Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in älteren Gebäuden betrifft das Thema Asbest nicht nur Fußböden oder Rohrleitungen. Auch an Wänden können asbesthaltige Materialien vorhanden sein – beispielsweise in Putzen, Spachtelmassen oder anderen Beschichtungen.

Von außen lässt sich eine solche Belastung in der Regel nicht erkennen. Problematisch wird sie insbesondere dann, wenn die betroffenen Wandflächen bei Renovierungsarbeiten geschliffen, gefräst, abgeschlagen oder anderweitig mechanisch bearbeitet werden. Dabei können gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden.

Mit dem BT-43-Verfahren steht für bestimmte asbesthaltige Wandbekleidungen ein anerkanntes emissionsarmes Arbeitsverfahren nach TRGS 519 zur Verfügung.

Wir von der Malermeister Steffen Tack GmbH erklären Ihnen, wann BT 43 eingesetzt werden kann, wie wir bei einer solchen Sanierung vorgehen und welche Voraussetzungen für die fachgerechte Ausführung erfüllt sein müssen.

Was ist das BT-43-Verfahren?

BT 43 ist ein festgelegtes Fräsverfahren zur Entfernung asbesthaltiger Wandbekleidungen von festen mineralischen Untergründen.

Dazu können insbesondere gehören:

  • asbesthaltige Putze,
  • asbesthaltige Spachtelmassen,
  • zähplastische Materialien,
  • vergleichbare belastete Wandbeschichtungen.

Das Verfahren ist für Wandflächen sowie Randbereiche und Fensterlaibungen vorgesehen.

Bei der Sanierung arbeiten wir mit einer speziell für dieses Verfahren vorgesehenen, schienengeführten Wandfräse. Das belastete Material wird kontrolliert von der Wand abgetragen und unmittelbar an der Bearbeitungsstelle abgesaugt.

Die Fräse ist dabei Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Systems aus:

  • Wandfräse und Führungssystem,
  • spezieller Eckfräse,
  • Unterdrucküberwachung,
  • leistungsfähiger Saugzentrale,
  • Filter- und Abfüllanlage,
  • geeigneter Reinigungs- und Sicherheitstechnik.

Dadurch wird das beim Fräsen entstehende Material direkt aufgenommen und über das geschlossene Absaugsystem weitertransportiert.

Wichtig ist: Eine gewöhnliche Wandfräse mit angeschlossenem Baustellensauger stellt kein BT-43-Verfahren dar. Damit die Arbeiten als anerkanntes emissionsarmes Verfahren gelten, müssen die in der Verfahrensbeschreibung festgelegten Geräte, Kombinationen und Arbeitsabläufe eingehalten werden.

Was ist das BT-43-Verfahren?

BT 43 ist ein festgelegtes Fräsverfahren zur Entfernung asbesthaltiger Wandbekleidungen von festen mineralischen Untergründen.

Dazu können insbesondere gehören:

  • asbesthaltige Putze,
  • asbesthaltige Spachtelmassen,
  • zähplastische Materialien,
  • vergleichbare belastete Wandbeschichtungen.

Das Verfahren ist für Wandflächen sowie Randbereiche und Fensterlaibungen vorgesehen.

Bei der Sanierung arbeiten wir mit einer speziell für dieses Verfahren vorgesehenen, schienengeführten Wandfräse. Das belastete Material wird kontrolliert von der Wand abgetragen und unmittelbar an der Bearbeitungsstelle abgesaugt.

Die Fräse ist dabei Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Systems aus:

  • Wandfräse und Führungssystem,
  • spezieller Eckfräse,
  • Unterdrucküberwachung,
  • leistungsfähiger Saugzentrale,
  • Filter- und Abfüllanlage,
  • geeigneter Reinigungs- und Sicherheitstechnik.
  • Dadurch wird das beim Fräsen entstehende Material direkt aufgenommen und über das geschlossene Absaugsystem weitertransportiert.

Wichtig ist: Eine gewöhnliche Wandfräse mit angeschlossenem Baustellensauger stellt kein BT-43-Verfahren dar. Damit die Arbeiten als anerkanntes emissionsarmes Verfahren gelten, müssen die in der Verfahrensbeschreibung festgelegten Geräte, Kombinationen und Arbeitsabläufe eingehalten werden.

Was ist das BT-43-Verfahren?

Was bedeutet „emissionsarmes Verfahren“?

BT 43 ist ein anerkanntes emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519. Das bedeutet nicht, dass bei der Bearbeitung grundsätzlich keine Asbestfasern entstehen können.

Vielmehr wird die mögliche Faserfreisetzung durch eine Kombination verschiedener technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen möglichst gering gehalten.

Dazu gehören unter anderem:

direkte Absaugung an der Fräsmaschine,
permanente Überwachung der Absaugleistung,
spezielle Filtertechnik,
ein kontrolliert eingerichteter Sanierungsbereich,
Abschottung gegenüber angrenzenden Bereichen,
geeignete Luftreinigung,
persönliche Schutzausrüstung,
fachkundiges und speziell eingewiesenes Personal.

Bei unzureichender Absaugleistung kann die Unterdrucküberwachung die Stromversorgung der Fräsmaschine automatisch unterbrechen. Dadurch soll verhindert werden, dass bei einer Störung der Absaugung weitergefräst wird.

Wann kommt das BT-43-Verfahren zum Einsatz?

BT 43 kann eingesetzt werden, wenn asbesthaltige Bekleidungen auf einer festen mineralischen Wandfläche entfernt werden sollen und der vorhandene Aufbau dem Anwendungsbereich der Verfahrensbeschreibung entspricht.

Solche Materialien können beispielsweise in älteren:

Einfamilienhäusern,
Mehrfamilienhäusern,
Wohnungen,
Bürogebäuden,
Verwaltungsgebäuden,
Schulen,
Gewerbeimmobilien,
Produktionsgebäuden,
Industriehallen

vorkommen.

Gerade bei geplanten Renovierungsarbeiten besteht häufig die Gefahr, dass alte Putz- oder Spachtelschichten ohne vorherige Untersuchung abgeschliffen oder abgefräst werden.

Deshalb sollte vor einer größeren Bearbeitung älterer Wandflächen zunächst geklärt werden, aus welchen Materialien der vorhandene Wandaufbau besteht.

Freigelegtes Mauerwerk mit beschädigten Putz- und Faserplatten bei Sanierungsarbeiten
Freigelegtes Mauerwerk mit entfernten Putz- und Faserplatten bei Rückbauarbeiten

Wann kommt das BT-43-Verfahren zum Einsatz?

BT 43 kann eingesetzt werden, wenn asbesthaltige Bekleidungen auf einer festen mineralischen Wandfläche entfernt werden sollen und der vorhandene Aufbau dem Anwendungsbereich der Verfahrensbeschreibung entspricht.

Solche Materialien können beispielsweise in älteren:

  • Einfamilienhäusern,
  • Mehrfamilienhäusern,
  • Wohnungen,
  • Bürogebäuden,
  • Verwaltungsgebäuden,
  • Schulen,
  • Gewerbeimmobilien,
  • Produktionsgebäuden,
  • Industriehallen

vorkommen.

Gerade bei geplanten Renovierungsarbeiten besteht häufig die Gefahr, dass alte Putz- oder Spachtelschichten ohne vorherige Untersuchung abgeschliffen oder abgefräst werden.

Deshalb sollte vor einer größeren Bearbeitung älterer Wandflächen zunächst geklärt werden, aus welchen Materialien der vorhandene Wandaufbau besteht.

Freigelegtes Mauerwerk mit beschädigten Putz- und Faserplatten bei Sanierungsarbeiten

Wann kommt das BT-43-Verfahren zum Einsatz?

Asbest in Putz und Spachtelmasse ist nicht sichtbar

Asbesthaltige Putze und Spachtelmassen unterscheiden sich äußerlich nicht zuverlässig von asbestfreien Materialien.

Weder anhand der:

Farbe,
Oberflächenstruktur,
Körnung,
Härte,
Schichtdicke

lässt sich sicher feststellen, ob Asbest enthalten ist.

Auch eine Wand, die optisch vollkommen unauffällig wirkt, kann eine belastete Spachtel- oder Putzschicht enthalten.

Besteht aufgrund des Gebäudealters oder früherer Bau- und Renovierungsmaßnahmen ein begründeter Verdacht, muss deshalb vor der Bearbeitung eine geeignete Materialuntersuchung erfolgen.

Erst anhand des Befunds können wir beurteilen, ob BT 43 für die geplante Sanierung das passende Verfahren ist.

Asbest in Putz und Spachtelmasse ist nicht sichtbar

Asbesthaltige Putze und Spachtelmassen unterscheiden sich äußerlich nicht zuverlässig von asbestfreien Materialien.

Weder anhand der:

Farbe,
Oberflächenstruktur,
Körnung,
Härte,
Schichtdicke

lässt sich sicher feststellen, ob Asbest enthalten ist.

Auch eine Wand, die optisch vollkommen unauffällig wirkt, kann eine belastete Spachtel- oder Putzschicht enthalten.

Besteht aufgrund des Gebäudealters oder früherer Bau- und Renovierungsmaßnahmen ein begründeter Verdacht, muss deshalb vor der Bearbeitung eine geeignete Materialuntersuchung erfolgen.

Erst anhand des Befunds können wir beurteilen, ob BT 43 für die geplante Sanierung das passende Verfahren ist.

Asbest in Putz und Spachtelmasse ist nicht sichtbar

Gestapelte graue Wellplatten aus Faserzement als typischer asbestverdächtiger Baustoff

Wofür eignet sich das BT-43-Verfahren nicht?

BT 43 ist ein speziell definiertes Verfahren für bestimmte asbesthaltige Wandbekleidungen auf festen mineralischen Untergründen.

Das bedeutet gleichzeitig, dass BT 43 nicht automatisch für jede asbesthaltige Oberfläche eines Gebäudes eingesetzt werden kann.

Andere Verfahren können beispielsweise erforderlich sein bei:

  • asbesthaltigen Deckenbekleidungen,
  • asbesthaltigen Bodenflächen,
  • Vinyl-Asbest-Platten,
  • asbesthaltigen Bodenklebern,
  • Fliesen auf belasteten Wandflächen,
  • Bohrarbeiten in belasteten Wänden oder Decken,
  • anderen asbesthaltigen Bauteilen.

Für asbesthaltige Deckenbekleidungen steht beispielsweise das BT-44-Verfahren zur Verfügung. Für bestimmte Fliesen- und Fliesenkleberarbeiten kann dagegen das BT 57-Verfahren infrage kommen.

Deshalb betrachten wir vor Beginn einer Sanierung immer die konkrete Tätigkeit und den vorhandenen Materialaufbau – nicht nur die Tatsache, dass Asbest festgestellt wurde.

Gestapelte alte Faserzement-Wellplatten als möglicher asbesthaltiger Baustoff

Wofür eignet sich das BT-43-Verfahren nicht?

BT 43 ist ein speziell definiertes Verfahren für bestimmte asbesthaltige Wandbekleidungen auf festen mineralischen Untergründen.

Das bedeutet gleichzeitig, dass BT 43 nicht automatisch für jede asbesthaltige Oberfläche eines Gebäudes eingesetzt werden kann.

Andere Verfahren können beispielsweise erforderlich sein bei:

  • asbesthaltigen Deckenbekleidungen,
  • asbesthaltigen Bodenflächen,
  • Vinyl-Asbest-Platten,
  • asbesthaltigen Bodenklebern,
  • Fliesen auf belasteten Wandflächen,
  • Bohrarbeiten in belasteten Wänden oder Decken,
  • anderen asbesthaltigen Bauteilen.

Für asbesthaltige Deckenbekleidungen steht beispielsweise das BT-44-Verfahren zur Verfügung. Für bestimmte Fliesen- und Fliesenkleberarbeiten kann dagegen das BT 57-Verfahren infrage kommen.

Deshalb betrachten wir vor Beginn einer Sanierung immer die konkrete Tätigkeit und den vorhandenen Materialaufbau – nicht nur die Tatsache, dass Asbest festgestellt wurde.

Gestapelte graue Wellplatten aus Faserzement als typischer asbestverdächtiger Baustoff

Wofür eignet sich das BT-43-Verfahren nicht?

So läuft eine Asbestsanierung nach BT 43 ab

1. Prüfung des vorhandenen Wandaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die betroffenen Räume,
vorhandene Wandbeschichtungen,
Putz- und Spachtelschichten,
frühere Renovierungsmaßnahmen,
den mineralischen Untergrund,
vorhandene Laborberichte oder Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die betreffenden Materialien untersucht werden.

Dabei ist wichtig, den Wandaufbau möglichst vollständig zu betrachten. Unter einer jüngeren Farbschicht oder Tapete können beispielsweise ältere Spachtel- und Putzschichten liegen, die für die spätere Bearbeitung relevant sind.

Erst nach Vorliegen des Befunds können wir die Sanierung sinnvoll planen.

2. Prüfung, ob BT 43 eingesetzt werden kann

Nach der Materialanalyse prüfen wir, ob das festgestellte Material und die vorhandene Wandkonstruktion in den Anwendungsbereich des BT-43-Verfahrens fallen.

Dabei betrachten wir unter anderem:

welche Schicht asbesthaltig ist,
wie stark die belastete Schicht ist,
aus welchem Material der Untergrund besteht,
wie groß die betroffene Wandfläche ist,
ob Fensterlaibungen und Randbereiche betroffen sind,
welche Einbauten im Raum vorhanden sind,
wie der Sanierungsbereich abgeschottet werden kann,
welche Folgearbeiten geplant sind.

BT 43 kommt nur dann zum Einsatz, wenn das Verfahren für die konkrete Tätigkeit vorgesehen ist.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten erstellen wir die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und planen den Ablauf der Sanierung.

Dabei werden unter anderem festgelegt:

das anzuwendende Verfahren,
die eingesetzten Maschinen,
die Absaug- und Filtertechnik,
der Aufbau des Sanierungsbereichs,
die erforderliche Abschottung,
der Zugang zum Arbeitsbereich,
die persönliche Schutzausrüstung,
die Reinigung,
der Umgang mit den anfallenden Abfällen,
das Vorgehen bei möglichen Störungen.

Zusätzlich werden die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend der Vorgaben unterwiesen.

Beim BT-43-Verfahren müssen die Arbeiten nach aktueller Verfahrensbeschreibung von mindestens zwei entsprechend fachkundigen und in das konkrete Arbeitsverfahren eingewiesenen Beschäftigten durchgeführt werden.

4. Anzeige und organisatorische Vorbereitung

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen besonderen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen.

Für BT 43 sieht die aktuelle Verfahrensbeschreibung unter anderem eine unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde und beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor. Diese muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen; im Rahmen der Anzeige ist außerdem die erforderliche Genehmigung zu beantragen.

Diese organisatorischen Schritte gehören für uns zur fachgerechten Vorbereitung der Sanierungsarbeiten.

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit der eigentlichen Bearbeitung beginnen, wird der betreffende Raum beziehungsweise Arbeitsbereich vorbereitet.

Der Sanierungsbereich wird möglichst vollständig geräumt und zunächst gereinigt.

Anschließend werden unter anderem:

Arbeitsbereiche abgesperrt,
vorgeschriebene Warnhinweise angebracht,
Zugänge kontrolliert eingerichtet,
Bauwerksöffnungen staubdicht verschlossen,
schwer zu reinigende Bauteile abgedeckt,
Maschinen und Absaugtechnik eingerichtet,
Energie- und Saugleitungen verlegt.

Schwer zu reinigende Oberflächen – beispielsweise Heizkörper – werden staubdicht mit Folie geschützt.

Der Zugang zum Sanierungsbereich erfolgt über einen entsprechend vorgesehenen Zugang beziehungsweise eine Ein-Kammer-Schleuse. Während der Arbeiten muss dieser Bereich geschlossen bleiben.

Zusätzlich sieht das Verfahren ein geeignetes Unterdruckhaltegerät beziehungsweise einen Luftreiniger mit Filter der Staubklasse H vor. Im Arbeitsbereich soll damit ein mindestens achtfacher Luftwechsel pro Stunde gewährleistet werden.

6. Aufbau der Fräs- und Absaugtechnik

Nach Einrichtung des Arbeitsbereichs installieren wir das für BT 43 vorgesehene Fräs- und Absaugsystem.

Die schienengeführte Wandfräse wird mit der Unterdrucküberwachung und über die entsprechenden Schläuche mit der Filter-Abfüllanlage sowie der Saugzentrale verbunden.

Vor der Materialbearbeitung nehmen wir die Saugzentrale in Betrieb.

Anschließend kontrollieren wir:

die richtigen Fräswerkzeuge,
die erforderliche Frästiefe,
sämtliche Schlauchverbindungen,
die Funktion der Saugzentrale,
die Unterdrucküberwachung,
die elektrische Versorgung,
die Funktion des gesamten Systems.

Erst wenn die vorgesehene Absaugleistung erreicht ist, lässt sich die Fräsmaschine bestimmungsgemäß betreiben.

Sinken Unterdruck oder Luftleistung während der Arbeiten unter die vorgegebenen Werte, wird die Stromversorgung der Fräsmaschine automatisch unterbrochen.

7. Abfräsen der asbesthaltigen Wandbekleidung

Für die Bearbeitung der größeren Wandflächen setzen wir die vorgesehene schienengeführte Wandfräse ein.

Das Schienensystem führt die Maschine kontrolliert über die Wandfläche. Dadurch lässt sich die belastete Schicht gleichmäßig abtragen.

Die Frästiefe wird auf den vorhandenen Aufbau abgestimmt. Je nach Materialstärke und Untergrund kann die Bearbeitung in mehreren Arbeitsgängen erfolgen.

Die aktuelle BT-43-Verfahrensbeschreibung sieht beim eigentlichen Fräsvorgang eine Frästiefe von maximal 12 Millimetern vor.

Während des gesamten Fräsvorgangs läuft die Saugzentrale kontinuierlich.

Das abgetragene Material wird direkt am Fräskopf aufgenommen und über das geschlossene Absaugsystem abtransportiert.

8. Bearbeitung von Rändern und Fensterlaibungen

Eine Besonderheit von BT 43 ist, dass das Verfahren nicht ausschließlich für freie Wandflächen vorgesehen ist.

Auch:

Wandränder,
Ecken,
Anschlüsse,
Fensterlaibungen

können im Rahmen des Verfahrens bearbeitet werden.

Für diese Bereiche verwenden wir die dafür vorgesehene Eckfräse. Auch sie ist mit Unterdrucküberwachung, Saugzentrale und Abfüllanlage verbunden.

Kleine Ecken und Nischen, die mit der Fräse nicht erreicht werden können, werden entsprechend der Verfahrensbeschreibung befeuchtet und unter permanenter Absaugung kontrolliert nachbearbeitet.

Damit können wir sowohl die großen Wandflächen als auch viele der konstruktiv schwieriger erreichbaren Bereiche in den vorgesehenen Arbeitsablauf integrieren.

9. Aufnahme und Verpackung des abgetragenen Materials

Das beim Fräsen abgetragene Material gelangt über das Absaugsystem in die vorgesehene Filter- und Abfüllanlage.

Die Abfüllanlage wird nach der aktuellen Verfahrensbeschreibung im sogenannten Weißbereich betrieben.

Das belastete Material wird dort innerhalb des Systems in dafür geeignete Behältnisse abgefüllt, beispielsweise:

zugelassene Asbest-Big-Bags oder
dafür vorgesehene Folienschlauchsysteme.

Big-Bags werden nach Bedarf und spätestens beim vorgegebenen Füllstand gewechselt.

Die Anschlüsse und Behältnisse werden dabei so verschlossen, dass beim weiteren Umgang mit dem Abfall möglichst kein asbesthaltiger Staub freigesetzt wird.

10. Reinigung und Freigabe des Arbeitsbereichs

Nach Abschluss der Fräsarbeiten ist die Sanierung noch nicht beendet.

Wir reinigen zunächst die eingesetzten Maschinen und verschließen die dafür vorgesehenen Anschlüsse staubdicht.

Anschließend erfolgt die Grob- und Feinreinigung des Sanierungsbereichs.

Dazu gehören unter anderem:

Absaugen der Bodenflächen,
Absaugen der bearbeiteten Bereiche,
Aufnahme größerer Materialreste,
Reinigung der Maschinen,
feuchtes Abwischen glatter Oberflächen,
Reinigung der Verpackungen,
erneutes Absaugen bei der Schlussreinigung.

Trockenes Kehren ist dabei nicht zulässig.

Nach Abschluss der Reinigung erfolgt eine visuelle Kontrolle durch die aufsichtführende Person. Falls für die konkrete Maßnahme gefordert, erfolgt zusätzlich eine Freimessung, bevor der Bereich wieder freigegeben wird.

11. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltiges Fräsgut und asbestkontaminierte Materialien dürfen nicht über den normalen Bauschutt entsorgt werden.

Die anfallenden Abfälle werden entsprechend den geltenden Anforderungen:

staubdicht verpackt,
gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
einer dafür zugelassenen Entsorgung zugeführt.

Neben dem eigentlichen Wandmaterial können auch weitere während der Sanierung verwendete Materialien als kontaminiert einzustufen sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

Schutzfolien,
Einwegreinigungstücher,
persönliche Einweg-Schutzausrüstung,
Filtermaterialien,
andere kontaminierte Verbrauchsmaterialien.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Wandaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die betroffenen Räume,
vorhandene Wandbeschichtungen,
Putz- und Spachtelschichten,
frühere Renovierungsmaßnahmen,
den mineralischen Untergrund,
vorhandene Laborberichte oder Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die betreffenden Materialien untersucht werden.

Dabei ist wichtig, den Wandaufbau möglichst vollständig zu betrachten. Unter einer jüngeren Farbschicht oder Tapete können beispielsweise ältere Spachtel- und Putzschichten liegen, die für die spätere Bearbeitung relevant sind.

Erst nach Vorliegen des Befunds können wir die Sanierung sinnvoll planen.

Schritt 2

2. Prüfung, ob BT 43 eingesetzt werden kann

Nach der Materialanalyse prüfen wir, ob das festgestellte Material und die vorhandene Wandkonstruktion in den Anwendungsbereich des BT-43-Verfahrens fallen.

Dabei betrachten wir unter anderem:

welche Schicht asbesthaltig ist,
wie stark die belastete Schicht ist,
aus welchem Material der Untergrund besteht,
wie groß die betroffene Wandfläche ist,
ob Fensterlaibungen und Randbereiche betroffen sind,
welche Einbauten im Raum vorhanden sind,
wie der Sanierungsbereich abgeschottet werden kann,
welche Folgearbeiten geplant sind.

BT 43 kommt nur dann zum Einsatz, wenn das Verfahren für die konkrete Tätigkeit vorgesehen ist.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten erstellen wir die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und planen den Ablauf der Sanierung.

Dabei werden unter anderem festgelegt:

das anzuwendende Verfahren,
die eingesetzten Maschinen,
die Absaug- und Filtertechnik,
der Aufbau des Sanierungsbereichs,
die erforderliche Abschottung,
der Zugang zum Arbeitsbereich,
die persönliche Schutzausrüstung,
die Reinigung,
der Umgang mit den anfallenden Abfällen,
das Vorgehen bei möglichen Störungen.

Zusätzlich werden die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend der Vorgaben unterwiesen.

Beim BT-43-Verfahren müssen die Arbeiten nach aktueller Verfahrensbeschreibung von mindestens zwei entsprechend fachkundigen und in das konkrete Arbeitsverfahren eingewiesenen Beschäftigten durchgeführt werden.

Schritt 4

4. Anzeige und organisatorische Vorbereitung

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen besonderen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen.

Für BT 43 sieht die aktuelle Verfahrensbeschreibung unter anderem eine unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde und beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor. Diese muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen; im Rahmen der Anzeige ist außerdem die erforderliche Genehmigung zu beantragen.

Diese organisatorischen Schritte gehören für uns zur fachgerechten Vorbereitung der Sanierungsarbeiten.

Schritt 5

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit der eigentlichen Bearbeitung beginnen, wird der betreffende Raum beziehungsweise Arbeitsbereich vorbereitet.

Der Sanierungsbereich wird möglichst vollständig geräumt und zunächst gereinigt.

Anschließend werden unter anderem:

Arbeitsbereiche abgesperrt,
vorgeschriebene Warnhinweise angebracht,
Zugänge kontrolliert eingerichtet,
Bauwerksöffnungen staubdicht verschlossen,
schwer zu reinigende Bauteile abgedeckt,
Maschinen und Absaugtechnik eingerichtet,
Energie- und Saugleitungen verlegt.

Schwer zu reinigende Oberflächen – beispielsweise Heizkörper – werden staubdicht mit Folie geschützt.

Der Zugang zum Sanierungsbereich erfolgt über einen entsprechend vorgesehenen Zugang beziehungsweise eine Ein-Kammer-Schleuse. Während der Arbeiten muss dieser Bereich geschlossen bleiben.

Zusätzlich sieht das Verfahren ein geeignetes Unterdruckhaltegerät beziehungsweise einen Luftreiniger mit Filter der Staubklasse H vor. Im Arbeitsbereich soll damit ein mindestens achtfacher Luftwechsel pro Stunde gewährleistet werden.

Schritt 6

6. Aufbau der Fräs- und Absaugtechnik

Nach Einrichtung des Arbeitsbereichs installieren wir das für BT 43 vorgesehene Fräs- und Absaugsystem.

Die schienengeführte Wandfräse wird mit der Unterdrucküberwachung und über die entsprechenden Schläuche mit der Filter-Abfüllanlage sowie der Saugzentrale verbunden.

Vor der Materialbearbeitung nehmen wir die Saugzentrale in Betrieb.

Anschließend kontrollieren wir:

die richtigen Fräswerkzeuge,
die erforderliche Frästiefe,
sämtliche Schlauchverbindungen,
die Funktion der Saugzentrale,
die Unterdrucküberwachung,
die elektrische Versorgung,
die Funktion des gesamten Systems.

Erst wenn die vorgesehene Absaugleistung erreicht ist, lässt sich die Fräsmaschine bestimmungsgemäß betreiben.

Sinken Unterdruck oder Luftleistung während der Arbeiten unter die vorgegebenen Werte, wird die Stromversorgung der Fräsmaschine automatisch unterbrochen.

Schritt 7

7. Abfräsen der asbesthaltigen Wandbekleidung

Für die Bearbeitung der größeren Wandflächen setzen wir die vorgesehene schienengeführte Wandfräse ein.

Das Schienensystem führt die Maschine kontrolliert über die Wandfläche. Dadurch lässt sich die belastete Schicht gleichmäßig abtragen.

Die Frästiefe wird auf den vorhandenen Aufbau abgestimmt. Je nach Materialstärke und Untergrund kann die Bearbeitung in mehreren Arbeitsgängen erfolgen.

Die aktuelle BT-43-Verfahrensbeschreibung sieht beim eigentlichen Fräsvorgang eine Frästiefe von maximal 12 Millimetern vor.

Während des gesamten Fräsvorgangs läuft die Saugzentrale kontinuierlich.

Das abgetragene Material wird direkt am Fräskopf aufgenommen und über das geschlossene Absaugsystem abtransportiert.

Schritt 8

8. Bearbeitung von Rändern und Fensterlaibungen

Eine Besonderheit von BT 43 ist, dass das Verfahren nicht ausschließlich für freie Wandflächen vorgesehen ist.

Auch:

Wandränder,
Ecken,
Anschlüsse,
Fensterlaibungen

können im Rahmen des Verfahrens bearbeitet werden.

Für diese Bereiche verwenden wir die dafür vorgesehene Eckfräse. Auch sie ist mit Unterdrucküberwachung, Saugzentrale und Abfüllanlage verbunden.

Kleine Ecken und Nischen, die mit der Fräse nicht erreicht werden können, werden entsprechend der Verfahrensbeschreibung befeuchtet und unter permanenter Absaugung kontrolliert nachbearbeitet.

Damit können wir sowohl die großen Wandflächen als auch viele der konstruktiv schwieriger erreichbaren Bereiche in den vorgesehenen Arbeitsablauf integrieren.

Schritt 9

9. Aufnahme und Verpackung des abgetragenen Materials

Das beim Fräsen abgetragene Material gelangt über das Absaugsystem in die vorgesehene Filter- und Abfüllanlage.

Die Abfüllanlage wird nach der aktuellen Verfahrensbeschreibung im sogenannten Weißbereich betrieben.

Das belastete Material wird dort innerhalb des Systems in dafür geeignete Behältnisse abgefüllt, beispielsweise:

zugelassene Asbest-Big-Bags oder
dafür vorgesehene Folienschlauchsysteme.

Big-Bags werden nach Bedarf und spätestens beim vorgegebenen Füllstand gewechselt.

Die Anschlüsse und Behältnisse werden dabei so verschlossen, dass beim weiteren Umgang mit dem Abfall möglichst kein asbesthaltiger Staub freigesetzt wird.

Schritt 10

10. Reinigung und Freigabe des Arbeitsbereichs

Nach Abschluss der Fräsarbeiten ist die Sanierung noch nicht beendet.

Wir reinigen zunächst die eingesetzten Maschinen und verschließen die dafür vorgesehenen Anschlüsse staubdicht.

Anschließend erfolgt die Grob- und Feinreinigung des Sanierungsbereichs.

Dazu gehören unter anderem:

Absaugen der Bodenflächen,
Absaugen der bearbeiteten Bereiche,
Aufnahme größerer Materialreste,
Reinigung der Maschinen,
feuchtes Abwischen glatter Oberflächen,
Reinigung der Verpackungen,
erneutes Absaugen bei der Schlussreinigung.

Trockenes Kehren ist dabei nicht zulässig.

Nach Abschluss der Reinigung erfolgt eine visuelle Kontrolle durch die aufsichtführende Person. Falls für die konkrete Maßnahme gefordert, erfolgt zusätzlich eine Freimessung, bevor der Bereich wieder freigegeben wird.

Schritt 11

11. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltiges Fräsgut und asbestkontaminierte Materialien dürfen nicht über den normalen Bauschutt entsorgt werden.

Die anfallenden Abfälle werden entsprechend den geltenden Anforderungen:

staubdicht verpackt,
gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
einer dafür zugelassenen Entsorgung zugeführt.

Neben dem eigentlichen Wandmaterial können auch weitere während der Sanierung verwendete Materialien als kontaminiert einzustufen sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

Schutzfolien,
Einwegreinigungstücher,
persönliche Einweg-Schutzausrüstung,
Filtermaterialien,
andere kontaminierte Verbrauchsmaterialien.

So läuft eine Asbestsanierung nach BT 43 ab

1. Prüfung des vorhandenen Wandaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die betroffenen Räume,
vorhandene Wandbeschichtungen,
Putz- und Spachtelschichten,
frühere Renovierungsmaßnahmen,
den mineralischen Untergrund,
vorhandene Laborberichte oder Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die betreffenden Materialien untersucht werden.

Dabei ist wichtig, den Wandaufbau möglichst vollständig zu betrachten. Unter einer jüngeren Farbschicht oder Tapete können beispielsweise ältere Spachtel- und Putzschichten liegen, die für die spätere Bearbeitung relevant sind.

Erst nach Vorliegen des Befunds können wir die Sanierung sinnvoll planen.

2. Prüfung, ob BT 43 eingesetzt werden kann

Nach der Materialanalyse prüfen wir, ob das festgestellte Material und die vorhandene Wandkonstruktion in den Anwendungsbereich des BT-43-Verfahrens fallen.

Dabei betrachten wir unter anderem:

welche Schicht asbesthaltig ist,
wie stark die belastete Schicht ist,
aus welchem Material der Untergrund besteht,
wie groß die betroffene Wandfläche ist,
ob Fensterlaibungen und Randbereiche betroffen sind,
welche Einbauten im Raum vorhanden sind,
wie der Sanierungsbereich abgeschottet werden kann,
welche Folgearbeiten geplant sind.

BT 43 kommt nur dann zum Einsatz, wenn das Verfahren für die konkrete Tätigkeit vorgesehen ist.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten erstellen wir die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und planen den Ablauf der Sanierung.

Dabei werden unter anderem festgelegt:

das anzuwendende Verfahren,
die eingesetzten Maschinen,
die Absaug- und Filtertechnik,
der Aufbau des Sanierungsbereichs,
die erforderliche Abschottung,
der Zugang zum Arbeitsbereich,
die persönliche Schutzausrüstung,
die Reinigung,
der Umgang mit den anfallenden Abfällen,
das Vorgehen bei möglichen Störungen.

Zusätzlich werden die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend der Vorgaben unterwiesen.

Beim BT-43-Verfahren müssen die Arbeiten nach aktueller Verfahrensbeschreibung von mindestens zwei entsprechend fachkundigen und in das konkrete Arbeitsverfahren eingewiesenen Beschäftigten durchgeführt werden.

4. Anzeige und organisatorische Vorbereitung

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen besonderen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen.

Für BT 43 sieht die aktuelle Verfahrensbeschreibung unter anderem eine unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde und beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor. Diese muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen; im Rahmen der Anzeige ist außerdem die erforderliche Genehmigung zu beantragen.

Diese organisatorischen Schritte gehören für uns zur fachgerechten Vorbereitung der Sanierungsarbeiten.

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit der eigentlichen Bearbeitung beginnen, wird der betreffende Raum beziehungsweise Arbeitsbereich vorbereitet.

Der Sanierungsbereich wird möglichst vollständig geräumt und zunächst gereinigt.

Anschließend werden unter anderem:

Arbeitsbereiche abgesperrt,
vorgeschriebene Warnhinweise angebracht,
Zugänge kontrolliert eingerichtet,
Bauwerksöffnungen staubdicht verschlossen,
schwer zu reinigende Bauteile abgedeckt,
Maschinen und Absaugtechnik eingerichtet,
Energie- und Saugleitungen verlegt.

Schwer zu reinigende Oberflächen – beispielsweise Heizkörper – werden staubdicht mit Folie geschützt.

Der Zugang zum Sanierungsbereich erfolgt über einen entsprechend vorgesehenen Zugang beziehungsweise eine Ein-Kammer-Schleuse. Während der Arbeiten muss dieser Bereich geschlossen bleiben.

Zusätzlich sieht das Verfahren ein geeignetes Unterdruckhaltegerät beziehungsweise einen Luftreiniger mit Filter der Staubklasse H vor. Im Arbeitsbereich soll damit ein mindestens achtfacher Luftwechsel pro Stunde gewährleistet werden.

6. Aufbau der Fräs- und Absaugtechnik

Nach Einrichtung des Arbeitsbereichs installieren wir das für BT 43 vorgesehene Fräs- und Absaugsystem.

Die schienengeführte Wandfräse wird mit der Unterdrucküberwachung und über die entsprechenden Schläuche mit der Filter-Abfüllanlage sowie der Saugzentrale verbunden.

Vor der Materialbearbeitung nehmen wir die Saugzentrale in Betrieb.

Anschließend kontrollieren wir:

die richtigen Fräswerkzeuge,
die erforderliche Frästiefe,
sämtliche Schlauchverbindungen,
die Funktion der Saugzentrale,
die Unterdrucküberwachung,
die elektrische Versorgung,
die Funktion des gesamten Systems.

Erst wenn die vorgesehene Absaugleistung erreicht ist, lässt sich die Fräsmaschine bestimmungsgemäß betreiben.

Sinken Unterdruck oder Luftleistung während der Arbeiten unter die vorgegebenen Werte, wird die Stromversorgung der Fräsmaschine automatisch unterbrochen.

7. Abfräsen der asbesthaltigen Wandbekleidung

Für die Bearbeitung der größeren Wandflächen setzen wir die vorgesehene schienengeführte Wandfräse ein.

Das Schienensystem führt die Maschine kontrolliert über die Wandfläche. Dadurch lässt sich die belastete Schicht gleichmäßig abtragen.

Die Frästiefe wird auf den vorhandenen Aufbau abgestimmt. Je nach Materialstärke und Untergrund kann die Bearbeitung in mehreren Arbeitsgängen erfolgen.

Die aktuelle BT-43-Verfahrensbeschreibung sieht beim eigentlichen Fräsvorgang eine Frästiefe von maximal 12 Millimetern vor.

Während des gesamten Fräsvorgangs läuft die Saugzentrale kontinuierlich.

Das abgetragene Material wird direkt am Fräskopf aufgenommen und über das geschlossene Absaugsystem abtransportiert.

8. Bearbeitung von Rändern und Fensterlaibungen

Eine Besonderheit von BT 43 ist, dass das Verfahren nicht ausschließlich für freie Wandflächen vorgesehen ist.

Auch:

Wandränder,
Ecken,
Anschlüsse,
Fensterlaibungen

können im Rahmen des Verfahrens bearbeitet werden.

Für diese Bereiche verwenden wir die dafür vorgesehene Eckfräse. Auch sie ist mit Unterdrucküberwachung, Saugzentrale und Abfüllanlage verbunden.

Kleine Ecken und Nischen, die mit der Fräse nicht erreicht werden können, werden entsprechend der Verfahrensbeschreibung befeuchtet und unter permanenter Absaugung kontrolliert nachbearbeitet.

Damit können wir sowohl die großen Wandflächen als auch viele der konstruktiv schwieriger erreichbaren Bereiche in den vorgesehenen Arbeitsablauf integrieren.

9. Aufnahme und Verpackung des abgetragenen Materials

Das beim Fräsen abgetragene Material gelangt über das Absaugsystem in die vorgesehene Filter- und Abfüllanlage.

Die Abfüllanlage wird nach der aktuellen Verfahrensbeschreibung im sogenannten Weißbereich betrieben.

Das belastete Material wird dort innerhalb des Systems in dafür geeignete Behältnisse abgefüllt, beispielsweise:

zugelassene Asbest-Big-Bags oder
dafür vorgesehene Folienschlauchsysteme.

Big-Bags werden nach Bedarf und spätestens beim vorgegebenen Füllstand gewechselt.

Die Anschlüsse und Behältnisse werden dabei so verschlossen, dass beim weiteren Umgang mit dem Abfall möglichst kein asbesthaltiger Staub freigesetzt wird.

10. Reinigung und Freigabe des Arbeitsbereichs

Nach Abschluss der Fräsarbeiten ist die Sanierung noch nicht beendet.

Wir reinigen zunächst die eingesetzten Maschinen und verschließen die dafür vorgesehenen Anschlüsse staubdicht.

Anschließend erfolgt die Grob- und Feinreinigung des Sanierungsbereichs.

Dazu gehören unter anderem:

Absaugen der Bodenflächen,
Absaugen der bearbeiteten Bereiche,
Aufnahme größerer Materialreste,
Reinigung der Maschinen,
feuchtes Abwischen glatter Oberflächen,
Reinigung der Verpackungen,
erneutes Absaugen bei der Schlussreinigung.

Trockenes Kehren ist dabei nicht zulässig.

Nach Abschluss der Reinigung erfolgt eine visuelle Kontrolle durch die aufsichtführende Person. Falls für die konkrete Maßnahme gefordert, erfolgt zusätzlich eine Freimessung, bevor der Bereich wieder freigegeben wird.

11. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltiges Fräsgut und asbestkontaminierte Materialien dürfen nicht über den normalen Bauschutt entsorgt werden.

Die anfallenden Abfälle werden entsprechend den geltenden Anforderungen:

staubdicht verpackt,
gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
einer dafür zugelassenen Entsorgung zugeführt.

Neben dem eigentlichen Wandmaterial können auch weitere während der Sanierung verwendete Materialien als kontaminiert einzustufen sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

Schutzfolien,
Einwegreinigungstücher,
persönliche Einweg-Schutzausrüstung,
Filtermaterialien,
andere kontaminierte Verbrauchsmaterialien.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Wandaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die betroffenen Räume,
vorhandene Wandbeschichtungen,
Putz- und Spachtelschichten,
frühere Renovierungsmaßnahmen,
den mineralischen Untergrund,
vorhandene Laborberichte oder Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die betreffenden Materialien untersucht werden.

Dabei ist wichtig, den Wandaufbau möglichst vollständig zu betrachten. Unter einer jüngeren Farbschicht oder Tapete können beispielsweise ältere Spachtel- und Putzschichten liegen, die für die spätere Bearbeitung relevant sind.

Erst nach Vorliegen des Befunds können wir die Sanierung sinnvoll planen.

Schritt 2

2. Prüfung, ob BT 43 eingesetzt werden kann

Nach der Materialanalyse prüfen wir, ob das festgestellte Material und die vorhandene Wandkonstruktion in den Anwendungsbereich des BT-43-Verfahrens fallen.

Dabei betrachten wir unter anderem:

welche Schicht asbesthaltig ist,
wie stark die belastete Schicht ist,
aus welchem Material der Untergrund besteht,
wie groß die betroffene Wandfläche ist,
ob Fensterlaibungen und Randbereiche betroffen sind,
welche Einbauten im Raum vorhanden sind,
wie der Sanierungsbereich abgeschottet werden kann,
welche Folgearbeiten geplant sind.

BT 43 kommt nur dann zum Einsatz, wenn das Verfahren für die konkrete Tätigkeit vorgesehen ist.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten erstellen wir die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und planen den Ablauf der Sanierung.

Dabei werden unter anderem festgelegt:

das anzuwendende Verfahren,
die eingesetzten Maschinen,
die Absaug- und Filtertechnik,
der Aufbau des Sanierungsbereichs,
die erforderliche Abschottung,
der Zugang zum Arbeitsbereich,
die persönliche Schutzausrüstung,
die Reinigung,
der Umgang mit den anfallenden Abfällen,
das Vorgehen bei möglichen Störungen.

Zusätzlich werden die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend der Vorgaben unterwiesen.

Beim BT-43-Verfahren müssen die Arbeiten nach aktueller Verfahrensbeschreibung von mindestens zwei entsprechend fachkundigen und in das konkrete Arbeitsverfahren eingewiesenen Beschäftigten durchgeführt werden.

Schritt 4

4. Anzeige und organisatorische Vorbereitung

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien unterliegen besonderen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen.

Für BT 43 sieht die aktuelle Verfahrensbeschreibung unter anderem eine unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde und beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor. Diese muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen; im Rahmen der Anzeige ist außerdem die erforderliche Genehmigung zu beantragen.

Diese organisatorischen Schritte gehören für uns zur fachgerechten Vorbereitung der Sanierungsarbeiten.

Schritt 5

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit der eigentlichen Bearbeitung beginnen, wird der betreffende Raum beziehungsweise Arbeitsbereich vorbereitet.

Der Sanierungsbereich wird möglichst vollständig geräumt und zunächst gereinigt.

Anschließend werden unter anderem:

Arbeitsbereiche abgesperrt,
vorgeschriebene Warnhinweise angebracht,
Zugänge kontrolliert eingerichtet,
Bauwerksöffnungen staubdicht verschlossen,
schwer zu reinigende Bauteile abgedeckt,
Maschinen und Absaugtechnik eingerichtet,
Energie- und Saugleitungen verlegt.

Schwer zu reinigende Oberflächen – beispielsweise Heizkörper – werden staubdicht mit Folie geschützt.

Der Zugang zum Sanierungsbereich erfolgt über einen entsprechend vorgesehenen Zugang beziehungsweise eine Ein-Kammer-Schleuse. Während der Arbeiten muss dieser Bereich geschlossen bleiben.

Zusätzlich sieht das Verfahren ein geeignetes Unterdruckhaltegerät beziehungsweise einen Luftreiniger mit Filter der Staubklasse H vor. Im Arbeitsbereich soll damit ein mindestens achtfacher Luftwechsel pro Stunde gewährleistet werden.

Schritt 6

6. Aufbau der Fräs- und Absaugtechnik

Nach Einrichtung des Arbeitsbereichs installieren wir das für BT 43 vorgesehene Fräs- und Absaugsystem.

Die schienengeführte Wandfräse wird mit der Unterdrucküberwachung und über die entsprechenden Schläuche mit der Filter-Abfüllanlage sowie der Saugzentrale verbunden.

Vor der Materialbearbeitung nehmen wir die Saugzentrale in Betrieb.

Anschließend kontrollieren wir:

die richtigen Fräswerkzeuge,
die erforderliche Frästiefe,
sämtliche Schlauchverbindungen,
die Funktion der Saugzentrale,
die Unterdrucküberwachung,
die elektrische Versorgung,
die Funktion des gesamten Systems.

Erst wenn die vorgesehene Absaugleistung erreicht ist, lässt sich die Fräsmaschine bestimmungsgemäß betreiben.

Sinken Unterdruck oder Luftleistung während der Arbeiten unter die vorgegebenen Werte, wird die Stromversorgung der Fräsmaschine automatisch unterbrochen.

Schritt 7

7. Abfräsen der asbesthaltigen Wandbekleidung

Für die Bearbeitung der größeren Wandflächen setzen wir die vorgesehene schienengeführte Wandfräse ein.

Das Schienensystem führt die Maschine kontrolliert über die Wandfläche. Dadurch lässt sich die belastete Schicht gleichmäßig abtragen.

Die Frästiefe wird auf den vorhandenen Aufbau abgestimmt. Je nach Materialstärke und Untergrund kann die Bearbeitung in mehreren Arbeitsgängen erfolgen.

Die aktuelle BT-43-Verfahrensbeschreibung sieht beim eigentlichen Fräsvorgang eine Frästiefe von maximal 12 Millimetern vor.

Während des gesamten Fräsvorgangs läuft die Saugzentrale kontinuierlich.

Das abgetragene Material wird direkt am Fräskopf aufgenommen und über das geschlossene Absaugsystem abtransportiert.

Schritt 8

8. Bearbeitung von Rändern und Fensterlaibungen

Eine Besonderheit von BT 43 ist, dass das Verfahren nicht ausschließlich für freie Wandflächen vorgesehen ist.

Auch:

Wandränder,
Ecken,
Anschlüsse,
Fensterlaibungen

können im Rahmen des Verfahrens bearbeitet werden.

Für diese Bereiche verwenden wir die dafür vorgesehene Eckfräse. Auch sie ist mit Unterdrucküberwachung, Saugzentrale und Abfüllanlage verbunden.

Kleine Ecken und Nischen, die mit der Fräse nicht erreicht werden können, werden entsprechend der Verfahrensbeschreibung befeuchtet und unter permanenter Absaugung kontrolliert nachbearbeitet.

Damit können wir sowohl die großen Wandflächen als auch viele der konstruktiv schwieriger erreichbaren Bereiche in den vorgesehenen Arbeitsablauf integrieren.

Schritt 9

9. Aufnahme und Verpackung des abgetragenen Materials

Das beim Fräsen abgetragene Material gelangt über das Absaugsystem in die vorgesehene Filter- und Abfüllanlage.

Die Abfüllanlage wird nach der aktuellen Verfahrensbeschreibung im sogenannten Weißbereich betrieben.

Das belastete Material wird dort innerhalb des Systems in dafür geeignete Behältnisse abgefüllt, beispielsweise:

zugelassene Asbest-Big-Bags oder
dafür vorgesehene Folienschlauchsysteme.

Big-Bags werden nach Bedarf und spätestens beim vorgegebenen Füllstand gewechselt.

Die Anschlüsse und Behältnisse werden dabei so verschlossen, dass beim weiteren Umgang mit dem Abfall möglichst kein asbesthaltiger Staub freigesetzt wird.

Schritt 10

10. Reinigung und Freigabe des Arbeitsbereichs

Nach Abschluss der Fräsarbeiten ist die Sanierung noch nicht beendet.

Wir reinigen zunächst die eingesetzten Maschinen und verschließen die dafür vorgesehenen Anschlüsse staubdicht.

Anschließend erfolgt die Grob- und Feinreinigung des Sanierungsbereichs.

Dazu gehören unter anderem:

Absaugen der Bodenflächen,
Absaugen der bearbeiteten Bereiche,
Aufnahme größerer Materialreste,
Reinigung der Maschinen,
feuchtes Abwischen glatter Oberflächen,
Reinigung der Verpackungen,
erneutes Absaugen bei der Schlussreinigung.

Trockenes Kehren ist dabei nicht zulässig.

Nach Abschluss der Reinigung erfolgt eine visuelle Kontrolle durch die aufsichtführende Person. Falls für die konkrete Maßnahme gefordert, erfolgt zusätzlich eine Freimessung, bevor der Bereich wieder freigegeben wird.

Schritt 11

11. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltiges Fräsgut und asbestkontaminierte Materialien dürfen nicht über den normalen Bauschutt entsorgt werden.

Die anfallenden Abfälle werden entsprechend den geltenden Anforderungen:

staubdicht verpackt,
gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
einer dafür zugelassenen Entsorgung zugeführt.

Neben dem eigentlichen Wandmaterial können auch weitere während der Sanierung verwendete Materialien als kontaminiert einzustufen sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

Schutzfolien,
Einwegreinigungstücher,
persönliche Einweg-Schutzausrüstung,
Filtermaterialien,
andere kontaminierte Verbrauchsmaterialien.

Welche Voraussetzungen gelten für das BT-43-Verfahren?

BT 43 ist kein frei zusammengestelltes Fräsverfahren. Die Anerkennung als emissionsarmes Verfahren ist an klare technische, organisatorische und personelle Voraussetzungen gebunden.

Für die Ausführung sind unter anderem erforderlich:

Entscheidend ist dabei das Gesamtsystem.

Nur eine einzelne Maschine zu verwenden, die technisch ähnlich arbeitet, reicht nicht aus, um die Sanierung als BT-43-Verfahren auszuführen.

Welche Voraussetzungen gelten für das BT-43-Verfahren?

BT 43 ist kein frei zusammengestelltes Fräsverfahren. Die Anerkennung als emissionsarmes Verfahren ist an klare technische, organisatorische und personelle Voraussetzungen gebunden.

Für die Ausführung sind unter anderem erforderlich:

Entscheidend ist dabei das Gesamtsystem.

Nur eine einzelne Maschine zu verwenden, die technisch ähnlich arbeitet, reicht nicht aus, um die Sanierung als BT-43-Verfahren auszuführen.

Ihre Vorteile bei einer fachgerecht geplanten Asbestsanierung

Kontrollierte Bearbeitung der Wandfläche
Die asbesthaltige Bekleidung wird mit einem für das Verfahren vorgesehenen Frässystem gezielt von der Wand entfernt.
Direkte Absaugung am Fräskopf
Das abgetragene Material wird unmittelbar dort erfasst, wo es bei der Bearbeitung entsteht.
Automatische Überwachung der Absaugleistung
Die Unterdrucküberwachung kontrolliert während der Arbeiten die Funktion des Absaugsystems. Bei unzureichender Leistung wird die Fräsmaschine automatisch abgeschaltet.
Schienengeführte Wandbearbeitung
Die Führung der Wandfräse über ein Schienensystem ermöglicht einen kontrollierten und definierten Materialabtrag.
Randbereiche und Fensterlaibungen eingeschlossen
Mit der dafür vorgesehenen Eckfräse können neben den größeren Wandflächen auch Ränder, Kanten und Fensterlaibungen bearbeitet werden.
Kontrollierte Aufnahme des Fräsguts
Das abgetragene Material wird über das Absaugsystem direkt zur Filter- und Abfüllanlage transportiert und dort entsprechend verpackt.

Ihre Vorteile bei einer fachgerecht geplanten Asbestsanierung

Kontrollierte Bearbeitung der Wandfläche
Die asbesthaltige Bekleidung wird mit einem für das Verfahren vorgesehenen Frässystem gezielt von der Wand entfernt.
Direkte Absaugung am Fräskopf
Das abgetragene Material wird unmittelbar dort erfasst, wo es bei der Bearbeitung entsteht.
Automatische Überwachung der Absaugleistung
Die Unterdrucküberwachung kontrolliert während der Arbeiten die Funktion des Absaugsystems. Bei unzureichender Leistung wird die Fräsmaschine automatisch abgeschaltet.
Schienengeführte Wandbearbeitung
Die Führung der Wandfräse über ein Schienensystem ermöglicht einen kontrollierten und definierten Materialabtrag.
Randbereiche und Fensterlaibungen eingeschlossen
Mit der dafür vorgesehenen Eckfräse können neben den größeren Wandflächen auch Ränder, Kanten und Fensterlaibungen bearbeitet werden.
Kontrollierte Aufnahme des Fräsguts
Das abgetragene Material wird über das Absaugsystem direkt zur Filter- und Abfüllanlage transportiert und dort entsprechend verpackt.

Warum eine frühzeitige Untersuchung der Wandflächen sinnvoll ist

Asbesthaltige Putze und Spachtelmassen sind besonders problematisch, weil sie im Gebäude häufig nicht erkennbar sind.

Solange eine alte Wand lediglich vorhanden ist, fällt eine mögliche Belastung daher oft nicht auf.

Erst bei geplanten Arbeiten wie:

Abschleifen,
Abfräsen,
Stemmen,
Bohren,
Schlitzen,
Entfernen alter Beschichtungen,
umfangreichen Renovierungsarbeiten

kann das Material relevant werden.

Wird die Belastung erst während der Baumaßnahme entdeckt, können die Arbeiten unterbrochen werden müssen. Dadurch entstehen möglicherweise zusätzliche Kosten und Verzögerungen.

Wir empfehlen deshalb, einen möglichen Schadstoffverdacht bereits vor Beginn größerer Renovierungsarbeiten zu klären.

Warum eine frühzeitige Untersuchung der Wandflächen sinnvoll ist

Asbesthaltige Putze und Spachtelmassen sind besonders problematisch, weil sie im Gebäude häufig nicht erkennbar sind.

Solange eine alte Wand lediglich vorhanden ist, fällt eine mögliche Belastung daher oft nicht auf.

Erst bei geplanten Arbeiten wie:

Abschleifen,
Abfräsen,
Stemmen,
Bohren,
Schlitzen,
Entfernen alter Beschichtungen,
umfangreichen Renovierungsarbeiten

kann das Material relevant werden.

Wird die Belastung erst während der Baumaßnahme entdeckt, können die Arbeiten unterbrochen werden müssen. Dadurch entstehen möglicherweise zusätzliche Kosten und Verzögerungen.

Wir empfehlen deshalb, einen möglichen Schadstoffverdacht bereits vor Beginn größerer Renovierungsarbeiten zu klären.

Warum eine frühzeitige Untersuchung der Wandflächen sinnvoll ist

Häufige Fragen zur Asbestsanierung nach BT 43

Können Putz und Spachtelmasse tatsächlich Asbest enthalten?

Ja. Asbest wurde früher auch verschiedenen Putzen, Spachtelmassen und anderen bauchemischen Produkten zugesetzt. Ob ein konkretes Material betroffen ist, kann jedoch nicht anhand seines Aussehens beurteilt werden.

Woran erkenne ich asbesthaltigen Wandputz?

Mit bloßem Auge in der Regel gar nicht.

Farbe, Struktur oder Alter des Putzes reichen für eine zuverlässige Beurteilung nicht aus. Bei einem begründeten Verdacht ist eine geeignete Materialuntersuchung erforderlich.

Kann ich den alten Putz einfach abschleifen?

Besteht der Verdacht auf Asbest, sollte die Wand nicht ohne vorherige Klärung geschliffen, gefräst oder anderweitig mechanisch bearbeitet werden.

Gerade abrasive Verfahren können Fasern freisetzen.

Ist BT 43 für jede Wand geeignet?

Nein.

BT 43 gilt für bestimmte asbesthaltige Wandbekleidungen auf festen mineralischen Untergründen. Ob das Verfahren für den vorhandenen Wandaufbau geeignet ist, muss deshalb vor Beginn der Arbeiten geprüft werden.

Können auch Fensterlaibungen bearbeitet werden?

Ja. Fensterlaibungen gehören ausdrücklich zum Anwendungsbereich des BT-43-Verfahrens.

Für Randbereiche, Kanten und Fensterlaibungen wird die dafür vorgesehene Eckfräse eingesetzt.

Ist BT 43 auch für Decken geeignet?

Nein. BT 43 ist auf die Bearbeitung von Wänden ausgelegt.

Für bestimmte asbesthaltige Deckenbekleidungen gibt es mit BT 44 ein eigenes anerkanntes Fräsverfahren.

Können mit BT 43 auch Fliesen entfernt werden?

BT 43 ist nicht das speziell für das Entfernen von Fliesen vorgesehene Verfahren.

Bei asbesthaltigem Fliesenkleber beziehungsweise bei der Entfernung von Fliesen auf entsprechend belasteten Untergründen kann unter den jeweiligen Voraussetzungen beispielsweise BT 57 infrage kommen.

Wir prüfen deshalb zunächst den genauen Wandaufbau und die geplante Tätigkeit.

Ist das BT-43-Verfahren staubfrei?

Nein.

BT 43 ist ein emissionsarmes, nicht ein emissionsfreies Verfahren.

Durch Direktabsaugung, Unterdrucküberwachung, Luftreinigung, Abschottung, Reinigung und weitere Schutzmaßnahmen wird eine mögliche Faserfreisetzung stark begrenzt.

Muss der Raum während der Arbeiten leer sein?

Nach der BT-43-Verfahrensbeschreibung muss der Sanierungsbereich komplett geräumt und gereinigt sowie möglichst frei von sonstigem Inventar sein.

Schwer zu reinigende Bauteile, die im Bereich verbleiben müssen, werden entsprechend geschützt und staubdicht abgedeckt.

Wie viel Material kann mit BT 43 abgetragen werden?

Die tatsächlich erforderliche Abtragstiefe richtet sich nach dem vorhandenen Wandaufbau.

Beim Fräsen sieht die aktuelle Verfahrensbeschreibung eine maximale Frästiefe von 12 mm vor. Bei dickeren beziehungsweise unterschiedlichen Schichten muss die konkrete Vorgehensweise fachlich beurteilt werden.

Kann während der Sanierung im Gebäude gewohnt oder gearbeitet werden?

Der eigentliche Sanierungsbereich darf während der Arbeiten nicht von unbefugten Personen genutzt oder betreten werden.

Ob andere Bereiche eines Gebäudes weiterhin genutzt werden können, hängt von der räumlichen Situation, der Abschottung und dem jeweiligen Sanierungskonzept ab und muss im Einzelfall beurteilt werden.

Wie lange dauert eine Sanierung nach BT 43?

Eine pauschale Dauer lässt sich nicht nennen.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Größe der Wandflächen,
  • Anzahl der Räume,
  • Anzahl der Fenster und Laibungen,
  • Raumgeometrie,
  • Dicke der belasteten Schicht,
  • Zugänglichkeit,
  • notwendige Abschottungen,
  • erforderliche Reinigungsarbeiten.

Auch die DGUV weist darauf hin, dass die Flächenleistung wesentlich von den jeweiligen Bedingungen vor Ort abhängt.

Kann die Wand nach der Asbestsanierung direkt gestrichen werden?

Nicht zwangsläufig.

Nach der Entfernung der belasteten Wandbekleidung prüfen wir zunächst den Zustand des verbleibenden Untergrunds.

Abhängig vom Ergebnis können anschließend weitere Arbeiten notwendig sein, beispielsweise:

  • Ausbesserung beschädigter Stellen,
  • Grundierung,
  • Neuverputzen,
  • Spachtelarbeiten,
  • Schleifarbeiten an anschließend asbestfreien Materialien,
  • Aufbau eines neuen Beschichtungssystems.

Gerade hier bietet sich unsere Arbeit als Malerfachbetrieb an: Nach Abschluss der Schadstoffsanierung können wir die notwendigen Schritte für eine fachgerechte Wiederherstellung der Wandoberflächen mitplanen.

Asbestverdacht an Ihren Wandflächen?

Sie möchten eine ältere Immobilie renovieren und planen, alte Putze, Spachtelmassen oder Wandbeschichtungen zu entfernen?

Dann sollte ein möglicher Asbestverdacht geklärt werden, bevor die Wandflächen geschliffen, gefräst oder anderweitig mechanisch bearbeitet werden.

Die Malermeister Steffen Tack GmbH unterstützt Sie bei der Einschätzung der Situation und bei der Planung der erforderlichen Sanierungsarbeiten.

Für eine erste Beurteilung sind folgende Informationen hilfreich:

  • Standort des Objekts,
  • ungefähres Baujahr,
  • betroffene Räume,
  • Größe der Wandflächen,
  • Fotos der vorhandenen Oberflächen,
  • Informationen zu früheren Renovierungen,
  • vorhandene Laborberichte,
  • vorhandene Schadstoffgutachten,
  • gewünschter Sanierungszeitraum.

Anhand dieser Informationen und der Materialbefunde können wir prüfen, ob BT 43 für die vorhandenen Wandflächen infrage kommt oder ein anderes anerkanntes Verfahren erforderlich ist.

Innenraum während einer Sanierung mit freigelegten Wand- und Bodenflächen
Sanierter Innenraum im Rückbauzustand mit freigelegten Wand- und Bodenflächen in einem Bestandsgebäude

Asbestverdacht an Ihren Wandflächen?

Sie möchten eine ältere Immobilie renovieren und planen, alte Putze, Spachtelmassen oder Wandbeschichtungen zu entfernen?

Dann sollte ein möglicher Asbestverdacht geklärt werden, bevor die Wandflächen geschliffen, gefräst oder anderweitig mechanisch bearbeitet werden.

Die Malermeister Steffen Tack GmbH unterstützt Sie bei der Einschätzung der Situation und bei der Planung der erforderlichen Sanierungsarbeiten.

Für eine erste Beurteilung sind folgende Informationen hilfreich:

  • Standort des Objekts,
  • ungefähres Baujahr,
  • betroffene Räume,
  • Größe der Wandflächen,
  • Fotos der vorhandenen Oberflächen,
  • Informationen zu früheren Renovierungen,
  • vorhandene Laborberichte,
  • vorhandene Schadstoffgutachten,
  • gewünschter Sanierungszeitraum.

Anhand dieser Informationen und der Materialbefunde können wir prüfen, ob BT 43 für die vorhandenen Wandflächen infrage kommt oder ein anderes anerkanntes Verfahren erforderlich ist.

Innenraum während einer Sanierung mit freigelegten Wand- und Bodenflächen

Asbestverdacht an Ihren Wandflächen?

Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren