Bei Renovierungs-, Montage- und Installationsarbeiten müssen häufig Bohrlöcher in bestehende Wände oder Decken eingebracht werden. In älteren Gebäuden kann sich auf diesen Flächen jedoch eine asbesthaltige Bekleidung befinden – beispielsweise in Form von Putz, Spachtelmasse oder Fliesenkleber.

Bereits eine einzelne Bohrung kann solche Materialien mechanisch bearbeiten und dabei gesundheitsgefährdende Asbestfasern freisetzen.

Mit dem BT-30-Verfahren steht für bestimmte Bohrarbeiten ein anerkanntes emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 zur Verfügung. Durch eine direkte Absaugung unmittelbar an der Bohrstelle wird der entstehende Bohrstaub möglichst direkt dort erfasst, wo er entsteht.

Wir von der Malermeister Steffen Tack GmbH erklären Ihnen, wann das BT-30-Verfahren eingesetzt werden kann, wie wir dabei vorgehen und welche Grenzen dieses Verfahren besitzt.

Was ist das BT-30-Verfahren?

BT 30 ist ein speziell festgelegtes Bohrverfahren mit Direktabsaugung.

Es dient dem Herstellen von Bohrlöchern mit einem Durchmesser von bis zu 32 mm in Wänden und Decken, auf denen sich bestimmte asbesthaltige Bekleidungen befinden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • asbesthaltige Putze,
  • asbesthaltige Spachtelmassen,
  • asbesthaltige Fliesenkleber,
  • andere bauchemische Produkte mit vergleichbaren Asbestgehalten.

Geeignet ist das Verfahren unter den festgelegten Voraussetzungen für Bohrungen in:

  • Mauerwerk,
  • Beton,
  • asbestfreien Leichtbauplatten,
  • asbestfreien Fliesen auf asbesthaltigen Putz-, Spachtel- oder Fliesenkleberschichten.

Der entscheidende Unterschied zu einer normalen Bohrung besteht darin, dass der entstehende Staub direkt während des Bohrvorgangs abgesaugt wird.

Das BT-30-Verfahren kann dabei in zwei technisch festgelegten Varianten ausgeführt werden. Während der gesamten Maßnahme muss durchgehend mit der gewählten Variante gearbeitet werden.

Was ist das BT-30-Verfahren?

BT 30 ist ein speziell festgelegtes Bohrverfahren mit Direktabsaugung.

Es dient dem Herstellen von Bohrlöchern mit einem Durchmesser von bis zu 32 mm in Wänden und Decken, auf denen sich bestimmte asbesthaltige Bekleidungen befinden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • asbesthaltige Putze,
  • asbesthaltige Spachtelmassen,
  • asbesthaltige Fliesenkleber,
  • andere bauchemische Produkte mit vergleichbaren Asbestgehalten.

Geeignet ist das Verfahren unter den festgelegten Voraussetzungen für Bohrungen in:

  • Mauerwerk,
  • Beton,
  • asbestfreien Leichtbauplatten,
  • asbestfreien Fliesen auf asbesthaltigen Putz-, Spachtel- oder Fliesenkleberschichten.

Der entscheidende Unterschied zu einer normalen Bohrung besteht darin, dass der entstehende Staub direkt während des Bohrvorgangs abgesaugt wird.

Das BT-30-Verfahren kann dabei in zwei technisch festgelegten Varianten ausgeführt werden. Während der gesamten Maßnahme muss durchgehend mit der gewählten Variante gearbeitet werden.

Was ist das BT-30-Verfahren?

Warum können selbst kleine Bohrungen bei Asbest problematisch sein?

Bei einer normalen Bohrung wird Material durch den rotierenden oder schlagenden Bohrer mechanisch zerstört.

Befindet sich auf der Wand oder Decke beispielsweise eine asbesthaltige Spachtel- oder Kleberschicht, durchdringt der Bohrer diese Schicht unmittelbar.

Dabei können:

feine Stäube,
Materialpartikel,
und bei asbesthaltigen Materialien auch Asbestfasern

freigesetzt werden.

Gerade bei alten Gebäuden ist eine solche Belastung häufig nicht sichtbar.

Eine Wand kann beispielsweise mehrfach:

gespachtelt, verputzt, gestrichen,
tapeziert, verfliest

worden sein.

Unter einer heutigen sichtbaren Oberfläche können deshalb ältere asbesthaltige Schichten vorhanden sein.

Wann kommt das BT-30-Verfahren zum Einsatz?

BT 30 kommt insbesondere bei kleineren Montage- und Installationsarbeiten infrage, bei denen einzelne Bohrlöcher in belastete Wand- oder Deckenbereiche eingebracht werden müssen.

Das können beispielsweise Bohrungen sein für:

  • Befestigungselemente,
  • Halterungen,
  • Schienen,
  • kleinere Installationen,
  • Montagesysteme,
  • Wand- oder Deckenbefestigungen.

Entscheidend ist dabei, dass die konkrete Konstruktion und der vorhandene Materialaufbau dem Anwendungsbereich des Verfahrens entsprechen.

Der maximale Durchmesser des Bohrlochs beträgt im BT-30-Verfahren 32 mm.

Bohrer beim Bohren in eine mineralische Oberfläche als Darstellung kontrollierter Bohrarbeiten
Bohrer beim Bohren in eine mineralische Wandfläche als Darstellung kontrollierter Bohrarbeiten

Wann kommt das BT-30-Verfahren zum Einsatz?

BT 30 kommt insbesondere bei kleineren Montage- und Installationsarbeiten infrage, bei denen einzelne Bohrlöcher in belastete Wand- oder Deckenbereiche eingebracht werden müssen.

Das können beispielsweise Bohrungen sein für:

  • Befestigungselemente,
  • Halterungen,
  • Schienen,
  • kleinere Installationen,
  • Montagesysteme,
  • Wand- oder Deckenbefestigungen.

Entscheidend ist dabei, dass die konkrete Konstruktion und der vorhandene Materialaufbau dem Anwendungsbereich des Verfahrens entsprechen.

Der maximale Durchmesser des Bohrlochs beträgt im BT-30-Verfahren 32 mm.

Bohrer beim Bohren in eine mineralische Oberfläche als Darstellung kontrollierter Bohrarbeiten

Wann kommt das BT-30-Verfahren zum Einsatz?

Welche Materialien können mit BT 30 durchbohrt werden?

Das Verfahren ist für bestimmte Bauteilaufbauten vorgesehen.

Geeignet ist BT 30 für Bohrungen durch asbesthaltige Bekleidungen auf:

Mineralischen Untergründen

Dazu gehören beispielsweise:

Mauerwerk, Beton.

Asbestfreien Leichtbauplatten

Auch das Bohren in asbestfreie Leichtbauplatten kann unter den festgelegten Voraussetzungen möglich sein, wenn sich darauf eine entsprechende asbesthaltige Bekleidung befindet.

Asbestfreien Fliesen

BT 30 kann außerdem für Bohrungen durch asbestfreie Fliesen eingesetzt werden, wenn sich darunter beispielsweise ein asbesthaltiger Fliesenkleber beziehungsweise eine entsprechende Putz-, Spachtel- oder Kleberschicht auf einem geeigneten Untergrund befindet.

Welche Materialien können mit BT 30 durchbohrt werden?

Das Verfahren ist für bestimmte Bauteilaufbauten vorgesehen.

Geeignet ist BT 30 für Bohrungen durch asbesthaltige Bekleidungen auf:

Mineralischen Untergründen

Dazu gehören beispielsweise:

Mauerwerk, Beton.

Asbestfreien Leichtbauplatten

Auch das Bohren in asbestfreie Leichtbauplatten kann unter den festgelegten Voraussetzungen möglich sein, wenn sich darauf eine entsprechende asbesthaltige Bekleidung befindet.

Asbestfreien Fliesen

BT 30 kann außerdem für Bohrungen durch asbestfreie Fliesen eingesetzt werden, wenn sich darunter beispielsweise ein asbesthaltiger Fliesenkleber beziehungsweise eine entsprechende Putz-, Spachtel- oder Kleberschicht auf einem geeigneten Untergrund befindet.

Gestapelte alte Faserzementplatten und Wellplatten als möglicher asbesthaltiger Baustoff

Wofür eignet sich das BT-30-Verfahren nicht?

Diese Abgrenzung ist besonders wichtig.

BT 30 ist nicht für jede Art von asbesthaltigem Bauteil geeignet.

Ausdrücklich nicht vorgesehen ist das Verfahren für Bohrungen in:

  • asbesthaltigen Leichtbauplatten,
  • beispielsweise Promabest-Platten,
  • Bauteilen aus Asbestzement.

Auch ein vollständiges Durchbohren einer Wand oder Decke darf mit BT 30 nicht ausgeführt werden.

Soll beispielsweise eine komplette Wanddurchführung hergestellt werden, muss geprüft werden, welches andere anerkannte Verfahren für die konkrete Konstruktion infrage kommt.

Für größere Kernbohrungen existieren beispielsweise weitere speziell definierte BT-Verfahren.

Gestapelte alte Faserzementplatten und Wellplatten im Außenbereich als möglicher asbesthaltiger Baustoff

Wofür eignet sich das BT-30-Verfahren nicht?

Diese Abgrenzung ist besonders wichtig.

BT 30 ist nicht für jede Art von asbesthaltigem Bauteil geeignet.

Ausdrücklich nicht vorgesehen ist das Verfahren für Bohrungen in:

  • asbesthaltigen Leichtbauplatten,
  • beispielsweise Promabest-Platten,
  • Bauteilen aus Asbestzement.

Auch ein vollständiges Durchbohren einer Wand oder Decke darf mit BT 30 nicht ausgeführt werden.

Soll beispielsweise eine komplette Wanddurchführung hergestellt werden, muss geprüft werden, welches andere anerkannte Verfahren für die konkrete Konstruktion infrage kommt.

Für größere Kernbohrungen existieren beispielsweise weitere speziell definierte BT-Verfahren.

Gestapelte alte Faserzementplatten und Wellplatten als möglicher asbesthaltiger Baustoff

Wofür eignet sich das BT-30-Verfahren nicht?

So läuft eine Bohrung nach BT 30 ab

1. Prüfung des vorhandenen Bauteilaufbaus

Bevor wir bohren, prüfen wir zunächst, welche Materialien vorhanden sind.

Dabei betrachten wir unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
Wand- beziehungsweise Deckenkonstruktion,
vorhandene Putzschichten,
Spachtelmassen,
Fliesen,
Fliesenkleber,
den dahinterliegenden Untergrund,
vorhandene Laborbefunde,
Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, muss geklärt werden, welche Schicht tatsächlich belastet ist.

Erst danach lässt sich beurteilen, ob BT 30 für die geplante Bohrung geeignet ist.

2. Prüfung der geplanten Bohrung

Anschließend betrachten wir die konkrete Aufgabe.

Dabei prüfen wir unter anderem:

wo gebohrt werden soll,
welchen Durchmesser das Bohrloch benötigt,
wie tief gebohrt werden soll,
aus welchem Material der Untergrund besteht,
welche asbesthaltige Schicht durchdrungen wird,
ob Fliesen vorhanden sind,
ob die Wand oder Decke vollständig durchbohrt werden soll.

Da BT 30 nur Bohrlöcher bis 32 mm Durchmesser und kein Durchbohren von Wänden oder Decken umfasst, ist diese Prüfung besonders wichtig.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten werden die notwendigen organisatorischen Maßnahmen festgelegt.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl der BT-30-Variante,
Festlegung der Bohr- und Absaugtechnik,
Abgrenzung des Arbeitsbereichs,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigungsmaßnahmen,
Umgang mit dem entstehenden Bohrstaub,
fachgerechte Entsorgung.

Zusätzlich wird eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

Die Arbeiten dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden, das in das konkrete Verfahren eingewiesen wurde.

4. Anzeige der Arbeiten

Auch BT-30-Arbeiten unterliegen den besonderen organisatorischen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung sieht unter anderem eine unternehmensbezogene Anzeige spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde sowie beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Zusätzlich sind:

eine sachkundige verantwortliche Person und
eine sachkundige beziehungsweise entsprechend qualifizierte und weisungsbefugte Aufsicht

erforderlich.

5. Arbeitsbereich vorbereiten

Vor Beginn der Bohrarbeiten wird der Arbeitsbereich abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet.

Wir sorgen dafür, dass:

der betreffende Bereich frei zugänglich ist,
unbeteiligte Personen ferngehalten werden,
vorgeschriebene Warnhinweise vorhanden sind,
schwer zu reinigende Oberflächen bei Bedarf geschützt werden,
Maschinen und Absaugtechnik einsatzbereit sind.

Schwer zu reinigende Oberflächen können bei Bedarf mit Folie staubdicht abgeklebt werden.

Anschließend werden die geplanten Bohrstellen angezeichnet.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Bauteilaufbaus

Bevor wir bohren, prüfen wir zunächst, welche Materialien vorhanden sind.

Dabei betrachten wir unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
Wand- beziehungsweise Deckenkonstruktion,
vorhandene Putzschichten,
Spachtelmassen,
Fliesen,
Fliesenkleber,
den dahinterliegenden Untergrund,
vorhandene Laborbefunde,
Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, muss geklärt werden, welche Schicht tatsächlich belastet ist.

Erst danach lässt sich beurteilen, ob BT 30 für die geplante Bohrung geeignet ist.

Schritt 2

2. Prüfung der geplanten Bohrung

Anschließend betrachten wir die konkrete Aufgabe.

Dabei prüfen wir unter anderem:

wo gebohrt werden soll,
welchen Durchmesser das Bohrloch benötigt,
wie tief gebohrt werden soll,
aus welchem Material der Untergrund besteht,
welche asbesthaltige Schicht durchdrungen wird,
ob Fliesen vorhanden sind,
ob die Wand oder Decke vollständig durchbohrt werden soll.

Da BT 30 nur Bohrlöcher bis 32 mm Durchmesser und kein Durchbohren von Wänden oder Decken umfasst, ist diese Prüfung besonders wichtig.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten werden die notwendigen organisatorischen Maßnahmen festgelegt.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl der BT-30-Variante,
Festlegung der Bohr- und Absaugtechnik,
Abgrenzung des Arbeitsbereichs,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigungsmaßnahmen,
Umgang mit dem entstehenden Bohrstaub,
fachgerechte Entsorgung.

Zusätzlich wird eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

Die Arbeiten dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden, das in das konkrete Verfahren eingewiesen wurde.

Schritt 4

4. Anzeige der Arbeiten

Auch BT-30-Arbeiten unterliegen den besonderen organisatorischen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung sieht unter anderem eine unternehmensbezogene Anzeige spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde sowie beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Zusätzlich sind:

eine sachkundige verantwortliche Person und
eine sachkundige beziehungsweise entsprechend qualifizierte und weisungsbefugte Aufsicht

erforderlich.

Schritt 5

5. Arbeitsbereich vorbereiten

Vor Beginn der Bohrarbeiten wird der Arbeitsbereich abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet.

Wir sorgen dafür, dass:

der betreffende Bereich frei zugänglich ist,
unbeteiligte Personen ferngehalten werden,
vorgeschriebene Warnhinweise vorhanden sind,
schwer zu reinigende Oberflächen bei Bedarf geschützt werden,
Maschinen und Absaugtechnik einsatzbereit sind.

Schwer zu reinigende Oberflächen können bei Bedarf mit Folie staubdicht abgeklebt werden.

Anschließend werden die geplanten Bohrstellen angezeichnet.

Zwei Varianten des BT-30-Verfahrens

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung unterscheidet zwei technische Varianten.

Während einer Maßnahme muss eine dieser Varianten durchgehend verwendet werden.

Variante 1 – Bohrmaschine mit separater Direktabsaugung

Bei dieser Variante verwenden wir:

  • eine Bohrmaschine beziehungsweise einen Bohrhammer,
  • einen geeigneten Entstauber der Staubklasse H mit den zusätzlichen Anforderungen für Asbest,
  • passende Absaugaufsätze beziehungsweise Bohrstaubdüsen,
  • geeignete Saugschläuche und Anschlüsse.

Die Absaugdüse wird direkt auf der Wand- beziehungsweise Deckenoberfläche positioniert.

Der Bohrer wird anschließend durch die Öffnung der Absaugvorrichtung geführt.

Dadurch wird der entstehende Bohrstaub möglichst unmittelbar an der Austrittsstelle erfasst.

Variante 2 – staubarmes Bearbeitungssystem

Alternativ kann BT 30 mit einem geeigneten staubarmen Bearbeitungssystem ausgeführt werden.

Dafür sieht die Verfahrensbeschreibung Systeme aus der entsprechenden Positivliste für Bohrhämmer vor.

Möglich sind beispielsweise Kombinationen mit:

  • einer Bohrstaubdüse,
  • einem Hohlbohrer mit integrierter Absaugung,
  • einer direkt am Bohrhammer befestigten Staubabsaugvorrichtung.

Je nach System ist ein dazugehöriger Entstauber mindestens der Staubklasse M vorgesehen.

Auch hier muss das komplette eingesetzte System den Anforderungen der Verfahrensbeschreibung entsprechen.

So führen wir die eigentliche Bohrung aus

6. Absaugtechnik vorbereiten

Vor der ersten Bohrung prüfen wir die Absaugtechnik.

Bei einem externen Entstauber kontrollieren wir unter anderem:

Staubbeutel,
Filter,
Saugschlauch,
Anschlüsse,
richtigen Schlauchdurchmesser,
sichere Verbindung mit dem Absaugaufsatz.

Anschließend wird der Entstauber eingeschaltet.

Nach der BT-30-Verfahrensbeschreibung muss er bei entsprechenden Systemen mindestens fünf Sekunden vor der ersten Bohrung laufen.

7. Absaugaufsatz auf Wand oder Decke setzen

Bei einer Bohrung mit Absaugaufsatz wird die Absaugdüse unmittelbar auf die zu bearbeitende Wand- oder Deckenfläche gesetzt.

Wichtig ist, dass der Aufsatz während der gesamten Bohrung vollständig auf der Oberfläche anliegt.

Anschließend führen wir den Bohrer durch die dafür vorgesehene Öffnung und stellen das Bohrloch her.

Der entstehende Staub wird dabei unmittelbar abgesaugt.

8. Bohren mit Hohlbohrer

Je nach gewähltem System kann alternativ ein geeigneter Hohlbohrer eingesetzt werden.

Bei solchen Werkzeugen wird der Bohrstaub direkt über den Bohrer abgesaugt.

Dadurch entsteht die Absaugung unmittelbar dort, wo der Bohrer das Material mechanisch bearbeitet.

Auch dieses System darf nur in Verbindung mit der dafür vorgesehenen Absaugtechnik eingesetzt werden.

9. Bohren mit integrierter Staubabsaugung

Bei geeigneten Bohrhämmern kann auch eine direkt am Gerät montierte Staubabsaugvorrichtung verwendet werden.

Der Absaugkopf wird dabei auf der Wand beziehungsweise Decke angesetzt und muss während des Bohrvorgangs vollständig an der Oberfläche anliegen.

Während die Bohrung ausgeführt wird, nimmt das integrierte System den entstehenden Staub direkt auf.

10. Bohrer unmittelbar reinigen

Nach jeder Bohrung wird auch der eingesetzte Bohrer kontrolliert behandelt.

Beim Herausziehen können sich belastete Staub- und Materialreste auf dem Werkzeug befinden.

Der Bohrer wird deshalb:

mit einem Öltuch beziehungsweise feuchten Einwegreinigungstuch gereinigt

oder

in einen Behälter mit entspanntem Wasser eingetaucht und anschließend abtropfen gelassen.

Dadurch verhindern wir, dass anhaftender Bohrstaub anschließend unkontrolliert im Raum verteilt wird.

11. Bohrloch reinigen

Nach Abschluss der Bohrung wird das Bohrloch mit dem vorgesehenen Entstauber ausgesaugt.

Beim Einsatz eines geeigneten Hohlbohrers kann dieser Arbeitsschritt entfallen, weil der Bohrstaub bereits direkt während der Bohrung durch das Werkzeug abgesaugt wird.

12. Arbeitsbereich reinigen

Anschließend werden auch die unmittelbar betroffenen Oberflächen gereinigt.

Dazu gehören insbesondere:

darunterliegende waagerechte Flächen,
angrenzende Wandbereiche,
eingesetzte Maschinen,
Werkzeuge,
Gehäuse der Absaugtechnik.

Bei der Direktabsaugung soll zwar bereits während der Bohrung möglichst wenig Staub freigesetzt werden, die anschließende Reinigung bleibt dennoch Bestandteil des Verfahrens.

13. Absaugaufsätze und Werkzeuge reinigen

Nach Abschluss der Arbeiten werden die eingesetzten Absaugaufsätze gereinigt.

Dazu können sie beispielsweise:

mit einem feuchten Reinigungstuch gereinigt oder
mit entspanntem Wasser ausgespült

werden.

Absaugaufsätze mit Bürstenkranz müssen nass gereinigt werden.

Anschließend werden Saugschläuche und Anschlüsse verschlossen, damit beim Transport kein belasteter Staub austreten kann.

14. Umgang mit Staubbeuteln und Staubbehältern

Auch beim Wechsel eines Staubbeutels oder Staubbehälters müssen besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Bei einem Entstauber wird der gefüllte Staubbeutel staubarm entsprechend den Herstellervorgaben entnommen und anschließend als asbesthaltiger Abfall behandelt.

Bei integrierten Staubabsaugvorrichtungen wird der Staubbehälter ebenfalls nach einem festgelegten Ablauf verschlossen und entsorgt.

Damit soll verhindert werden, dass der zuvor abgesaugte Bohrstaub beim Entleeren wieder freigesetzt wird.

15. Fachgerechte Entsorgung

Bei den Arbeiten können unterschiedliche asbesthaltige beziehungsweise asbestkontaminierte Abfälle entstehen.

Dazu gehören beispielsweise:

Bohrstaub,
gefüllte Staubbeutel,
Staubbehälter,
feuchte Reinigungstücher,
Öltücher,
weitere kontaminierte Verbrauchsmaterialien.

Diese Materialien werden staubdicht in gekennzeichnete Abfallbehälter verpackt.

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.

Schritt 6

6. Absaugtechnik vorbereiten

Vor der ersten Bohrung prüfen wir die Absaugtechnik.

Bei einem externen Entstauber kontrollieren wir unter anderem:

Staubbeutel,
Filter,
Saugschlauch,
Anschlüsse,
richtigen Schlauchdurchmesser,
sichere Verbindung mit dem Absaugaufsatz.

Anschließend wird der Entstauber eingeschaltet.

Nach der BT-30-Verfahrensbeschreibung muss er bei entsprechenden Systemen mindestens fünf Sekunden vor der ersten Bohrung laufen.

Schritt 7

7. Absaugaufsatz auf Wand oder Decke setzen

Bei einer Bohrung mit Absaugaufsatz wird die Absaugdüse unmittelbar auf die zu bearbeitende Wand- oder Deckenfläche gesetzt.

Wichtig ist, dass der Aufsatz während der gesamten Bohrung vollständig auf der Oberfläche anliegt.

Anschließend führen wir den Bohrer durch die dafür vorgesehene Öffnung und stellen das Bohrloch her.

Der entstehende Staub wird dabei unmittelbar abgesaugt.

Schritt 8

8. Bohren mit Hohlbohrer

Je nach gewähltem System kann alternativ ein geeigneter Hohlbohrer eingesetzt werden.

Bei solchen Werkzeugen wird der Bohrstaub direkt über den Bohrer abgesaugt.

Dadurch entsteht die Absaugung unmittelbar dort, wo der Bohrer das Material mechanisch bearbeitet.

Auch dieses System darf nur in Verbindung mit der dafür vorgesehenen Absaugtechnik eingesetzt werden.

Schritt 9

9. Bohren mit integrierter Staubabsaugung

Bei geeigneten Bohrhämmern kann auch eine direkt am Gerät montierte Staubabsaugvorrichtung verwendet werden.

Der Absaugkopf wird dabei auf der Wand beziehungsweise Decke angesetzt und muss während des Bohrvorgangs vollständig an der Oberfläche anliegen.

Während die Bohrung ausgeführt wird, nimmt das integrierte System den entstehenden Staub direkt auf.

Schritt 10

10. Bohrer unmittelbar reinigen

Nach jeder Bohrung wird auch der eingesetzte Bohrer kontrolliert behandelt.

Beim Herausziehen können sich belastete Staub- und Materialreste auf dem Werkzeug befinden.

Der Bohrer wird deshalb:

mit einem Öltuch beziehungsweise feuchten Einwegreinigungstuch gereinigt

oder

in einen Behälter mit entspanntem Wasser eingetaucht und anschließend abtropfen gelassen.

Dadurch verhindern wir, dass anhaftender Bohrstaub anschließend unkontrolliert im Raum verteilt wird.

Schritt 11

11. Bohrloch reinigen

Nach Abschluss der Bohrung wird das Bohrloch mit dem vorgesehenen Entstauber ausgesaugt.

Beim Einsatz eines geeigneten Hohlbohrers kann dieser Arbeitsschritt entfallen, weil der Bohrstaub bereits direkt während der Bohrung durch das Werkzeug abgesaugt wird.

Schritt 12

12. Arbeitsbereich reinigen

Anschließend werden auch die unmittelbar betroffenen Oberflächen gereinigt.

Dazu gehören insbesondere:

darunterliegende waagerechte Flächen,
angrenzende Wandbereiche,
eingesetzte Maschinen,
Werkzeuge,
Gehäuse der Absaugtechnik.

Bei der Direktabsaugung soll zwar bereits während der Bohrung möglichst wenig Staub freigesetzt werden, die anschließende Reinigung bleibt dennoch Bestandteil des Verfahrens.

Schritt 13

13. Absaugaufsätze und Werkzeuge reinigen

Nach Abschluss der Arbeiten werden die eingesetzten Absaugaufsätze gereinigt.

Dazu können sie beispielsweise:

mit einem feuchten Reinigungstuch gereinigt oder
mit entspanntem Wasser ausgespült

werden.

Absaugaufsätze mit Bürstenkranz müssen nass gereinigt werden.

Anschließend werden Saugschläuche und Anschlüsse verschlossen, damit beim Transport kein belasteter Staub austreten kann.

Schritt 14

14. Umgang mit Staubbeuteln und Staubbehältern

Auch beim Wechsel eines Staubbeutels oder Staubbehälters müssen besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Bei einem Entstauber wird der gefüllte Staubbeutel staubarm entsprechend den Herstellervorgaben entnommen und anschließend als asbesthaltiger Abfall behandelt.

Bei integrierten Staubabsaugvorrichtungen wird der Staubbehälter ebenfalls nach einem festgelegten Ablauf verschlossen und entsorgt.

Damit soll verhindert werden, dass der zuvor abgesaugte Bohrstaub beim Entleeren wieder freigesetzt wird.

Schritt 15

15. Fachgerechte Entsorgung

Bei den Arbeiten können unterschiedliche asbesthaltige beziehungsweise asbestkontaminierte Abfälle entstehen.

Dazu gehören beispielsweise:

Bohrstaub,
gefüllte Staubbeutel,
Staubbehälter,
feuchte Reinigungstücher,
Öltücher,
weitere kontaminierte Verbrauchsmaterialien.

Diese Materialien werden staubdicht in gekennzeichnete Abfallbehälter verpackt.

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.

So läuft eine Bohrung nach BT 30 ab

1. Prüfung des vorhandenen Bauteilaufbaus

Bevor wir bohren, prüfen wir zunächst, welche Materialien vorhanden sind.

Dabei betrachten wir unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
Wand- beziehungsweise Deckenkonstruktion,
vorhandene Putzschichten,
Spachtelmassen,
Fliesen,
Fliesenkleber,
den dahinterliegenden Untergrund,
vorhandene Laborbefunde,
Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, muss geklärt werden, welche Schicht tatsächlich belastet ist.

Erst danach lässt sich beurteilen, ob BT 30 für die geplante Bohrung geeignet ist.

2. Prüfung der geplanten Bohrung

Anschließend betrachten wir die konkrete Aufgabe.

Dabei prüfen wir unter anderem:

wo gebohrt werden soll,
welchen Durchmesser das Bohrloch benötigt,
wie tief gebohrt werden soll,
aus welchem Material der Untergrund besteht,
welche asbesthaltige Schicht durchdrungen wird,
ob Fliesen vorhanden sind,
ob die Wand oder Decke vollständig durchbohrt werden soll.

Da BT 30 nur Bohrlöcher bis 32 mm Durchmesser und kein Durchbohren von Wänden oder Decken umfasst, ist diese Prüfung besonders wichtig.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten werden die notwendigen organisatorischen Maßnahmen festgelegt.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl der BT-30-Variante,
Festlegung der Bohr- und Absaugtechnik,
Abgrenzung des Arbeitsbereichs,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigungsmaßnahmen,
Umgang mit dem entstehenden Bohrstaub,
fachgerechte Entsorgung.

Zusätzlich wird eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

Die Arbeiten dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden, das in das konkrete Verfahren eingewiesen wurde.

4. Anzeige der Arbeiten

Auch BT-30-Arbeiten unterliegen den besonderen organisatorischen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung sieht unter anderem eine unternehmensbezogene Anzeige spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde sowie beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Zusätzlich sind:

eine sachkundige verantwortliche Person und
eine sachkundige beziehungsweise entsprechend qualifizierte und weisungsbefugte Aufsicht

erforderlich.

5. Arbeitsbereich vorbereiten

Vor Beginn der Bohrarbeiten wird der Arbeitsbereich abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet.

Wir sorgen dafür, dass:

der betreffende Bereich frei zugänglich ist,
unbeteiligte Personen ferngehalten werden,
vorgeschriebene Warnhinweise vorhanden sind,
schwer zu reinigende Oberflächen bei Bedarf geschützt werden,
Maschinen und Absaugtechnik einsatzbereit sind.

Schwer zu reinigende Oberflächen können bei Bedarf mit Folie staubdicht abgeklebt werden.

Anschließend werden die geplanten Bohrstellen angezeichnet.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Bauteilaufbaus

Bevor wir bohren, prüfen wir zunächst, welche Materialien vorhanden sind.

Dabei betrachten wir unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
Wand- beziehungsweise Deckenkonstruktion,
vorhandene Putzschichten,
Spachtelmassen,
Fliesen,
Fliesenkleber,
den dahinterliegenden Untergrund,
vorhandene Laborbefunde,
Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, muss geklärt werden, welche Schicht tatsächlich belastet ist.

Erst danach lässt sich beurteilen, ob BT 30 für die geplante Bohrung geeignet ist.

Schritt 2

2. Prüfung der geplanten Bohrung

Anschließend betrachten wir die konkrete Aufgabe.

Dabei prüfen wir unter anderem:

wo gebohrt werden soll,
welchen Durchmesser das Bohrloch benötigt,
wie tief gebohrt werden soll,
aus welchem Material der Untergrund besteht,
welche asbesthaltige Schicht durchdrungen wird,
ob Fliesen vorhanden sind,
ob die Wand oder Decke vollständig durchbohrt werden soll.

Da BT 30 nur Bohrlöcher bis 32 mm Durchmesser und kein Durchbohren von Wänden oder Decken umfasst, ist diese Prüfung besonders wichtig.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten werden die notwendigen organisatorischen Maßnahmen festgelegt.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl der BT-30-Variante,
Festlegung der Bohr- und Absaugtechnik,
Abgrenzung des Arbeitsbereichs,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigungsmaßnahmen,
Umgang mit dem entstehenden Bohrstaub,
fachgerechte Entsorgung.

Zusätzlich wird eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

Die Arbeiten dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden, das in das konkrete Verfahren eingewiesen wurde.

Schritt 4

4. Anzeige der Arbeiten

Auch BT-30-Arbeiten unterliegen den besonderen organisatorischen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung sieht unter anderem eine unternehmensbezogene Anzeige spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde sowie beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Zusätzlich sind:

eine sachkundige verantwortliche Person und
eine sachkundige beziehungsweise entsprechend qualifizierte und weisungsbefugte Aufsicht

erforderlich.

Schritt 5

5. Arbeitsbereich vorbereiten

Vor Beginn der Bohrarbeiten wird der Arbeitsbereich abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet.

Wir sorgen dafür, dass:

der betreffende Bereich frei zugänglich ist,
unbeteiligte Personen ferngehalten werden,
vorgeschriebene Warnhinweise vorhanden sind,
schwer zu reinigende Oberflächen bei Bedarf geschützt werden,
Maschinen und Absaugtechnik einsatzbereit sind.

Schwer zu reinigende Oberflächen können bei Bedarf mit Folie staubdicht abgeklebt werden.

Anschließend werden die geplanten Bohrstellen angezeichnet.

Zwei Varianten des BT-30-Verfahrens

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung unterscheidet zwei technische Varianten.

Während einer Maßnahme muss eine dieser Varianten durchgehend verwendet werden.

Variante 1 – Bohrmaschine mit separater Direktabsaugung

Bei dieser Variante verwenden wir:

  • eine Bohrmaschine beziehungsweise einen Bohrhammer,
  • einen geeigneten Entstauber der Staubklasse H mit den zusätzlichen Anforderungen für Asbest,
  • passende Absaugaufsätze beziehungsweise Bohrstaubdüsen,
  • geeignete Saugschläuche und Anschlüsse.

Die Absaugdüse wird direkt auf der Wand- beziehungsweise Deckenoberfläche positioniert.

Der Bohrer wird anschließend durch die Öffnung der Absaugvorrichtung geführt.

Dadurch wird der entstehende Bohrstaub möglichst unmittelbar an der Austrittsstelle erfasst.

Variante 2 – staubarmes Bearbeitungssystem

Alternativ kann BT 30 mit einem geeigneten staubarmen Bearbeitungssystem ausgeführt werden.

Dafür sieht die Verfahrensbeschreibung Systeme aus der entsprechenden Positivliste für Bohrhämmer vor.

Möglich sind beispielsweise Kombinationen mit:

  • einer Bohrstaubdüse,
  • einem Hohlbohrer mit integrierter Absaugung,
  • einer direkt am Bohrhammer befestigten Staubabsaugvorrichtung.

Je nach System ist ein dazugehöriger Entstauber mindestens der Staubklasse M vorgesehen.

Auch hier muss das komplette eingesetzte System den Anforderungen der Verfahrensbeschreibung entsprechen.

So führen wir die eigentliche Bohrung aus

6. Absaugtechnik vorbereiten

Vor der ersten Bohrung prüfen wir die Absaugtechnik.

Bei einem externen Entstauber kontrollieren wir unter anderem:

Staubbeutel,
Filter,
Saugschlauch,
Anschlüsse,
richtigen Schlauchdurchmesser,
sichere Verbindung mit dem Absaugaufsatz.

Anschließend wird der Entstauber eingeschaltet.

Nach der BT-30-Verfahrensbeschreibung muss er bei entsprechenden Systemen mindestens fünf Sekunden vor der ersten Bohrung laufen.

7. Absaugaufsatz auf Wand oder Decke setzen

Bei einer Bohrung mit Absaugaufsatz wird die Absaugdüse unmittelbar auf die zu bearbeitende Wand- oder Deckenfläche gesetzt.

Wichtig ist, dass der Aufsatz während der gesamten Bohrung vollständig auf der Oberfläche anliegt.

Anschließend führen wir den Bohrer durch die dafür vorgesehene Öffnung und stellen das Bohrloch her.

Der entstehende Staub wird dabei unmittelbar abgesaugt.

8. Bohren mit Hohlbohrer

Je nach gewähltem System kann alternativ ein geeigneter Hohlbohrer eingesetzt werden.

Bei solchen Werkzeugen wird der Bohrstaub direkt über den Bohrer abgesaugt.

Dadurch entsteht die Absaugung unmittelbar dort, wo der Bohrer das Material mechanisch bearbeitet.

Auch dieses System darf nur in Verbindung mit der dafür vorgesehenen Absaugtechnik eingesetzt werden.

9. Bohren mit integrierter Staubabsaugung

Bei geeigneten Bohrhämmern kann auch eine direkt am Gerät montierte Staubabsaugvorrichtung verwendet werden.

Der Absaugkopf wird dabei auf der Wand beziehungsweise Decke angesetzt und muss während des Bohrvorgangs vollständig an der Oberfläche anliegen.

Während die Bohrung ausgeführt wird, nimmt das integrierte System den entstehenden Staub direkt auf.

10. Bohrer unmittelbar reinigen

Nach jeder Bohrung wird auch der eingesetzte Bohrer kontrolliert behandelt.

Beim Herausziehen können sich belastete Staub- und Materialreste auf dem Werkzeug befinden.

Der Bohrer wird deshalb:

mit einem Öltuch beziehungsweise feuchten Einwegreinigungstuch gereinigt

oder

in einen Behälter mit entspanntem Wasser eingetaucht und anschließend abtropfen gelassen.

Dadurch verhindern wir, dass anhaftender Bohrstaub anschließend unkontrolliert im Raum verteilt wird.

11. Bohrloch reinigen

Nach Abschluss der Bohrung wird das Bohrloch mit dem vorgesehenen Entstauber ausgesaugt.

Beim Einsatz eines geeigneten Hohlbohrers kann dieser Arbeitsschritt entfallen, weil der Bohrstaub bereits direkt während der Bohrung durch das Werkzeug abgesaugt wird.

12. Arbeitsbereich reinigen

Anschließend werden auch die unmittelbar betroffenen Oberflächen gereinigt.

Dazu gehören insbesondere:

darunterliegende waagerechte Flächen,
angrenzende Wandbereiche,
eingesetzte Maschinen,
Werkzeuge,
Gehäuse der Absaugtechnik.

Bei der Direktabsaugung soll zwar bereits während der Bohrung möglichst wenig Staub freigesetzt werden, die anschließende Reinigung bleibt dennoch Bestandteil des Verfahrens.

13. Absaugaufsätze und Werkzeuge reinigen

Nach Abschluss der Arbeiten werden die eingesetzten Absaugaufsätze gereinigt.

Dazu können sie beispielsweise:

mit einem feuchten Reinigungstuch gereinigt oder
mit entspanntem Wasser ausgespült

werden.

Absaugaufsätze mit Bürstenkranz müssen nass gereinigt werden.

Anschließend werden Saugschläuche und Anschlüsse verschlossen, damit beim Transport kein belasteter Staub austreten kann.

14. Umgang mit Staubbeuteln und Staubbehältern

Auch beim Wechsel eines Staubbeutels oder Staubbehälters müssen besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Bei einem Entstauber wird der gefüllte Staubbeutel staubarm entsprechend den Herstellervorgaben entnommen und anschließend als asbesthaltiger Abfall behandelt.

Bei integrierten Staubabsaugvorrichtungen wird der Staubbehälter ebenfalls nach einem festgelegten Ablauf verschlossen und entsorgt.

Damit soll verhindert werden, dass der zuvor abgesaugte Bohrstaub beim Entleeren wieder freigesetzt wird.

15. Fachgerechte Entsorgung

Bei den Arbeiten können unterschiedliche asbesthaltige beziehungsweise asbestkontaminierte Abfälle entstehen.

Dazu gehören beispielsweise:

Bohrstaub,
gefüllte Staubbeutel,
Staubbehälter,
feuchte Reinigungstücher,
Öltücher,
weitere kontaminierte Verbrauchsmaterialien.

Diese Materialien werden staubdicht in gekennzeichnete Abfallbehälter verpackt.

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.

Schritt 6

6. Absaugtechnik vorbereiten

Vor der ersten Bohrung prüfen wir die Absaugtechnik.

Bei einem externen Entstauber kontrollieren wir unter anderem:

Staubbeutel,
Filter,
Saugschlauch,
Anschlüsse,
richtigen Schlauchdurchmesser,
sichere Verbindung mit dem Absaugaufsatz.

Anschließend wird der Entstauber eingeschaltet.

Nach der BT-30-Verfahrensbeschreibung muss er bei entsprechenden Systemen mindestens fünf Sekunden vor der ersten Bohrung laufen.

Schritt 7

7. Absaugaufsatz auf Wand oder Decke setzen

Bei einer Bohrung mit Absaugaufsatz wird die Absaugdüse unmittelbar auf die zu bearbeitende Wand- oder Deckenfläche gesetzt.

Wichtig ist, dass der Aufsatz während der gesamten Bohrung vollständig auf der Oberfläche anliegt.

Anschließend führen wir den Bohrer durch die dafür vorgesehene Öffnung und stellen das Bohrloch her.

Der entstehende Staub wird dabei unmittelbar abgesaugt.

Schritt 8

8. Bohren mit Hohlbohrer

Je nach gewähltem System kann alternativ ein geeigneter Hohlbohrer eingesetzt werden.

Bei solchen Werkzeugen wird der Bohrstaub direkt über den Bohrer abgesaugt.

Dadurch entsteht die Absaugung unmittelbar dort, wo der Bohrer das Material mechanisch bearbeitet.

Auch dieses System darf nur in Verbindung mit der dafür vorgesehenen Absaugtechnik eingesetzt werden.

Schritt 9

9. Bohren mit integrierter Staubabsaugung

Bei geeigneten Bohrhämmern kann auch eine direkt am Gerät montierte Staubabsaugvorrichtung verwendet werden.

Der Absaugkopf wird dabei auf der Wand beziehungsweise Decke angesetzt und muss während des Bohrvorgangs vollständig an der Oberfläche anliegen.

Während die Bohrung ausgeführt wird, nimmt das integrierte System den entstehenden Staub direkt auf.

Schritt 10

10. Bohrer unmittelbar reinigen

Nach jeder Bohrung wird auch der eingesetzte Bohrer kontrolliert behandelt.

Beim Herausziehen können sich belastete Staub- und Materialreste auf dem Werkzeug befinden.

Der Bohrer wird deshalb:

mit einem Öltuch beziehungsweise feuchten Einwegreinigungstuch gereinigt

oder

in einen Behälter mit entspanntem Wasser eingetaucht und anschließend abtropfen gelassen.

Dadurch verhindern wir, dass anhaftender Bohrstaub anschließend unkontrolliert im Raum verteilt wird.

Schritt 11

11. Bohrloch reinigen

Nach Abschluss der Bohrung wird das Bohrloch mit dem vorgesehenen Entstauber ausgesaugt.

Beim Einsatz eines geeigneten Hohlbohrers kann dieser Arbeitsschritt entfallen, weil der Bohrstaub bereits direkt während der Bohrung durch das Werkzeug abgesaugt wird.

Schritt 12

12. Arbeitsbereich reinigen

Anschließend werden auch die unmittelbar betroffenen Oberflächen gereinigt.

Dazu gehören insbesondere:

darunterliegende waagerechte Flächen,
angrenzende Wandbereiche,
eingesetzte Maschinen,
Werkzeuge,
Gehäuse der Absaugtechnik.

Bei der Direktabsaugung soll zwar bereits während der Bohrung möglichst wenig Staub freigesetzt werden, die anschließende Reinigung bleibt dennoch Bestandteil des Verfahrens.

Schritt 13

13. Absaugaufsätze und Werkzeuge reinigen

Nach Abschluss der Arbeiten werden die eingesetzten Absaugaufsätze gereinigt.

Dazu können sie beispielsweise:

mit einem feuchten Reinigungstuch gereinigt oder
mit entspanntem Wasser ausgespült

werden.

Absaugaufsätze mit Bürstenkranz müssen nass gereinigt werden.

Anschließend werden Saugschläuche und Anschlüsse verschlossen, damit beim Transport kein belasteter Staub austreten kann.

Schritt 14

14. Umgang mit Staubbeuteln und Staubbehältern

Auch beim Wechsel eines Staubbeutels oder Staubbehälters müssen besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Bei einem Entstauber wird der gefüllte Staubbeutel staubarm entsprechend den Herstellervorgaben entnommen und anschließend als asbesthaltiger Abfall behandelt.

Bei integrierten Staubabsaugvorrichtungen wird der Staubbehälter ebenfalls nach einem festgelegten Ablauf verschlossen und entsorgt.

Damit soll verhindert werden, dass der zuvor abgesaugte Bohrstaub beim Entleeren wieder freigesetzt wird.

Schritt 15

15. Fachgerechte Entsorgung

Bei den Arbeiten können unterschiedliche asbesthaltige beziehungsweise asbestkontaminierte Abfälle entstehen.

Dazu gehören beispielsweise:

Bohrstaub,
gefüllte Staubbeutel,
Staubbehälter,
feuchte Reinigungstücher,
Öltücher,
weitere kontaminierte Verbrauchsmaterialien.

Diese Materialien werden staubdicht in gekennzeichnete Abfallbehälter verpackt.

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für das BT-30-Verfahren?

BT 30 bedeutet nicht einfach, beim Bohren einen gewöhnlichen Staubsauger daneben zu halten.

Das Verfahren schreibt definierte Geräte, Arbeitsabläufe und Schutzmaßnahmen vor.

Je nach gewählter Variante gehören dazu unter anderem:

Die Anerkennung als BT-30-Verfahren bezieht sich auf das vollständige festgelegte Arbeitsverfahren.

Welche Voraussetzungen gelten für das BT-30-Verfahren?

BT 30 bedeutet nicht einfach, beim Bohren einen gewöhnlichen Staubsauger daneben zu halten.

Das Verfahren schreibt definierte Geräte, Arbeitsabläufe und Schutzmaßnahmen vor.

Je nach gewählter Variante gehören dazu unter anderem:

Die Anerkennung als BT-30-Verfahren bezieht sich auf das vollständige festgelegte Arbeitsverfahren.

Ihre Vorteile bei Bohrarbeiten nach BT 30

Kleine Eingriffe ohne großflächige Entfernung der Wandbekleidung
Bei geeigneten Bauteilaufbauten können erforderliche Bohrlöcher hergestellt werden, ohne dass zunächst die gesamte asbesthaltige Putz- oder Spachtelschicht entfernt werden muss.
Direkte Stauberfassung an der Bohrstelle
Der entstehende Bohrstaub wird unmittelbar dort abgesaugt, wo das Material bearbeitet wird.
Unterschiedliche Absaugsysteme möglich
Abhängig von der eingesetzten Verfahrensvariante können geeignete Bohrstaubdüsen, Hohlbohrer oder direkt am Bohrhammer montierte Absaugsysteme verwendet werden.
Wand- und Deckenbohrungen möglich
Das Verfahren kann sowohl an geeigneten Wand- als auch Deckenflächen eingesetzt werden.
Auch Bohrungen durch asbestfreie Fliesen möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch asbestfreie Fliesen durchbohrt werden, wenn sich darunter beispielsweise ein asbesthaltiger Fliesenkleber befindet.
Kontrollierte Reinigung
Nicht nur die Bohrung selbst, sondern auch Bohrer, Bohrloch, Absaugtechnik und Arbeitsbereich werden in den festgelegten Ablauf einbezogen.

Ihre Vorteile bei Bohrarbeiten nach BT 30

Kleine Eingriffe ohne großflächige Entfernung der Wandbekleidung
Bei geeigneten Bauteilaufbauten können erforderliche Bohrlöcher hergestellt werden, ohne dass zunächst die gesamte asbesthaltige Putz- oder Spachtelschicht entfernt werden muss.
Direkte Stauberfassung an der Bohrstelle
Der entstehende Bohrstaub wird unmittelbar dort abgesaugt, wo das Material bearbeitet wird.
Unterschiedliche Absaugsysteme möglich
Abhängig von der eingesetzten Verfahrensvariante können geeignete Bohrstaubdüsen, Hohlbohrer oder direkt am Bohrhammer montierte Absaugsysteme verwendet werden.
Wand- und Deckenbohrungen möglich
Das Verfahren kann sowohl an geeigneten Wand- als auch Deckenflächen eingesetzt werden.
Auch Bohrungen durch asbestfreie Fliesen möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch asbestfreie Fliesen durchbohrt werden, wenn sich darunter beispielsweise ein asbesthaltiger Fliesenkleber befindet.
Kontrollierte Reinigung
Nicht nur die Bohrung selbst, sondern auch Bohrer, Bohrloch, Absaugtechnik und Arbeitsbereich werden in den festgelegten Ablauf einbezogen.

Warum eine frühzeitige Prüfung vor Montagearbeiten sinnvoll ist

Bei einer Renovierung denkt man bei Asbest häufig zuerst an große Abbrucharbeiten.

Tatsächlich können aber auch kleine Montagearbeiten eine belastete Schicht beschädigen.

Typische Situationen sind beispielsweise:

neue Wandhalterungen,
Deckenbefestigungen,
Montageschienen,
Installationen,
Befestigung neuer Bauteile,
Umbauten in älteren Bädern,
kleinere Renovierungsarbeiten.

Wird erst nach mehreren Bohrungen festgestellt, dass sich in der bearbeiteten Wand oder Decke eine asbesthaltige Spachtel- oder Kleberschicht befindet, ist die Situation deutlich aufwendiger zu beurteilen.

Bei einem begründeten Asbestverdacht sollte deshalb bereits vor der ersten Bohrung geklärt werden, welche Materialien vorhanden sind.

Warum eine frühzeitige Prüfung vor Montagearbeiten sinnvoll ist

Bei einer Renovierung denkt man bei Asbest häufig zuerst an große Abbrucharbeiten.

Tatsächlich können aber auch kleine Montagearbeiten eine belastete Schicht beschädigen.

Typische Situationen sind beispielsweise:

neue Wandhalterungen,
Deckenbefestigungen,
Montageschienen,
Installationen,
Befestigung neuer Bauteile,
Umbauten in älteren Bädern,
kleinere Renovierungsarbeiten.

Wird erst nach mehreren Bohrungen festgestellt, dass sich in der bearbeiteten Wand oder Decke eine asbesthaltige Spachtel- oder Kleberschicht befindet, ist die Situation deutlich aufwendiger zu beurteilen.

Bei einem begründeten Asbestverdacht sollte deshalb bereits vor der ersten Bohrung geklärt werden, welche Materialien vorhanden sind.

Häufige Fragen zum BT-30-Verfahren

Bis zu welchem Durchmesser kann nach BT 30 gebohrt werden?

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung erlaubt Bohrlöcher mit einem Durchmesser von maximal 32 mm.

Kann mit BT 30 eine Wand vollständig durchbohrt werden?

Nein.

Ein vollständiges Durchbohren von Wänden oder Decken ist mit BT 30 ausdrücklich nicht möglich.

Kann BT 30 bei asbesthaltigem Fliesenkleber eingesetzt werden?

Ja, wenn der konkrete Aufbau dem Anwendungsbereich entspricht.

Das Verfahren umfasst unter anderem Bohrungen durch asbestfreie Fliesen auf asbesthaltigen Putz-, Spachtel- oder Fliesenkleberschichten auf geeigneten mineralischen Untergründen beziehungsweise asbestfreien Leichtbauplatten.

Kann ich mit BT 30 in Asbestzement bohren?

Nein.

Bauteile aus Asbestzement sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.

Kann ich mit BT 30 durch asbesthaltige Leichtbauplatten bohren?

Nein.

Auch asbesthaltige Leichtbauplatten, beispielsweise bestimmte Promabest-Platten, sind ausdrücklich nicht für BT 30 vorgesehen.

Muss die gesamte asbesthaltige Wand vorher saniert werden?

Nicht zwangsläufig.

Genau darin kann ein Vorteil des Verfahrens liegen: Wenn nur einzelne geeignete Bohrungen benötigt werden und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Bohrung nach BT 30 ausgeführt werden, ohne vorher die komplette Wandbekleidung entfernen zu müssen.

Ob dies im konkreten Fall möglich ist, prüfen wir anhand des vorhandenen Materialaufbaus.

Wird beim Bohren Wasser verwendet?

Der eigentliche Bohrvorgang erfolgt im Rahmen der vorgesehenen Direktabsaugung.

Entspanntes Wasser wird unter anderem für die Reinigung der verwendeten Bohrer beziehungsweise bestimmter Absaugaufsätze eingesetzt.

Ist BT 30 staubfrei?

Nein.

BT 30 ist ein emissionsarmes Verfahren.

Die Direktabsaugung dient dazu, entstehenden Bohrstaub unmittelbar an der Bearbeitungsstelle aufzunehmen. Eine vollständige Garantie, dass überhaupt keine Partikel oder Fasern entstehen, bedeutet die Einstufung „emissionsarm“ nicht.

Muss der komplette Raum geräumt werden?

BT 30 unterscheidet sich hier deutlich von größeren Sanierungsverfahren.

Der Arbeitsbereich muss abgegrenzt und gekennzeichnet und der zu bearbeitende Bereich freigeräumt werden. Schwer zu reinigende Oberflächen werden bei Bedarf staubdicht geschützt.

Eine vollständige großflächige Sanierungsabschottung wie bei manchen anderen BT-Verfahren ist in der BT-30-Verfahrensbeschreibung nicht grundsätzlich vorgesehen.

Kann während der Arbeiten das Gebäude weiter genutzt werden?

Der unmittelbare Arbeitsbereich muss für unbeteiligte Personen gesperrt sein.

Nach Abschluss der Bohrung, der vorgesehenen Reinigung und der sicheren Verpackung der Abfälle kann die Sperrung entsprechend dem festgelegten Verfahren wieder aufgehoben werden.

Ist bei BT 30 eine Freimessung erforderlich?

Die BT-30-Verfahrensbeschreibung nennt im regulären Arbeitsablauf keine allgemeine Freimessung nach jeder Bohrung.

Stattdessen werden Bohrloch, angrenzende Oberflächen, Maschinen und Werkzeuge entsprechend dem Verfahren gereinigt. Anschließend kann die Sperrung des Arbeitsbereichs für Dritte aufgehoben werden.

Ob im konkreten Objekt darüber hinausgehende Anforderungen bestehen, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise der jeweiligen Maßnahme geprüft.

Was passiert bei einer Störung der Absaugtechnik?

Kann das festgelegte Verfahren aufgrund einer Störung nicht mehr eingehalten werden, dürfen die Arbeiten nicht einfach fortgesetzt werden.

Die Arbeit wird unterbrochen.

Die sachkundige verantwortliche Person legt anschließend unter Berücksichtigung der TRGS 519 fest, wie weiter vorzugehen ist.

Kleine Bohrung – trotzdem fachgerecht geplant

Gerade BT 30 zeigt, dass Asbestarbeiten nicht immer aus einer vollständigen Entkernung oder großflächigen Sanierung bestehen müssen.

Manchmal werden lediglich wenige Bohrlöcher für eine notwendige Installation benötigt.

Trotzdem muss berücksichtigt werden, dass bereits diese kleinen Eingriffe eine asbesthaltige Materialschicht mechanisch bearbeiten können.

Als Malermeister Steffen Tack GmbH prüfen wir deshalb zunächst:

  • den vorhandenen Materialaufbau,
  • die geplante Bohrung,
  • den benötigten Durchmesser,
  • den Untergrund,
  • die geeignete BT-30-Variante.

Anschließend führen wir die Arbeiten mit der dafür vorgesehenen Bohr- und Absaugtechnik nach dem festgelegten Verfahren aus.

Bohrarbeiten an einer asbestverdächtigen Wand oder Decke?

Sie möchten in einem älteren Gebäude Befestigungen, Installationen oder andere Bauteile montieren und wissen bereits, dass Putz, Spachtelmasse oder Fliesenkleber Asbest enthalten – oder es besteht ein entsprechender Verdacht?

Dann sollte vor der Bohrung geprüft werden, ob das BT-30-Verfahren für die geplante Tätigkeit eingesetzt werden kann.

Die Malermeister Steffen Tack GmbH unterstützt Sie bei der fachlichen Einschätzung und Planung.

Für eine erste Beurteilung sind beispielsweise hilfreich:

  • Standort des Objekts,
  • ungefähres Baujahr,
  • Wand oder Decke als betroffener Bereich,
  • gewünschter Bohrdurchmesser,
  • erforderliche Bohrtiefe,
  • Anzahl der Bohrlöcher,
  • Fotos der betreffenden Oberfläche,
  • Informationen zum Wand- beziehungsweise Deckenaufbau,
  • vorhandene Laborberichte,
  • Schadstoffgutachten.

Auf Grundlage dieser Angaben und der vorhandenen Materialbefunde können wir prüfen, ob BT 30 für die geplanten Bohrarbeiten infrage kommt.

Schutzbrille und Atemschutzmaske neben faserigem Material als Symbol für persönliche Schutzausrüstung bei Asbestarbeiten
Schutzbrille und Atemschutzmaske neben faserigem Material als Symbol für Schutzmaßnahmen bei Asbestarbeiten

Bohrarbeiten an einer asbestverdächtigen Wand oder Decke?

Sie möchten in einem älteren Gebäude Befestigungen, Installationen oder andere Bauteile montieren und wissen bereits, dass Putz, Spachtelmasse oder Fliesenkleber Asbest enthalten – oder es besteht ein entsprechender Verdacht?

Dann sollte vor der Bohrung geprüft werden, ob das BT-30-Verfahren für die geplante Tätigkeit eingesetzt werden kann.

Die Malermeister Steffen Tack GmbH unterstützt Sie bei der fachlichen Einschätzung und Planung.

Für eine erste Beurteilung sind beispielsweise hilfreich:

  • Standort des Objekts,
  • ungefähres Baujahr,
  • Wand oder Decke als betroffener Bereich,
  • gewünschter Bohrdurchmesser,
  • erforderliche Bohrtiefe,
  • Anzahl der Bohrlöcher,
  • Fotos der betreffenden Oberfläche,
  • Informationen zum Wand- beziehungsweise Deckenaufbau,
  • vorhandene Laborberichte,
  • Schadstoffgutachten.

Auf Grundlage dieser Angaben und der vorhandenen Materialbefunde können wir prüfen, ob BT 30 für die geplanten Bohrarbeiten infrage kommt.

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Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
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