebäuden sollte deshalb vor Beginn der Arbeiten geklärt werden, welche Materialien im vorhandenen Bodenaufbau verarbeitet wurden. Besteht ein begründeter Verdacht, ist eine fachgerechte Probenahme mit anschließender Laboruntersuchung erforderlich.

Erst anhand des Laborergebnisses kann beurteilt werden, ob Asbest vorhanden ist und welches Sanierungsverfahren für den jeweiligen Bodenaufbau geeignet ist.

Laboranalyse von Materialproben mit Reagenzgläsern und Baustoffprobe zur Untersuchung auf Asbest

Wann kommt das BT-40-Verfahren zum Einsatz?

Das Verfahren kann eingesetzt werden, wenn sich auf einer festen mineralischen Bodenfläche ein asbesthaltiger Kleber oder ein vergleichbares zähplastisches Material befindet.

Solche Bodenaufbauten können unter anderem vorkommen in:

Einfamilienhäusern,
Mehrfamilienhäusern,
Wohnungen,
Büro- und Verwaltungsgebäuden,
Schulen und öffentlichen Einrichtungen,
Gewerbeimmobilien,
Produktions- und Industriegebäuden.

Ob ein Bodenkleber tatsächlich Asbest enthält, lässt sich nicht zuverlässig am Aussehen erkennen. Auch die Farbe des Klebers allein liefert keinen sicheren Nachweis.

Besonders bei älteren Gebäuden sollte deshalb vor Beginn der Arbeiten geklärt werden, welche Materialien im vorhandenen Bodenaufbau verarbeitet wurden. Besteht ein begründeter Verdacht, ist eine fachgerechte Probenahme mit anschließender Laboruntersuchung erforderlich.

Erst anhand des Laborergebnisses kann beurteilt werden, ob Asbest vorhanden ist und welches Sanierungsverfahren für den jeweiligen Bodenaufbau geeignet ist.

Reagenzgläser, Mikroskop und Baustoffproben bei einer Laboruntersuchung auf mögliche Asbestbelastung

Wann kommt das BT-40-Verfahren zum Einsatz?

Schwarzer Bodenkleber ist nicht automatisch asbesthaltig

Viele Eigentümer werden aufmerksam, wenn unter einem alten Bodenbelag ein schwarzer Kleber sichtbar wird. Schwarze oder dunkle Kleber wurden in der Vergangenheit häufig verwendet und können Asbest enthalten.

Die Farbe allein ist jedoch kein Beweis.

Ein schwarzer Bodenkleber kann:

asbesthaltig,
asbestfrei,
bitumenhaltig,
teerhaltig,
oder mit anderen Schadstoffen belastet sein.

Eine sichere Aussage ist nur durch eine Materialanalyse im Labor möglich. Wir empfehlen daher, verdächtige Bodenaufbauten nicht eigenständig zu schleifen, zu fräsen oder mit Elektrowerkzeugen zu bearbeiten.

Schwarzer Bodenkleber ist nicht automatisch asbesthaltig

Viele Eigentümer werden aufmerksam, wenn unter einem alten Bodenbelag ein schwarzer Kleber sichtbar wird. Schwarze oder dunkle Kleber wurden in der Vergangenheit häufig verwendet und können Asbest enthalten.

Die Farbe allein ist jedoch kein Beweis.

Ein schwarzer Bodenkleber kann:

asbesthaltig,
asbestfrei,
bitumenhaltig,
teerhaltig,
oder mit anderen Schadstoffen belastet sein.

Eine sichere Aussage ist nur durch eine Materialanalyse im Labor möglich. Wir empfehlen daher, verdächtige Bodenaufbauten nicht eigenständig zu schleifen, zu fräsen oder mit Elektrowerkzeugen zu bearbeiten.

Schwarzer Bodenkleber ist nicht automatisch asbesthaltig

Wofür eignet sich das BT-40-Verfahren nicht?

Das BT-40-Verfahren ist für die Entfernung bestimmter asbesthaltiger Kleber und zähplastischer Materialien von festen mineralischen Böden vorgesehen.

Es ist nicht automatisch für den Ausbau asbesthaltiger Bodenbeläge geeignet. Dazu können beispielsweise gehören:

Floor-Flex-Platten,
Vinyl-Asbest-Platten,
Cushion-Vinyl-Beläge,
weitere asbesthaltige Bodenbeläge.

Sind sowohl der vorhandene Bodenbelag als auch der darunterliegende Kleber asbesthaltig, müssen beide Arbeitsschritte getrennt betrachtet werden.

Für den Ausbau des Bodenbelags kann ein anderes anerkanntes Verfahren erforderlich sein als für die anschließende Entfernung des Klebers. Deshalb muss vor Beginn der Sanierung der gesamte Bodenaufbau beurteilt werden.

Fachkraft mit Atemschutz bei der maschinellen Entfernung von Kleberresten auf einem Boden mit angeschlossener Absaugung
Bodenfräse mit angeschlossener Absaugung bei der Entfernung belasteter Kleberreste auf einem mineralischen Untergrund

Wofür eignet sich das BT-40-Verfahren nicht?

Das BT-40-Verfahren ist für die Entfernung bestimmter asbesthaltiger Kleber und zähplastischer Materialien von festen mineralischen Böden vorgesehen.

Es ist nicht automatisch für den Ausbau asbesthaltiger Bodenbeläge geeignet. Dazu können beispielsweise gehören:

Floor-Flex-Platten,
Vinyl-Asbest-Platten,
Cushion-Vinyl-Beläge,
weitere asbesthaltige Bodenbeläge.

Sind sowohl der vorhandene Bodenbelag als auch der darunterliegende Kleber asbesthaltig, müssen beide Arbeitsschritte getrennt betrachtet werden.

Für den Ausbau des Bodenbelags kann ein anderes anerkanntes Verfahren erforderlich sein als für die anschließende Entfernung des Klebers. Deshalb muss vor Beginn der Sanierung der gesamte Bodenaufbau beurteilt werden.

Fachkraft mit Atemschutz bei der maschinellen Entfernung von Kleberresten auf einem Boden mit angeschlossener Absaugung

Wofür eignet sich das BT-40-Verfahren nicht?

So läuft eine Asbestsanierung nach BT 40 ab

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Dabei betrachten wir beziehungsweise die beteiligten Fachstellen unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die Art des Bodenbelags,
den vorhandenen Kleber,
darunterliegende Spachtelmassen,
den Estrich oder Betonuntergrund,
bekannte frühere Renovierungsarbeiten,
vorhandene Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, werden geeignete Materialproben entnommen und in einem Fachlabor untersucht.

Dabei sollte nicht nur der sichtbare Kleber betrachtet werden. Auch Bodenbeläge, Spachtelmassen und weitere Schichten können schadstoffhaltig sein.

2. Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens

Liegt der Laborbefund vor, kann geprüft werden, welche Sanierungsmethode für das Objekt infrage kommt.

Nicht jeder asbesthaltige Bodenaufbau kann nach demselben Verfahren bearbeitet werden. Entscheidend sind unter anderem:

die Art des asbesthaltigen Materials,
der Zustand des Untergrunds,
die Größe der betroffenen Fläche,
die räumlichen Gegebenheiten,
angrenzende Räume und Nutzungsbereiche,
die Zugänglichkeit der Fläche.

Das BT-40-Verfahren kann dann eine geeignete Lösung sein, wenn die vorhandenen Materialien und die baulichen Voraussetzungen zur festgelegten Verfahrensbeschreibung passen.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Sanierung werden die Arbeiten detailliert geplant. Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung sowie ein auf die Maßnahme abgestimmter Arbeitsplan.

Darin werden unter anderem festgelegt:

das anzuwendende Verfahren,
die vorgesehenen Maschinen,
die Absaug- und Filtertechnik,
die Abschottung des Arbeitsbereichs,
die notwendige persönliche Schutzausrüstung,
die Reinigung des Sanierungsbereichs,
der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen,
die Zuständigkeiten während der Arbeiten.

Zusätzlich werden die eingesetzten Beschäftigten über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe unterwiesen.

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. Abhängig von der vorgesehenen Maßnahme müssen die Arbeiten vor Beginn bei den zuständigen Stellen angezeigt werden.

Die Sanierung muss von fachkundigen und entsprechend qualifizierten Personen geplant, beaufsichtigt und durchgeführt werden.

Diese organisatorischen Anforderungen dienen dazu, Beschäftigte, Bewohner, Auftraggeber und angrenzende Bereiche vor einer unnötigen Faserbelastung zu schützen.

5. Einrichtung und Abschottung des Arbeitsbereichs

Vor Beginn der Fräsarbeiten wird der betroffene Bereich vorbereitet.

Dazu gehören je nach Maßnahme unter anderem:

das vollständige Räumen der Arbeitsfläche,
das staubdichte Abdecken schwer zu reinigender Bauteile,
das Abschotten gegenüber angrenzenden Bereichen,
das Verschließen von Öffnungen und Durchgängen,
die Kennzeichnung des Sanierungsbereichs,
die Einrichtung eines kontrollierten Zugangs,
das Aufstellen der benötigten Absaug- und Reinigungsgeräte.

Während der Sanierung darf der Bereich nur von befugten und entsprechend ausgerüsteten Personen betreten werden.

6. Entfernen des asbesthaltigen Klebers

Die belastete Bodenfläche wird mit einer speziellen Fräsmaschine bearbeitet.

Die Maschine ist mit einem leistungsfähigen Absaug- und Filtersystem verbunden. Das beim Fräsen entstehende Material wird direkt an der Bearbeitungsstelle abgesaugt und über geschlossene Leitungen weitergeführt.

Vor Beginn der eigentlichen Fräsarbeiten wird geprüft, ob:

die Absauganlage ordnungsgemäß arbeitet,
der erforderliche Unterdruck vorhanden ist,
die Überwachungseinrichtungen funktionieren,
alle Verbindungen dicht angeschlossen sind.

Sinkt die Absaugleistung während der Bearbeitung unter den vorgesehenen Wert, wird die Fräsmaschine automatisch abgeschaltet.

Die Frästiefe wird so eingestellt, dass der belastete Kleber entfernt wird, ohne den Untergrund unnötig stark zu beschädigen.

7. Bearbeitung von Kanten und Randbereichen

Mit einer großen Bodenfräse können Wandanschlüsse, Ecken, Heizungsbereiche und andere schwer zugängliche Stellen häufig nicht vollständig erreicht werden.

Für diese Bereiche kommen speziell vorgesehene Geräte und Arbeitsschritte zum Einsatz. Je nach baulicher Situation können dazu gehören:

eine geeignete Rand- oder Eckfräse,
zugelassene Schleifgeräte mit Direktabsaugung,
eine kontrollierte manuelle Nachbearbeitung,
feuchtes Bearbeiten kleiner Restflächen,
eine kontinuierliche Absaugung.

Auch bei diesen Arbeitsschritten müssen die Vorgaben des jeweiligen Verfahrens genau eingehalten werden.

8. Aufnahme und Verpackung des Fräsguts

Das abgetragene Material wird über das Absaugsystem in eine dafür vorgesehene Filter- und Abfülleinheit transportiert.

Anschließend wird das asbesthaltige Fräsgut in geeignete, staubdicht verschließbare und gekennzeichnete Abfallbehälter oder Big-Bags abgefüllt.

Der Behälterwechsel erfolgt nach einem festgelegten Ablauf. Dadurch soll verhindert werden, dass asbesthaltiger Staub beim Abfüllen oder Verschließen unkontrolliert austritt.

9. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Fräsarbeiten wird der gesamte Arbeitsbereich sorgfältig gereinigt.

Dazu gehören:

das Absaugen der bearbeiteten Bodenflächen,
die Reinigung von Wandanschlüssen und Bauteilen,
das Reinigen der eingesetzten Maschinen,
das Absaugen beziehungsweise feuchte Abwischen glatter Flächen,
das sichere Verschließen von Schläuchen und Geräteanschlüssen,
die Verpackung kontaminierter Verbrauchsmaterialien,
eine abschließende Sichtkontrolle.

Trockenes Kehren oder das Abblasen von Staub ist bei solchen Arbeiten nicht zulässig.

Ob zusätzlich eine Freimessung erforderlich ist, hängt von der konkreten Sanierungsmaßnahme, der Gefährdungsbeurteilung und den jeweiligen Anforderungen ab.

10. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige Materialien dürfen nicht zusammen mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Das entfernte Material muss:

staubdicht verpackt,
eindeutig gekennzeichnet,
sicher gelagert,
ordnungsgemäß transportiert,
über eine zugelassene Annahmestelle entsorgt werden.

Auch verwendete Folien, Filter, Schutzkleidung und Reinigungsmaterialien können als asbestkontaminierte Abfälle behandelt werden müssen.

Die Entsorgung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen und regionalen Vorgaben.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Dabei betrachten wir beziehungsweise die beteiligten Fachstellen unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die Art des Bodenbelags,
den vorhandenen Kleber,
darunterliegende Spachtelmassen,
den Estrich oder Betonuntergrund,
bekannte frühere Renovierungsarbeiten,
vorhandene Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, werden geeignete Materialproben entnommen und in einem Fachlabor untersucht.

Dabei sollte nicht nur der sichtbare Kleber betrachtet werden. Auch Bodenbeläge, Spachtelmassen und weitere Schichten können schadstoffhaltig sein.

Schritt 2

2. Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens

Liegt der Laborbefund vor, kann geprüft werden, welche Sanierungsmethode für das Objekt infrage kommt.

Nicht jeder asbesthaltige Bodenaufbau kann nach demselben Verfahren bearbeitet werden. Entscheidend sind unter anderem:

die Art des asbesthaltigen Materials,
der Zustand des Untergrunds,
die Größe der betroffenen Fläche,
die räumlichen Gegebenheiten,
angrenzende Räume und Nutzungsbereiche,
die Zugänglichkeit der Fläche.

Das BT-40-Verfahren kann dann eine geeignete Lösung sein, wenn die vorhandenen Materialien und die baulichen Voraussetzungen zur festgelegten Verfahrensbeschreibung passen.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Sanierung werden die Arbeiten detailliert geplant. Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung sowie ein auf die Maßnahme abgestimmter Arbeitsplan.

Darin werden unter anderem festgelegt:

das anzuwendende Verfahren,
die vorgesehenen Maschinen,
die Absaug- und Filtertechnik,
die Abschottung des Arbeitsbereichs,
die notwendige persönliche Schutzausrüstung,
die Reinigung des Sanierungsbereichs,
der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen,
die Zuständigkeiten während der Arbeiten.

Zusätzlich werden die eingesetzten Beschäftigten über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe unterwiesen.

Schritt 4

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. Abhängig von der vorgesehenen Maßnahme müssen die Arbeiten vor Beginn bei den zuständigen Stellen angezeigt werden.

Die Sanierung muss von fachkundigen und entsprechend qualifizierten Personen geplant, beaufsichtigt und durchgeführt werden.

Diese organisatorischen Anforderungen dienen dazu, Beschäftigte, Bewohner, Auftraggeber und angrenzende Bereiche vor einer unnötigen Faserbelastung zu schützen.

Schritt 5

5. Einrichtung und Abschottung des Arbeitsbereichs

Vor Beginn der Fräsarbeiten wird der betroffene Bereich vorbereitet.

Dazu gehören je nach Maßnahme unter anderem:

das vollständige Räumen der Arbeitsfläche,
das staubdichte Abdecken schwer zu reinigender Bauteile,
das Abschotten gegenüber angrenzenden Bereichen,
das Verschließen von Öffnungen und Durchgängen,
die Kennzeichnung des Sanierungsbereichs,
die Einrichtung eines kontrollierten Zugangs,
das Aufstellen der benötigten Absaug- und Reinigungsgeräte.

Während der Sanierung darf der Bereich nur von befugten und entsprechend ausgerüsteten Personen betreten werden.

Schritt 6

6. Entfernen des asbesthaltigen Klebers

Die belastete Bodenfläche wird mit einer speziellen Fräsmaschine bearbeitet.

Die Maschine ist mit einem leistungsfähigen Absaug- und Filtersystem verbunden. Das beim Fräsen entstehende Material wird direkt an der Bearbeitungsstelle abgesaugt und über geschlossene Leitungen weitergeführt.

Vor Beginn der eigentlichen Fräsarbeiten wird geprüft, ob:

die Absauganlage ordnungsgemäß arbeitet,
der erforderliche Unterdruck vorhanden ist,
die Überwachungseinrichtungen funktionieren,
alle Verbindungen dicht angeschlossen sind.

Sinkt die Absaugleistung während der Bearbeitung unter den vorgesehenen Wert, wird die Fräsmaschine automatisch abgeschaltet.

Die Frästiefe wird so eingestellt, dass der belastete Kleber entfernt wird, ohne den Untergrund unnötig stark zu beschädigen.

Schritt 7

7. Bearbeitung von Kanten und Randbereichen

Mit einer großen Bodenfräse können Wandanschlüsse, Ecken, Heizungsbereiche und andere schwer zugängliche Stellen häufig nicht vollständig erreicht werden.

Für diese Bereiche kommen speziell vorgesehene Geräte und Arbeitsschritte zum Einsatz. Je nach baulicher Situation können dazu gehören:

eine geeignete Rand- oder Eckfräse,
zugelassene Schleifgeräte mit Direktabsaugung,
eine kontrollierte manuelle Nachbearbeitung,
feuchtes Bearbeiten kleiner Restflächen,
eine kontinuierliche Absaugung.

Auch bei diesen Arbeitsschritten müssen die Vorgaben des jeweiligen Verfahrens genau eingehalten werden.

Schritt 8

8. Aufnahme und Verpackung des Fräsguts

Das abgetragene Material wird über das Absaugsystem in eine dafür vorgesehene Filter- und Abfülleinheit transportiert.

Anschließend wird das asbesthaltige Fräsgut in geeignete, staubdicht verschließbare und gekennzeichnete Abfallbehälter oder Big-Bags abgefüllt.

Der Behälterwechsel erfolgt nach einem festgelegten Ablauf. Dadurch soll verhindert werden, dass asbesthaltiger Staub beim Abfüllen oder Verschließen unkontrolliert austritt.

Schritt 9

9. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Fräsarbeiten wird der gesamte Arbeitsbereich sorgfältig gereinigt.

Dazu gehören:

das Absaugen der bearbeiteten Bodenflächen,
die Reinigung von Wandanschlüssen und Bauteilen,
das Reinigen der eingesetzten Maschinen,
das Absaugen beziehungsweise feuchte Abwischen glatter Flächen,
das sichere Verschließen von Schläuchen und Geräteanschlüssen,
die Verpackung kontaminierter Verbrauchsmaterialien,
eine abschließende Sichtkontrolle.

Trockenes Kehren oder das Abblasen von Staub ist bei solchen Arbeiten nicht zulässig.

Ob zusätzlich eine Freimessung erforderlich ist, hängt von der konkreten Sanierungsmaßnahme, der Gefährdungsbeurteilung und den jeweiligen Anforderungen ab.

Schritt 10

10. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige Materialien dürfen nicht zusammen mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Das entfernte Material muss:

staubdicht verpackt,
eindeutig gekennzeichnet,
sicher gelagert,
ordnungsgemäß transportiert,
über eine zugelassene Annahmestelle entsorgt werden.

Auch verwendete Folien, Filter, Schutzkleidung und Reinigungsmaterialien können als asbestkontaminierte Abfälle behandelt werden müssen.

Die Entsorgung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen und regionalen Vorgaben.

So läuft eine Asbestsanierung nach BT 40 ab

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Dabei betrachten wir beziehungsweise die beteiligten Fachstellen unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die Art des Bodenbelags,
den vorhandenen Kleber,
darunterliegende Spachtelmassen,
den Estrich oder Betonuntergrund,
bekannte frühere Renovierungsarbeiten,
vorhandene Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, werden geeignete Materialproben entnommen und in einem Fachlabor untersucht.

Dabei sollte nicht nur der sichtbare Kleber betrachtet werden. Auch Bodenbeläge, Spachtelmassen und weitere Schichten können schadstoffhaltig sein.

2. Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens

Liegt der Laborbefund vor, kann geprüft werden, welche Sanierungsmethode für das Objekt infrage kommt.

Nicht jeder asbesthaltige Bodenaufbau kann nach demselben Verfahren bearbeitet werden. Entscheidend sind unter anderem:

die Art des asbesthaltigen Materials,
der Zustand des Untergrunds,
die Größe der betroffenen Fläche,
die räumlichen Gegebenheiten,
angrenzende Räume und Nutzungsbereiche,
die Zugänglichkeit der Fläche.

Das BT-40-Verfahren kann dann eine geeignete Lösung sein, wenn die vorhandenen Materialien und die baulichen Voraussetzungen zur festgelegten Verfahrensbeschreibung passen.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Sanierung werden die Arbeiten detailliert geplant. Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung sowie ein auf die Maßnahme abgestimmter Arbeitsplan.

Darin werden unter anderem festgelegt:

das anzuwendende Verfahren,
die vorgesehenen Maschinen,
die Absaug- und Filtertechnik,
die Abschottung des Arbeitsbereichs,
die notwendige persönliche Schutzausrüstung,
die Reinigung des Sanierungsbereichs,
der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen,
die Zuständigkeiten während der Arbeiten.

Zusätzlich werden die eingesetzten Beschäftigten über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe unterwiesen.

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. Abhängig von der vorgesehenen Maßnahme müssen die Arbeiten vor Beginn bei den zuständigen Stellen angezeigt werden.

Die Sanierung muss von fachkundigen und entsprechend qualifizierten Personen geplant, beaufsichtigt und durchgeführt werden.

Diese organisatorischen Anforderungen dienen dazu, Beschäftigte, Bewohner, Auftraggeber und angrenzende Bereiche vor einer unnötigen Faserbelastung zu schützen.

5. Einrichtung und Abschottung des Arbeitsbereichs

Vor Beginn der Fräsarbeiten wird der betroffene Bereich vorbereitet.

Dazu gehören je nach Maßnahme unter anderem:

das vollständige Räumen der Arbeitsfläche,
das staubdichte Abdecken schwer zu reinigender Bauteile,
das Abschotten gegenüber angrenzenden Bereichen,
das Verschließen von Öffnungen und Durchgängen,
die Kennzeichnung des Sanierungsbereichs,
die Einrichtung eines kontrollierten Zugangs,
das Aufstellen der benötigten Absaug- und Reinigungsgeräte.

Während der Sanierung darf der Bereich nur von befugten und entsprechend ausgerüsteten Personen betreten werden.

6. Entfernen des asbesthaltigen Klebers

Die belastete Bodenfläche wird mit einer speziellen Fräsmaschine bearbeitet.

Die Maschine ist mit einem leistungsfähigen Absaug- und Filtersystem verbunden. Das beim Fräsen entstehende Material wird direkt an der Bearbeitungsstelle abgesaugt und über geschlossene Leitungen weitergeführt.

Vor Beginn der eigentlichen Fräsarbeiten wird geprüft, ob:

die Absauganlage ordnungsgemäß arbeitet,
der erforderliche Unterdruck vorhanden ist,
die Überwachungseinrichtungen funktionieren,
alle Verbindungen dicht angeschlossen sind.

Sinkt die Absaugleistung während der Bearbeitung unter den vorgesehenen Wert, wird die Fräsmaschine automatisch abgeschaltet.

Die Frästiefe wird so eingestellt, dass der belastete Kleber entfernt wird, ohne den Untergrund unnötig stark zu beschädigen.

7. Bearbeitung von Kanten und Randbereichen

Mit einer großen Bodenfräse können Wandanschlüsse, Ecken, Heizungsbereiche und andere schwer zugängliche Stellen häufig nicht vollständig erreicht werden.

Für diese Bereiche kommen speziell vorgesehene Geräte und Arbeitsschritte zum Einsatz. Je nach baulicher Situation können dazu gehören:

eine geeignete Rand- oder Eckfräse,
zugelassene Schleifgeräte mit Direktabsaugung,
eine kontrollierte manuelle Nachbearbeitung,
feuchtes Bearbeiten kleiner Restflächen,
eine kontinuierliche Absaugung.

Auch bei diesen Arbeitsschritten müssen die Vorgaben des jeweiligen Verfahrens genau eingehalten werden.

8. Aufnahme und Verpackung des Fräsguts

Das abgetragene Material wird über das Absaugsystem in eine dafür vorgesehene Filter- und Abfülleinheit transportiert.

Anschließend wird das asbesthaltige Fräsgut in geeignete, staubdicht verschließbare und gekennzeichnete Abfallbehälter oder Big-Bags abgefüllt.

Der Behälterwechsel erfolgt nach einem festgelegten Ablauf. Dadurch soll verhindert werden, dass asbesthaltiger Staub beim Abfüllen oder Verschließen unkontrolliert austritt.

9. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Fräsarbeiten wird der gesamte Arbeitsbereich sorgfältig gereinigt.

Dazu gehören:

das Absaugen der bearbeiteten Bodenflächen,
die Reinigung von Wandanschlüssen und Bauteilen,
das Reinigen der eingesetzten Maschinen,
das Absaugen beziehungsweise feuchte Abwischen glatter Flächen,
das sichere Verschließen von Schläuchen und Geräteanschlüssen,
die Verpackung kontaminierter Verbrauchsmaterialien,
eine abschließende Sichtkontrolle.

Trockenes Kehren oder das Abblasen von Staub ist bei solchen Arbeiten nicht zulässig.

Ob zusätzlich eine Freimessung erforderlich ist, hängt von der konkreten Sanierungsmaßnahme, der Gefährdungsbeurteilung und den jeweiligen Anforderungen ab.

10. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige Materialien dürfen nicht zusammen mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Das entfernte Material muss:

staubdicht verpackt,
eindeutig gekennzeichnet,
sicher gelagert,
ordnungsgemäß transportiert,
über eine zugelassene Annahmestelle entsorgt werden.

Auch verwendete Folien, Filter, Schutzkleidung und Reinigungsmaterialien können als asbestkontaminierte Abfälle behandelt werden müssen.

Die Entsorgung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen und regionalen Vorgaben.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Dabei betrachten wir beziehungsweise die beteiligten Fachstellen unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die Art des Bodenbelags,
den vorhandenen Kleber,
darunterliegende Spachtelmassen,
den Estrich oder Betonuntergrund,
bekannte frühere Renovierungsarbeiten,
vorhandene Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, werden geeignete Materialproben entnommen und in einem Fachlabor untersucht.

Dabei sollte nicht nur der sichtbare Kleber betrachtet werden. Auch Bodenbeläge, Spachtelmassen und weitere Schichten können schadstoffhaltig sein.

Schritt 2

2. Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens

Liegt der Laborbefund vor, kann geprüft werden, welche Sanierungsmethode für das Objekt infrage kommt.

Nicht jeder asbesthaltige Bodenaufbau kann nach demselben Verfahren bearbeitet werden. Entscheidend sind unter anderem:

die Art des asbesthaltigen Materials,
der Zustand des Untergrunds,
die Größe der betroffenen Fläche,
die räumlichen Gegebenheiten,
angrenzende Räume und Nutzungsbereiche,
die Zugänglichkeit der Fläche.

Das BT-40-Verfahren kann dann eine geeignete Lösung sein, wenn die vorhandenen Materialien und die baulichen Voraussetzungen zur festgelegten Verfahrensbeschreibung passen.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Sanierung werden die Arbeiten detailliert geplant. Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung sowie ein auf die Maßnahme abgestimmter Arbeitsplan.

Darin werden unter anderem festgelegt:

das anzuwendende Verfahren,
die vorgesehenen Maschinen,
die Absaug- und Filtertechnik,
die Abschottung des Arbeitsbereichs,
die notwendige persönliche Schutzausrüstung,
die Reinigung des Sanierungsbereichs,
der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen,
die Zuständigkeiten während der Arbeiten.

Zusätzlich werden die eingesetzten Beschäftigten über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe unterwiesen.

Schritt 4

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. Abhängig von der vorgesehenen Maßnahme müssen die Arbeiten vor Beginn bei den zuständigen Stellen angezeigt werden.

Die Sanierung muss von fachkundigen und entsprechend qualifizierten Personen geplant, beaufsichtigt und durchgeführt werden.

Diese organisatorischen Anforderungen dienen dazu, Beschäftigte, Bewohner, Auftraggeber und angrenzende Bereiche vor einer unnötigen Faserbelastung zu schützen.

Schritt 5

5. Einrichtung und Abschottung des Arbeitsbereichs

Vor Beginn der Fräsarbeiten wird der betroffene Bereich vorbereitet.

Dazu gehören je nach Maßnahme unter anderem:

das vollständige Räumen der Arbeitsfläche,
das staubdichte Abdecken schwer zu reinigender Bauteile,
das Abschotten gegenüber angrenzenden Bereichen,
das Verschließen von Öffnungen und Durchgängen,
die Kennzeichnung des Sanierungsbereichs,
die Einrichtung eines kontrollierten Zugangs,
das Aufstellen der benötigten Absaug- und Reinigungsgeräte.

Während der Sanierung darf der Bereich nur von befugten und entsprechend ausgerüsteten Personen betreten werden.

Schritt 6

6. Entfernen des asbesthaltigen Klebers

Die belastete Bodenfläche wird mit einer speziellen Fräsmaschine bearbeitet.

Die Maschine ist mit einem leistungsfähigen Absaug- und Filtersystem verbunden. Das beim Fräsen entstehende Material wird direkt an der Bearbeitungsstelle abgesaugt und über geschlossene Leitungen weitergeführt.

Vor Beginn der eigentlichen Fräsarbeiten wird geprüft, ob:

die Absauganlage ordnungsgemäß arbeitet,
der erforderliche Unterdruck vorhanden ist,
die Überwachungseinrichtungen funktionieren,
alle Verbindungen dicht angeschlossen sind.

Sinkt die Absaugleistung während der Bearbeitung unter den vorgesehenen Wert, wird die Fräsmaschine automatisch abgeschaltet.

Die Frästiefe wird so eingestellt, dass der belastete Kleber entfernt wird, ohne den Untergrund unnötig stark zu beschädigen.

Schritt 7

7. Bearbeitung von Kanten und Randbereichen

Mit einer großen Bodenfräse können Wandanschlüsse, Ecken, Heizungsbereiche und andere schwer zugängliche Stellen häufig nicht vollständig erreicht werden.

Für diese Bereiche kommen speziell vorgesehene Geräte und Arbeitsschritte zum Einsatz. Je nach baulicher Situation können dazu gehören:

eine geeignete Rand- oder Eckfräse,
zugelassene Schleifgeräte mit Direktabsaugung,
eine kontrollierte manuelle Nachbearbeitung,
feuchtes Bearbeiten kleiner Restflächen,
eine kontinuierliche Absaugung.

Auch bei diesen Arbeitsschritten müssen die Vorgaben des jeweiligen Verfahrens genau eingehalten werden.

Schritt 8

8. Aufnahme und Verpackung des Fräsguts

Das abgetragene Material wird über das Absaugsystem in eine dafür vorgesehene Filter- und Abfülleinheit transportiert.

Anschließend wird das asbesthaltige Fräsgut in geeignete, staubdicht verschließbare und gekennzeichnete Abfallbehälter oder Big-Bags abgefüllt.

Der Behälterwechsel erfolgt nach einem festgelegten Ablauf. Dadurch soll verhindert werden, dass asbesthaltiger Staub beim Abfüllen oder Verschließen unkontrolliert austritt.

Schritt 9

9. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Fräsarbeiten wird der gesamte Arbeitsbereich sorgfältig gereinigt.

Dazu gehören:

das Absaugen der bearbeiteten Bodenflächen,
die Reinigung von Wandanschlüssen und Bauteilen,
das Reinigen der eingesetzten Maschinen,
das Absaugen beziehungsweise feuchte Abwischen glatter Flächen,
das sichere Verschließen von Schläuchen und Geräteanschlüssen,
die Verpackung kontaminierter Verbrauchsmaterialien,
eine abschließende Sichtkontrolle.

Trockenes Kehren oder das Abblasen von Staub ist bei solchen Arbeiten nicht zulässig.

Ob zusätzlich eine Freimessung erforderlich ist, hängt von der konkreten Sanierungsmaßnahme, der Gefährdungsbeurteilung und den jeweiligen Anforderungen ab.

Schritt 10

10. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige Materialien dürfen nicht zusammen mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Das entfernte Material muss:

staubdicht verpackt,
eindeutig gekennzeichnet,
sicher gelagert,
ordnungsgemäß transportiert,
über eine zugelassene Annahmestelle entsorgt werden.

Auch verwendete Folien, Filter, Schutzkleidung und Reinigungsmaterialien können als asbestkontaminierte Abfälle behandelt werden müssen.

Die Entsorgung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen und regionalen Vorgaben.

Welche Voraussetzungen gelten für das BT-40-Verfahren?

Das BT-40-Verfahren darf nicht mit beliebigen Maschinen oder handelsüblichen Baustellensaugern ausgeführt werden.

Für eine ordnungsgemäße Anwendung sind unter anderem erforderlich:

Nur wenn die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen eingehalten werden, kann das Verfahren seine vorgesehene Schutzwirkung erreichen.

Welche Voraussetzungen gelten für das BT-40-Verfahren?

Das BT-40-Verfahren darf nicht mit beliebigen Maschinen oder handelsüblichen Baustellensaugern ausgeführt werden.

Für eine ordnungsgemäße Anwendung sind unter anderem erforderlich:

Nur wenn die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen eingehalten werden, kann das Verfahren seine vorgesehene Schutzwirkung erreichen.

Ihre Vorteile bei einer fachgerecht geplanten Asbestsanierung

Kontrollierte Entfernung des belasteten Materials
Der asbesthaltige Kleber wird nicht unkontrolliert abgeschliffen, sondern mit einer speziell abgestimmten Maschine entfernt.
Direkte Absaugung an der Bearbeitungsstelle
Das abgetragene Material wird möglichst unmittelbar dort erfasst, wo es entsteht.
Permanente Überwachung der Absaugleistung
Die Technik kontrolliert, ob der notwendige Unterdruck vorhanden ist. Bei unzureichender Absaugleistung wird die Bearbeitung unterbrochen.
Geschlossenes Filter- und Abfüllsystem
Das Fräsgut gelangt über die Absaugleitungen in eine dafür vorgesehene Anlage und wird staubdicht verpackt.
Bearbeitung größerer Flächen und Randbereiche
Durch unterschiedliche Maschinen und Werkzeuge können sowohl freie Bodenflächen als auch Anschlüsse, Kanten und schwer erreichbare Bereiche bearbeitet werden.
Vorbereitung für den weiteren Bodenaufbau
Nach der fachgerechten Entfernung des belasteten Klebers und der abschließenden Reinigung kann der Untergrund für die nachfolgenden Sanierungsarbeiten beurteilt und vorbereitet werden.

Ihre Vorteile bei einer fachgerecht geplanten Asbestsanierung

Kontrollierte Entfernung des belasteten Materials
Der asbesthaltige Kleber wird nicht unkontrolliert abgeschliffen, sondern mit einer speziell abgestimmten Maschine entfernt.
Direkte Absaugung an der Bearbeitungsstelle
Das abgetragene Material wird möglichst unmittelbar dort erfasst, wo es entsteht.
Permanente Überwachung der Absaugleistung
Die Technik kontrolliert, ob der notwendige Unterdruck vorhanden ist. Bei unzureichender Absaugleistung wird die Bearbeitung unterbrochen.
Geschlossenes Filter- und Abfüllsystem
Das Fräsgut gelangt über die Absaugleitungen in eine dafür vorgesehene Anlage und wird staubdicht verpackt.
Bearbeitung größerer Flächen und Randbereiche
Durch unterschiedliche Maschinen und Werkzeuge können sowohl freie Bodenflächen als auch Anschlüsse, Kanten und schwer erreichbare Bereiche bearbeitet werden.
Vorbereitung für den weiteren Bodenaufbau
Nach der fachgerechten Entfernung des belasteten Klebers und der abschließenden Reinigung kann der Untergrund für die nachfolgenden Sanierungsarbeiten beurteilt und vorbereitet werden.

Warum eine frühzeitige Untersuchung sinnvoll ist

Asbest wird häufig erst entdeckt, wenn ein alter Bodenbelag bereits entfernt wurde. Das kann zu einem Baustopp, zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen.

Besonders vor umfangreichen Renovierungsarbeiten empfehlen wir deshalb eine frühzeitige Prüfung des Bodenaufbaus.

Eine Untersuchung ist insbesondere sinnvoll, wenn:

das Gebäude vor dem Asbestverbot errichtet oder renoviert wurde,
alte Floor-Flex-Platten vorhanden sind,
ein schwarzer oder dunkler Bodenkleber sichtbar wird,
alte PVC- oder Vinylbeläge entfernt werden sollen,
der Estrich abgeschliffen werden soll,
Fußbodenheizung oder neue Bodenbeläge geplant sind,
bereits ein Schadstoffverdacht besteht.

Je früher Klarheit über die vorhandenen Materialien besteht, desto besser lassen sich Arbeitsablauf, Kosten und Folgeleistungen planen.

Warum eine frühzeitige Untersuchung sinnvoll ist

Asbest wird häufig erst entdeckt, wenn ein alter Bodenbelag bereits entfernt wurde. Das kann zu einem Baustopp, zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen.

Besonders vor umfangreichen Renovierungsarbeiten empfehlen wir deshalb eine frühzeitige Prüfung des Bodenaufbaus.

Eine Untersuchung ist insbesondere sinnvoll, wenn:

das Gebäude vor dem Asbestverbot errichtet oder renoviert wurde,
alte Floor-Flex-Platten vorhanden sind,
ein schwarzer oder dunkler Bodenkleber sichtbar wird,
alte PVC- oder Vinylbeläge entfernt werden sollen,
der Estrich abgeschliffen werden soll,
Fußbodenheizung oder neue Bodenbeläge geplant sind,
bereits ein Schadstoffverdacht besteht.

Je früher Klarheit über die vorhandenen Materialien besteht, desto besser lassen sich Arbeitsablauf, Kosten und Folgeleistungen planen.

Warum eine frühzeitige Untersuchung sinnvoll ist

Häufige Fragen zur Asbestsanierung nach BT 40

Ist jeder schwarze Bodenkleber asbesthaltig?

Nein. Ein schwarzer oder dunkler Kleber kann Asbest enthalten, muss es aber nicht. Eine sichere Beurteilung ist nur durch eine fachgerechte Probenahme und Laboranalyse möglich.

Kann ich eine Materialprobe selbst entnehmen?

Davon ist in der Regel abzuraten. Bereits bei der Probenahme können Fasern freigesetzt oder belastete Bereiche verunreinigt werden. Die Probe sollte deshalb durch eine fachkundige Person entnommen werden.

Ist das BT-40-Verfahren staubfrei?

Nein. Die richtige Bezeichnung lautet emissionsarm. Technische Absaugung, Unterdrucküberwachung, Abschottung und Reinigung reduzieren die Freisetzung von Asbestfasern, schließen sie aber nicht grundsätzlich vollständig aus.

Kann das BT-40-Verfahren jeden asbesthaltigen Boden entfernen?

Nein. Das Verfahren ist für bestimmte asbesthaltige Kleber und zähplastische Materialien auf festen mineralischen Untergründen vorgesehen. Für asbesthaltige Bodenbeläge oder andere Baustoffe können separate Verfahren erforderlich sein.

Können Floor-Flex-Platten mit BT 40 entfernt werden?

Das BT-40-Verfahren ist nicht für den eigentlichen Ausbau von Floor-Flex-Platten bestimmt. Für das Entfernen der Platten muss ein hierfür geeignetes Verfahren gewählt werden. Der darunterliegende asbesthaltige Kleber kann anschließend möglicherweise nach BT 40 bearbeitet werden.

Muss der Boden vor der Sanierung untersucht werden?

Bei einem begründeten Asbestverdacht ist eine Untersuchung notwendig, damit das geeignete Sanierungsverfahren festgelegt werden kann. Dabei sollten sämtliche verdächtigen Schichten des Bodenaufbaus berücksichtigt werden.

Kann während der Sanierung im Gebäude gewohnt oder gearbeitet werden?

Das hängt von der Größe und Lage des Sanierungsbereichs sowie vom Sanierungskonzept ab. Der Arbeitsbereich selbst darf während der Arbeiten nicht von Bewohnern oder unbefugten Personen betreten werden. Ob andere Gebäudeteile weiter genutzt werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.

Wie lange dauert eine Asbestsanierung?

Die Dauer richtet sich unter anderem nach:

  • der Größe der Bodenfläche,
  • dem vorhandenen Bodenaufbau,
  • der Zugänglichkeit der Räume,
  • dem erforderlichen Ausbau vorhandener Beläge,
  • dem Aufwand für Abschottung und Reinigung,
  • notwendigen Laboruntersuchungen,
  • der Entsorgung.

Eine verlässliche Einschätzung ist daher erst nach Prüfung des Objekts und der vorhandenen Unterlagen möglich.

Ist nach den Arbeiten eine Freimessung erforderlich?

Ob eine Freimessung notwendig ist, hängt von der konkreten Maßnahme und den festgelegten Schutzmaßnahmen ab. In jedem Fall erfolgt nach der Reinigung eine abschließende Kontrolle des Arbeitsbereichs.

Kann anschließend direkt ein neuer Boden verlegt werden?

Nach Abschluss der Asbestsanierung muss der Untergrund zunächst geprüft werden. Abhängig von Zustand, Ebenheit und Restanhaftungen können weitere Arbeiten erforderlich sein, beispielsweise:

  • Schleifen oder Kugelstrahlen,
  • Ausbessern beschädigter Stellen,
  • Grundieren,
  • Spachteln,
  • Herstellen einer ebenen Verlegefläche.

Erst danach kann der neue Bodenaufbau fachgerecht ausgeführt werden.

Faserige Materialprobe in einer Glasschale zur Untersuchung auf mögliche Asbestbestandteile

Asbestverdacht im Bodenaufbau?

Sie möchten einen alten Bodenbelag entfernen, eine Wohnung renovieren oder eine Immobilie umfassend sanieren? Dann sollte ein möglicher Asbestverdacht bereits vor Beginn der eigentlichen Arbeiten geklärt werden.

Der Malerbetrieb Tack unterstützt Sie bei der Einschätzung der vorhandenen Situation und bei der Planung der nächsten Schritte.

Für eine erste Beurteilung helfen uns folgende Angaben:

Standort des Objekts,
ungefähres Baujahr,
Größe der betroffenen Fläche,
Art des vorhandenen Bodenbelags,
Fotos des Bodenaufbaus,
vorhandene Laborberichte,
Schadstoffgutachten,
gewünschter Zeitraum der Sanierung.

Auf Grundlage dieser Informationen kann geprüft werden, welche weiteren Untersuchungen erforderlich sind und ob das BT-40-Verfahren für den vorhandenen Bodenaufbau infrage kommt.

Faserige Materialprobe in einer Glasschale zur Untersuchung auf mögliche Asbestbestandteile

Asbestverdacht im Bodenaufbau?

Sie möchten einen alten Bodenbelag entfernen, eine Wohnung renovieren oder eine Immobilie umfassend sanieren? Dann sollte ein möglicher Asbestverdacht bereits vor Beginn der eigentlichen Arbeiten geklärt werden.

Der Malerbetrieb Tack unterstützt Sie bei der Einschätzung der vorhandenen Situation und bei der Planung der nächsten Schritte.

Für eine erste Beurteilung helfen uns folgende Angaben:

Standort des Objekts,
ungefähres Baujahr,
Größe der betroffenen Fläche,
Art des vorhandenen Bodenbelags,
Fotos des Bodenaufbaus,
vorhandene Laborberichte,
Schadstoffgutachten,
gewünschter Zeitraum der Sanierung.

Auf Grundlage dieser Informationen kann geprüft werden, welche weiteren Untersuchungen erforderlich sind und ob das BT-40-Verfahren für den vorhandenen Bodenaufbau infrage kommt.

Faserige Materialprobe in einer Glasschale zur Untersuchung auf mögliche Asbestbestandteile

Asbestverdacht im Bodenaufbau?

Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren