Bei Renovierungsarbeiten an älteren Fußböden können gleich mehrere asbesthaltige Materialien vorhanden sein. Ein typisches Beispiel sind alte Vinyl-Asbest-Platten, die häufig auch als Floor-Flex- oder Flex-Platten bezeichnet werden.

Unter diesen Bodenplatten kann zusätzlich ein asbesthaltiger Kleber vorhanden sein. Damit betrifft die Sanierung nicht nur den sichtbaren Bodenbelag, sondern unter Umständen auch die darunterliegende Kleberschicht.

Werden die Platten unsachgemäß gebrochen, abgeschliffen oder der darunterliegende Kleber mit ungeeigneten Maschinen bearbeitet, können gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden.

Mit dem BT-33.6-Verfahren, auch SES-Verfahren genannt, steht für diesen Bodenaufbau ein anerkanntes emissionsarmes Arbeitsverfahren nach TRGS 519 zur Verfügung.

Wir von der Malermeister Steffen Tack GmbH erklären Ihnen, wann das BT-33.6-Verfahren eingesetzt werden kann, wie wir bei einer solchen Sanierung vorgehen und worauf dabei besonders zu achten ist.

Was ist das BT-33.6-Verfahren?

BT 33.6 ist ein festgelegtes Sanierungsverfahren für den Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit der Entfernung des darunterliegenden asbesthaltigen Klebers von mineralischen Untergründen.

Zu den betroffenen Bodenbelägen gehören insbesondere:

  • Vinyl-Asbest-Platten,
  • Floor-Flex-Platten,
  • Flex-Platten.

Der darunterliegende Kleber kann sich beispielsweise auf:

  • Estrich,
  • Beton,
  • anderen festen mineralischen Bodenflächen

befinden.

Eine Besonderheit des Verfahrens besteht darin, dass nicht zwingend beide Arbeitsschritte gemeinsam ausgeführt werden müssen. Je nach vorhandenem Bodenaufbau kann sowohl der Ausbau der Vinyl-Asbest-Platten als auch die Kleberentfernung als einzelner Arbeitsschritt nach dem festgelegten Verfahren durchgeführt werden.

Für die Kleberentfernung kommen speziell definierte Schleifmaschinen mit direkter Absaugung und automatischer Unterdrucküberwachung zum Einsatz.

Was ist das BT-33.6-Verfahren?

BT 33.6 ist ein festgelegtes Sanierungsverfahren für den Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit der Entfernung des darunterliegenden asbesthaltigen Klebers von mineralischen Untergründen.

Zu den betroffenen Bodenbelägen gehören insbesondere:

  • Vinyl-Asbest-Platten,
  • Floor-Flex-Platten,
  • Flex-Platten.

Der darunterliegende Kleber kann sich beispielsweise auf:

  • Estrich,
  • Beton,
  • anderen festen mineralischen Bodenflächen

befinden.

Eine Besonderheit des Verfahrens besteht darin, dass nicht zwingend beide Arbeitsschritte gemeinsam ausgeführt werden müssen. Je nach vorhandenem Bodenaufbau kann sowohl der Ausbau der Vinyl-Asbest-Platten als auch die Kleberentfernung als einzelner Arbeitsschritt nach dem festgelegten Verfahren durchgeführt werden.

Für die Kleberentfernung kommen speziell definierte Schleifmaschinen mit direkter Absaugung und automatischer Unterdrucküberwachung zum Einsatz.

Was ist das BT-33.6-Verfahren?

Was sind Floor-Flex- oder Vinyl-Asbest-Platten?

Vinyl-Asbest-Platten wurden früher häufig als robuste Bodenbeläge eingesetzt.

Typischerweise handelt es sich um relativ harte, dünne Kunststoffplatten, die einzeln auf den Untergrund geklebt wurden. Unter anderem sind dafür die Bezeichnungen Floor-Flex-Platten und Flex-Platten gebräuchlich.

Das Problem: Die Platten können Asbest enthalten und zusätzlich auf einem ebenfalls asbesthaltigen Kleber verlegt worden sein.

Dadurch können innerhalb eines einzigen Bodenaufbaus zwei unterschiedliche belastete Materialien vorhanden sein:

1. die eigentliche Vinyl-Asbest-Platte,

2. der darunterliegende asbesthaltige Kleber.

Deshalb muss vor der Sanierung genau geprüft werden, welche Schichten tatsächlich belastet sind.

Schwarzer Kleber unter Floor-Flex-Platten

Unter älteren Vinyl-Asbest-Platten findet sich häufig ein schwarzer oder dunkelbrauner Kleber.

Ein solcher Kleber kann Asbest enthalten. Die Farbe allein reicht allerdings nicht aus, um eine Belastung sicher festzustellen.

Auch optisch ähnliche Klebstoffe können asbestfrei sein.

Deshalb sollte ein alter Bodenaufbau nicht allein anhand seines Aussehens beurteilt werden. Entscheidend ist die fachgerechte Materialuntersuchung.

Wurde sowohl in den Bodenplatten als auch im Kleber Asbest festgestellt, kann BT 33.6 eine geeignete Möglichkeit sein, beide Materialien innerhalb eines festgelegten emissionsarmen Verfahrens zu entfernen.

Alter dunkler Bodenbelag mit teilweise entfernten Platten und freigelegtem Untergrund in einem Bestandsraum
Dunkle Bodenplatten mit freigelegtem Untergrund als Beispiel für ältere Bodenbeläge bei Sanierungsarbeiten

Schwarzer Kleber unter Floor-Flex-Platten

Unter älteren Vinyl-Asbest-Platten findet sich häufig ein schwarzer oder dunkelbrauner Kleber.

Ein solcher Kleber kann Asbest enthalten. Die Farbe allein reicht allerdings nicht aus, um eine Belastung sicher festzustellen.

Auch optisch ähnliche Klebstoffe können asbestfrei sein.

Deshalb sollte ein alter Bodenaufbau nicht allein anhand seines Aussehens beurteilt werden. Entscheidend ist die fachgerechte Materialuntersuchung.

Wurde sowohl in den Bodenplatten als auch im Kleber Asbest festgestellt, kann BT 33.6 eine geeignete Möglichkeit sein, beide Materialien innerhalb eines festgelegten emissionsarmen Verfahrens zu entfernen.

Alter dunkler Bodenbelag mit teilweise entfernten Platten und freigelegtem Untergrund in einem Bestandsraum

Schwarzer Kleber unter Floor-Flex-Platten

Was bedeutet „emissionsarmes Verfahren“?

BT 33.6 gehört zu den anerkannten emissionsarmen Verfahren nach TRGS 519.

Emissionsarm bedeutet nicht, dass bei den Arbeiten überhaupt keine Asbestfasern freigesetzt werden können. Entscheidend ist vielmehr, dass durch genau definierte technische und organisatorische Maßnahmen die Exposition möglichst gering gehalten wird.

Beim BT-33.6-Verfahren gehören dazu insbesondere:

möglichst bruchfreier Ausbau der Platten,
leichtes Befeuchten der Platten,
begleitende Absaugung,
direkte Absaugung an den Schleifmaschinen,
automatische Unterdrucküberwachung,
spezielle Industrie- und Sicherheitssauger,
ein Vorabscheider für das Schleifgut,
staubdichte Abschottung des Arbeitsbereichs,
geeignete persönliche Schutzausrüstung,
festgelegte Reinigungs- und Entsorgungsabläufe.

Die verwendeten Schleifmaschinen können erst betrieben werden, wenn die erforderliche Absaugleistung vorhanden ist. Bei der Flächenschleifmaschine ist dafür ein Unterdruck von mindestens 20 hPa am Schleifkopf vorgesehen.

Was bedeutet „emissionsarmes Verfahren“?

BT 33.6 gehört zu den anerkannten emissionsarmen Verfahren nach TRGS 519.

Emissionsarm bedeutet nicht, dass bei den Arbeiten überhaupt keine Asbestfasern freigesetzt werden können. Entscheidend ist vielmehr, dass durch genau definierte technische und organisatorische Maßnahmen die Exposition möglichst gering gehalten wird.

Beim BT-33.6-Verfahren gehören dazu insbesondere:

möglichst bruchfreier Ausbau der Platten,
leichtes Befeuchten der Platten,
begleitende Absaugung,
direkte Absaugung an den Schleifmaschinen,
automatische Unterdrucküberwachung,
spezielle Industrie- und Sicherheitssauger,
ein Vorabscheider für das Schleifgut,
staubdichte Abschottung des Arbeitsbereichs,
geeignete persönliche Schutzausrüstung,
festgelegte Reinigungs- und Entsorgungsabläufe.

Die verwendeten Schleifmaschinen können erst betrieben werden, wenn die erforderliche Absaugleistung vorhanden ist. Bei der Flächenschleifmaschine ist dafür ein Unterdruck von mindestens 20 hPa am Schleifkopf vorgesehen.

Was bedeutet „emissionsarmes Verfahren“?

Nahaufnahme einer alten faserigen Faserzementplatte mit sichtbar ausgefransten Bruchkanten

Wofür eignet sich BT 33.6 nicht?

BT 33.6 ist auf einen genau definierten Bodenaufbau und die dafür festgelegten Tätigkeiten ausgerichtet.

Das Verfahren ist deshalb nicht automatisch für andere asbesthaltige Materialien geeignet.

Andere Verfahren können beispielsweise erforderlich sein bei:

  • asbesthaltigen Wandputzen,
  • asbesthaltigen Deckenbekleidungen,
  • Fliesen und asbesthaltigem Fliesenkleber,
  • asbesthaltigen Estrichen,
  • Bohrarbeiten in asbesthaltigen Baustoffen,
  • anderen Bodenbelägen oder Klebersystemen.

Auch bei Fußböden gibt es neben BT 33.6 weitere anerkannte Verfahren. Die DGUV führt für den Anwendungsbereich BT 33 insgesamt mehrere unterschiedliche Verfahrensvarianten auf.

Deshalb prüfen wir immer den konkreten Bodenaufbau und wählen das Verfahren passend zu Material und Tätigkeit aus.

Nahaufnahme beschädigter faseriger Faserzementplatten mit deutlich sichtbaren Bruchkanten

Wofür eignet sich BT 33.6 nicht?

BT 33.6 ist auf einen genau definierten Bodenaufbau und die dafür festgelegten Tätigkeiten ausgerichtet.

Das Verfahren ist deshalb nicht automatisch für andere asbesthaltige Materialien geeignet.

Andere Verfahren können beispielsweise erforderlich sein bei:

  • asbesthaltigen Wandputzen,
  • asbesthaltigen Deckenbekleidungen,
  • Fliesen und asbesthaltigem Fliesenkleber,
  • asbesthaltigen Estrichen,
  • Bohrarbeiten in asbesthaltigen Baustoffen,
  • anderen Bodenbelägen oder Klebersystemen.

Auch bei Fußböden gibt es neben BT 33.6 weitere anerkannte Verfahren. Die DGUV führt für den Anwendungsbereich BT 33 insgesamt mehrere unterschiedliche Verfahrensvarianten auf.

Deshalb prüfen wir immer den konkreten Bodenaufbau und wählen das Verfahren passend zu Material und Tätigkeit aus.

Nahaufnahme einer alten faserigen Faserzementplatte mit sichtbar ausgefransten Bruchkanten

Wofür eignet sich BT 33.6 nicht?

So läuft eine Asbestsanierung nach BT 33.6 ab

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die Art des vorhandenen Bodenbelags,
Größe und Format der Bodenplatten,
den vorhandenen Kleber,
den darunterliegenden Estrich oder Beton,
frühere Renovierungen,
vorhandene Laborberichte,
Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die betreffenden Materialien untersucht werden.

Dabei ist wichtig, Bodenbelag und Kleber möglichst getrennt zu betrachten.

Eine Vinyl-Asbest-Platte kann beispielsweise asbesthaltig sein, während der Kleber asbestfrei ist – oder umgekehrt. Es können aber auch beide Materialien belastet sein.

Erst der Materialbefund schafft eine verlässliche Grundlage für die weitere Sanierungsplanung.

2. Prüfung, ob BT 33.6 eingesetzt werden kann

Nach Vorliegen der Ergebnisse prüfen wir, ob das BT-33.6-Verfahren für den vorhandenen Bodenaufbau geeignet ist.

Dabei berücksichtigen wir unter anderem:

welche Materialien Asbest enthalten,
Zustand der Bodenplatten,
Art des Klebers,
Beschaffenheit des mineralischen Untergrunds,
Größe der betroffenen Fläche,
vorhandene Rand- und Eckbereiche,
schwer zugängliche Stellen,
Einbauten und Heizkörpernischen,
geplante Folgearbeiten.

Da beim BT-33.6-Verfahren beide Arbeitsschritte auch einzeln ausgeführt werden können, kann die Sanierung auf die tatsächlich vorhandene Belastung abgestimmt werden.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten wird die Sanierung detailliert geplant.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des vorgesehenen Verfahrens,
Festlegung der eingesetzten Geräte,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigungsmaßnahmen,
Verpackung der belasteten Materialien,
Entsorgung,
Vorgehen bei Störungen.

Zusätzlich wird eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

Die Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal durchgeführt werden, das in das konkrete Arbeitsverfahren eingewiesen wurde.

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Arbeiten nach BT 33.6 unterliegen den gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung sieht eine unternehmensbezogene Anzeige spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Zusätzlich müssen eine sachkundige verantwortliche Person sowie eine sachkundige und weisungsbefugte Aufsicht benannt sein.

Diese organisatorischen Anforderungen berücksichtigen wir bereits bei der Vorbereitung der Sanierung.

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit dem Ausbau beginnen, wird der betroffene Raum vorbereitet.

Der Sanierungsbereich muss vollständig geräumt und frei von sonstigem Inventar sein.

Anschließend werden unter anderem:

Maschinen und Werkzeuge eingebracht,
die Stromversorgung eingerichtet,
der Sanierungsbereich mit PE-Folie staubdicht abgeschottet,
eine Folienreißverschlusstür eingerichtet,
vorgeschriebene Warnkennzeichnungen angebracht,
schwer zu reinigende Bauteile abgedeckt,
nicht demontierbare Einbauten geschützt.

Erst nach dieser Vorbereitung beginnen die eigentlichen Ausbauarbeiten.

6. Möglichst bruchfreier Ausbau der Vinyl-Asbest-Platten

Im ersten Arbeitsschritt werden die vorhandenen Vinyl-Asbest-Platten entfernt.

Dazu werden die Platten leicht befeuchtet und anschließend mit einem Handspachtel beziehungsweise einer Stoßscharre möglichst bruchfrei vom Untergrund abgehoben.

Gleichzeitig wird der Arbeitsbereich mit dem dafür vorgesehenen Industriesauger abgesaugt.

Die ausgebauten Platten werden unmittelbar gesammelt und in reißfeste Kunststoffsäcke verpackt.

Anschließend werden die Säcke staubdicht mit Industriegewebeklebeband beziehungsweise Kabelbindern verschlossen.

Nach dem Ausbau der Platten wird die freigelegte Bodenfläche gründlich abgesaugt.

7. Vorbereitung der Kleberentfernung

Für die Bearbeitung der größeren Wandflächen setzen wir die vorgesehene schienengeführte Wandfräse ein.

Das Schienensystem führt die Maschine kontrolliert über die Wandfläche. Dadurch lässt sich die belastete Schicht gleichmäßig abtragen.

Die Frästiefe wird auf den vorhandenen Aufbau abgestimmt. Je nach Materialstärke und Untergrund kann die Bearbeitung in mehreren Arbeitsgängen erfolgen.

Sind auch die Kleberreste asbesthaltig und sollen entfernt werden, beginnt anschließend die maschinelle Bodenbearbeitung.

Beim BT-33.6-Verfahren kommt hierfür eine speziell modifizierte Flächenschleifmaschine FG 200 AS mit direkter Absaugung und Unterdruckabschaltung zum Einsatz.

Die Flächenschleifmaschine wird über einen Vorabscheider mit dem vorgesehenen Industriesauger verbunden.

Vor Arbeitsbeginn prüfen wir:

sämtliche Saugschläuche,
Anschlüsse und Verbindungen,
deren Dichtigkeit,
die Funktion des Industriesaugers,
die Unterdrucküberwachung,
die automatische Sicherheitsabschaltung.

Erst wenn am Schleifkopf der vorgeschriebene Unterdruck von mindestens 20 hPa erreicht ist, wird die Stromversorgung der Flächenschleifmaschine freigegeben.

Die aktuelle BT-43-Verfahrensbeschreibung sieht beim eigentlichen Fräsvorgang eine Frästiefe von maximal 12 Millimetern vor.

Während des gesamten Fräsvorgangs läuft die Saugzentrale kontinuierlich.

Das abgetragene Material wird direkt am Fräskopf aufgenommen und über das geschlossene Absaugsystem abtransportiert.

8. Abschleifen des asbesthaltigen Klebers

Nach erfolgreicher Funktionsprüfung wird die asbesthaltige Kleberschicht mit der vorgesehenen Flächenschleifmaschine entfernt.

Das Schleifgerät besitzt eine direkte Absaugung am Schleifkopf. Dadurch werden die beim Materialabtrag entstehenden Stäube unmittelbar an ihrer Entstehungsstelle erfasst.

Das Material gelangt über die Absaugleitung zunächst in den Vorabscheider und anschließend zum Industriesauger.

Die Unterdrucküberwachung bleibt während der gesamten Bearbeitung aktiv.

Sinkt die Absaugleistung unter den vorgesehenen Wert, wird die Stromversorgung der Schleifmaschine unterbrochen.

Dadurch kann die Maschine nicht regulär weiterarbeiten, wenn keine ausreichende Absaugleistung vorhanden ist.

9. Bearbeitung der Randbereiche

Eine große Flächenschleifmaschine kann konstruktionsbedingt nicht unmittelbar bis an sämtliche Wände und Anschlüsse heranfahren.

Für die Bearbeitung der Rand- und Eckbereiche sieht BT 33.6 deshalb eine speziell modifizierte Handschleifmaschine GWS 15-125 Inox vor.

Auch dieses Gerät besitzt:

eine direkte Absaugung,
eine Schleiffeldabdeckung,
eine Unterdrucküberwachung,
eine automatische Unterdruckabschaltung.

Für die Randbearbeitung ist außerdem ein entsprechender Sicherheitssauger vorgesehen.

So können die noch vorhandenen Kleberreste in den Randbereichen kontrolliert entfernt werden.

10. Bearbeitung von Ecken und schwer zugänglichen Bereichen

Nicht jede Stelle lässt sich mit Flächen- oder Handschleifmaschine erreichen.

Das betrifft beispielsweise:

sehr enge Ecken,
Nischen,
Bereiche unter fest eingebauten Bauteilen,
schwer zugängliche Bodenanschlüsse.

Für solche Bereiche sieht die BT-33.6-Verfahrensbeschreibung unter anderem ein oszillierendes Messer Multi Master MM 700 1.7Q sowie weitere vorgesehene Handwerkzeuge vor.

Auch hier ist entscheidend, dass die Arbeiten nach dem festgelegten Verfahren und unter geeigneter Absaugung erfolgen.

Dadurch können auch Restbereiche in die Sanierung einbezogen werden, ohne auf eine unkontrollierte mechanische Bearbeitung zurückzugreifen.

11. Aufnahme des Schleifguts

Beim Abschleifen des Klebers entstehen feine Materialbestandteile.

Diese werden durch das Absaugsystem aufgenommen.

Das BT-33.6-System arbeitet hierzu unter anderem mit:

Industriesauger,
Sicherheitssauger,
Vorabscheider,
Longopac-Endlosschlauch beziehungsweise vorgesehenen Staubauffangsystemen.

Die belasteten Stäube werden dadurch nicht offen gesammelt, sondern innerhalb der vorgesehenen Absaug- und Entsorgungstechnik aufgenommen.

Beim Wechsel gefüllter Staubbehälter beziehungsweise Auffangsysteme müssen die dafür vorgesehenen Abläufe eingehalten werden, damit möglichst kein belasteter Staub freigesetzt wird.

12. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach dem Ausbau der Bodenplatten und der Entfernung des Klebers werden der gesamte Arbeitsbereich und die eingesetzte Technik sorgfältig gereinigt.

Dazu gehören unter anderem:

gründliches Absaugen der sanierten Bodenfläche,
Absaugen angrenzender Oberflächen,
Reinigung der Schleifmaschinen,
Reinigung der Werkzeuge,
Reinigung der Saugleitungen,
feuchtes Abwischen geeigneter glatter Oberflächen,
Verpackung kontaminierter Reinigungstücher und Verbrauchsmaterialien.

Für die Feinreinigung sieht die Verfahrensbeschreibung unter anderem geeignete Saugdüsen, Wasser und Einwegputztücher vor.

Erst nach Abschluss der vorgesehenen Reinigungsarbeiten wird der eingerichtete Sanierungsbereich wieder aufgehoben.

13. Fachgerechte Entsorgung

Die entfernten Vinyl-Asbest-Platten, asbesthaltigen Kleberreste und weitere kontaminierte Materialien dürfen nicht mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Sie werden entsprechend den geltenden Vorgaben:

staubdicht verpackt,
als asbesthaltige Abfälle gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
über geeignete Entsorgungswege beseitigt.

Auch beispielsweise:

gefüllte Staubauffangbeutel,
belastete Longopac-Abschnitte,
Schutzfolien,
Einwegputztücher,
kontaminierte persönliche Schutzausrüstung

können als asbesthaltiger beziehungsweise asbestkontaminierter Abfall zu behandeln sein.

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die Art des vorhandenen Bodenbelags,
Größe und Format der Bodenplatten,
den vorhandenen Kleber,
den darunterliegenden Estrich oder Beton,
frühere Renovierungen,
vorhandene Laborberichte,
Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die betreffenden Materialien untersucht werden.

Dabei ist wichtig, Bodenbelag und Kleber möglichst getrennt zu betrachten.

Eine Vinyl-Asbest-Platte kann beispielsweise asbesthaltig sein, während der Kleber asbestfrei ist – oder umgekehrt. Es können aber auch beide Materialien belastet sein.

Erst der Materialbefund schafft eine verlässliche Grundlage für die weitere Sanierungsplanung.

Schritt 2

2. Prüfung, ob BT 33.6 eingesetzt werden kann

Nach Vorliegen der Ergebnisse prüfen wir, ob das BT-33.6-Verfahren für den vorhandenen Bodenaufbau geeignet ist.

Dabei berücksichtigen wir unter anderem:

welche Materialien Asbest enthalten,
Zustand der Bodenplatten,
Art des Klebers,
Beschaffenheit des mineralischen Untergrunds,
Größe der betroffenen Fläche,
vorhandene Rand- und Eckbereiche,
schwer zugängliche Stellen,
Einbauten und Heizkörpernischen,
geplante Folgearbeiten.

Da beim BT-33.6-Verfahren beide Arbeitsschritte auch einzeln ausgeführt werden können, kann die Sanierung auf die tatsächlich vorhandene Belastung abgestimmt werden.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten wird die Sanierung detailliert geplant.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des vorgesehenen Verfahrens,
Festlegung der eingesetzten Geräte,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigungsmaßnahmen,
Verpackung der belasteten Materialien,
Entsorgung,
Vorgehen bei Störungen.

Zusätzlich wird eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

Die Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal durchgeführt werden, das in das konkrete Arbeitsverfahren eingewiesen wurde.

Schritt 4

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Arbeiten nach BT 33.6 unterliegen den gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung sieht eine unternehmensbezogene Anzeige spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Zusätzlich müssen eine sachkundige verantwortliche Person sowie eine sachkundige und weisungsbefugte Aufsicht benannt sein.

Diese organisatorischen Anforderungen berücksichtigen wir bereits bei der Vorbereitung der Sanierung.

Schritt 5

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit dem Ausbau beginnen, wird der betroffene Raum vorbereitet.

Der Sanierungsbereich muss vollständig geräumt und frei von sonstigem Inventar sein.

Anschließend werden unter anderem:

Maschinen und Werkzeuge eingebracht,
die Stromversorgung eingerichtet,
der Sanierungsbereich mit PE-Folie staubdicht abgeschottet,
eine Folienreißverschlusstür eingerichtet,
vorgeschriebene Warnkennzeichnungen angebracht,
schwer zu reinigende Bauteile abgedeckt,
nicht demontierbare Einbauten geschützt.

Erst nach dieser Vorbereitung beginnen die eigentlichen Ausbauarbeiten.

Schritt 6

6. Möglichst bruchfreier Ausbau der Vinyl-Asbest-Platten

Im ersten Arbeitsschritt werden die vorhandenen Vinyl-Asbest-Platten entfernt.

Dazu werden die Platten leicht befeuchtet und anschließend mit einem Handspachtel beziehungsweise einer Stoßscharre möglichst bruchfrei vom Untergrund abgehoben.

Gleichzeitig wird der Arbeitsbereich mit dem dafür vorgesehenen Industriesauger abgesaugt.

Die ausgebauten Platten werden unmittelbar gesammelt und in reißfeste Kunststoffsäcke verpackt.

Anschließend werden die Säcke staubdicht mit Industriegewebeklebeband beziehungsweise Kabelbindern verschlossen.

Nach dem Ausbau der Platten wird die freigelegte Bodenfläche gründlich abgesaugt.

Schritt 7

7. Vorbereitung der Kleberentfernung

Für die Bearbeitung der größeren Wandflächen setzen wir die vorgesehene schienengeführte Wandfräse ein.

Das Schienensystem führt die Maschine kontrolliert über die Wandfläche. Dadurch lässt sich die belastete Schicht gleichmäßig abtragen.

Die Frästiefe wird auf den vorhandenen Aufbau abgestimmt. Je nach Materialstärke und Untergrund kann die Bearbeitung in mehreren Arbeitsgängen erfolgen.

Sind auch die Kleberreste asbesthaltig und sollen entfernt werden, beginnt anschließend die maschinelle Bodenbearbeitung.

Beim BT-33.6-Verfahren kommt hierfür eine speziell modifizierte Flächenschleifmaschine FG 200 AS mit direkter Absaugung und Unterdruckabschaltung zum Einsatz.

Die Flächenschleifmaschine wird über einen Vorabscheider mit dem vorgesehenen Industriesauger verbunden.

Vor Arbeitsbeginn prüfen wir:

sämtliche Saugschläuche,
Anschlüsse und Verbindungen,
deren Dichtigkeit,
die Funktion des Industriesaugers,
die Unterdrucküberwachung,
die automatische Sicherheitsabschaltung.

Erst wenn am Schleifkopf der vorgeschriebene Unterdruck von mindestens 20 hPa erreicht ist, wird die Stromversorgung der Flächenschleifmaschine freigegeben.

Die aktuelle BT-43-Verfahrensbeschreibung sieht beim eigentlichen Fräsvorgang eine Frästiefe von maximal 12 Millimetern vor.

Während des gesamten Fräsvorgangs läuft die Saugzentrale kontinuierlich.

Das abgetragene Material wird direkt am Fräskopf aufgenommen und über das geschlossene Absaugsystem abtransportiert.

Schritt 8

8. Abschleifen des asbesthaltigen Klebers

Nach erfolgreicher Funktionsprüfung wird die asbesthaltige Kleberschicht mit der vorgesehenen Flächenschleifmaschine entfernt.

Das Schleifgerät besitzt eine direkte Absaugung am Schleifkopf. Dadurch werden die beim Materialabtrag entstehenden Stäube unmittelbar an ihrer Entstehungsstelle erfasst.

Das Material gelangt über die Absaugleitung zunächst in den Vorabscheider und anschließend zum Industriesauger.

Die Unterdrucküberwachung bleibt während der gesamten Bearbeitung aktiv.

Sinkt die Absaugleistung unter den vorgesehenen Wert, wird die Stromversorgung der Schleifmaschine unterbrochen.

Dadurch kann die Maschine nicht regulär weiterarbeiten, wenn keine ausreichende Absaugleistung vorhanden ist.

Schritt 9

9. Bearbeitung der Randbereiche

Eine große Flächenschleifmaschine kann konstruktionsbedingt nicht unmittelbar bis an sämtliche Wände und Anschlüsse heranfahren.

Für die Bearbeitung der Rand- und Eckbereiche sieht BT 33.6 deshalb eine speziell modifizierte Handschleifmaschine GWS 15-125 Inox vor.

Auch dieses Gerät besitzt:

eine direkte Absaugung,
eine Schleiffeldabdeckung,
eine Unterdrucküberwachung,
eine automatische Unterdruckabschaltung.

Für die Randbearbeitung ist außerdem ein entsprechender Sicherheitssauger vorgesehen.

So können die noch vorhandenen Kleberreste in den Randbereichen kontrolliert entfernt werden.

Schritt 10

10. Bearbeitung von Ecken und schwer zugänglichen Bereichen

Nicht jede Stelle lässt sich mit Flächen- oder Handschleifmaschine erreichen.

Das betrifft beispielsweise:

sehr enge Ecken,
Nischen,
Bereiche unter fest eingebauten Bauteilen,
schwer zugängliche Bodenanschlüsse.

Für solche Bereiche sieht die BT-33.6-Verfahrensbeschreibung unter anderem ein oszillierendes Messer Multi Master MM 700 1.7Q sowie weitere vorgesehene Handwerkzeuge vor.

Auch hier ist entscheidend, dass die Arbeiten nach dem festgelegten Verfahren und unter geeigneter Absaugung erfolgen.

Dadurch können auch Restbereiche in die Sanierung einbezogen werden, ohne auf eine unkontrollierte mechanische Bearbeitung zurückzugreifen.

Schritt 11

11. Aufnahme des Schleifguts

Beim Abschleifen des Klebers entstehen feine Materialbestandteile.

Diese werden durch das Absaugsystem aufgenommen.

Das BT-33.6-System arbeitet hierzu unter anderem mit:

Industriesauger,
Sicherheitssauger,
Vorabscheider,
Longopac-Endlosschlauch beziehungsweise vorgesehenen Staubauffangsystemen.

Die belasteten Stäube werden dadurch nicht offen gesammelt, sondern innerhalb der vorgesehenen Absaug- und Entsorgungstechnik aufgenommen.

Beim Wechsel gefüllter Staubbehälter beziehungsweise Auffangsysteme müssen die dafür vorgesehenen Abläufe eingehalten werden, damit möglichst kein belasteter Staub freigesetzt wird.

Schritt 12

12. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach dem Ausbau der Bodenplatten und der Entfernung des Klebers werden der gesamte Arbeitsbereich und die eingesetzte Technik sorgfältig gereinigt.

Dazu gehören unter anderem:

gründliches Absaugen der sanierten Bodenfläche,
Absaugen angrenzender Oberflächen,
Reinigung der Schleifmaschinen,
Reinigung der Werkzeuge,
Reinigung der Saugleitungen,
feuchtes Abwischen geeigneter glatter Oberflächen,
Verpackung kontaminierter Reinigungstücher und Verbrauchsmaterialien.

Für die Feinreinigung sieht die Verfahrensbeschreibung unter anderem geeignete Saugdüsen, Wasser und Einwegputztücher vor.

Erst nach Abschluss der vorgesehenen Reinigungsarbeiten wird der eingerichtete Sanierungsbereich wieder aufgehoben.

Schritt 13

13. Fachgerechte Entsorgung

Die entfernten Vinyl-Asbest-Platten, asbesthaltigen Kleberreste und weitere kontaminierte Materialien dürfen nicht mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Sie werden entsprechend den geltenden Vorgaben:

staubdicht verpackt,
als asbesthaltige Abfälle gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
über geeignete Entsorgungswege beseitigt.

Auch beispielsweise:

gefüllte Staubauffangbeutel,
belastete Longopac-Abschnitte,
Schutzfolien,
Einwegputztücher,
kontaminierte persönliche Schutzausrüstung

können als asbesthaltiger beziehungsweise asbestkontaminierter Abfall zu behandeln sein.

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.

So läuft eine Asbestsanierung nach BT 33.6 ab

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die Art des vorhandenen Bodenbelags,
Größe und Format der Bodenplatten,
den vorhandenen Kleber,
den darunterliegenden Estrich oder Beton,
frühere Renovierungen,
vorhandene Laborberichte,
Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die betreffenden Materialien untersucht werden.

Dabei ist wichtig, Bodenbelag und Kleber möglichst getrennt zu betrachten.

Eine Vinyl-Asbest-Platte kann beispielsweise asbesthaltig sein, während der Kleber asbestfrei ist – oder umgekehrt. Es können aber auch beide Materialien belastet sein.

Erst der Materialbefund schafft eine verlässliche Grundlage für die weitere Sanierungsplanung.

2. Prüfung, ob BT 33.6 eingesetzt werden kann

Nach Vorliegen der Ergebnisse prüfen wir, ob das BT-33.6-Verfahren für den vorhandenen Bodenaufbau geeignet ist.

Dabei berücksichtigen wir unter anderem:

welche Materialien Asbest enthalten,
Zustand der Bodenplatten,
Art des Klebers,
Beschaffenheit des mineralischen Untergrunds,
Größe der betroffenen Fläche,
vorhandene Rand- und Eckbereiche,
schwer zugängliche Stellen,
Einbauten und Heizkörpernischen,
geplante Folgearbeiten.

Da beim BT-33.6-Verfahren beide Arbeitsschritte auch einzeln ausgeführt werden können, kann die Sanierung auf die tatsächlich vorhandene Belastung abgestimmt werden.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten wird die Sanierung detailliert geplant.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des vorgesehenen Verfahrens,
Festlegung der eingesetzten Geräte,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigungsmaßnahmen,
Verpackung der belasteten Materialien,
Entsorgung,
Vorgehen bei Störungen.

Zusätzlich wird eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

Die Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal durchgeführt werden, das in das konkrete Arbeitsverfahren eingewiesen wurde.

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Arbeiten nach BT 33.6 unterliegen den gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung sieht eine unternehmensbezogene Anzeige spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Zusätzlich müssen eine sachkundige verantwortliche Person sowie eine sachkundige und weisungsbefugte Aufsicht benannt sein.

Diese organisatorischen Anforderungen berücksichtigen wir bereits bei der Vorbereitung der Sanierung.

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit dem Ausbau beginnen, wird der betroffene Raum vorbereitet.

Der Sanierungsbereich muss vollständig geräumt und frei von sonstigem Inventar sein.

Anschließend werden unter anderem:

Maschinen und Werkzeuge eingebracht,
die Stromversorgung eingerichtet,
der Sanierungsbereich mit PE-Folie staubdicht abgeschottet,
eine Folienreißverschlusstür eingerichtet,
vorgeschriebene Warnkennzeichnungen angebracht,
schwer zu reinigende Bauteile abgedeckt,
nicht demontierbare Einbauten geschützt.

Erst nach dieser Vorbereitung beginnen die eigentlichen Ausbauarbeiten.

6. Möglichst bruchfreier Ausbau der Vinyl-Asbest-Platten

Im ersten Arbeitsschritt werden die vorhandenen Vinyl-Asbest-Platten entfernt.

Dazu werden die Platten leicht befeuchtet und anschließend mit einem Handspachtel beziehungsweise einer Stoßscharre möglichst bruchfrei vom Untergrund abgehoben.

Gleichzeitig wird der Arbeitsbereich mit dem dafür vorgesehenen Industriesauger abgesaugt.

Die ausgebauten Platten werden unmittelbar gesammelt und in reißfeste Kunststoffsäcke verpackt.

Anschließend werden die Säcke staubdicht mit Industriegewebeklebeband beziehungsweise Kabelbindern verschlossen.

Nach dem Ausbau der Platten wird die freigelegte Bodenfläche gründlich abgesaugt.

7. Vorbereitung der Kleberentfernung

Für die Bearbeitung der größeren Wandflächen setzen wir die vorgesehene schienengeführte Wandfräse ein.

Das Schienensystem führt die Maschine kontrolliert über die Wandfläche. Dadurch lässt sich die belastete Schicht gleichmäßig abtragen.

Die Frästiefe wird auf den vorhandenen Aufbau abgestimmt. Je nach Materialstärke und Untergrund kann die Bearbeitung in mehreren Arbeitsgängen erfolgen.

Sind auch die Kleberreste asbesthaltig und sollen entfernt werden, beginnt anschließend die maschinelle Bodenbearbeitung.

Beim BT-33.6-Verfahren kommt hierfür eine speziell modifizierte Flächenschleifmaschine FG 200 AS mit direkter Absaugung und Unterdruckabschaltung zum Einsatz.

Die Flächenschleifmaschine wird über einen Vorabscheider mit dem vorgesehenen Industriesauger verbunden.

Vor Arbeitsbeginn prüfen wir:

sämtliche Saugschläuche,
Anschlüsse und Verbindungen,
deren Dichtigkeit,
die Funktion des Industriesaugers,
die Unterdrucküberwachung,
die automatische Sicherheitsabschaltung.

Erst wenn am Schleifkopf der vorgeschriebene Unterdruck von mindestens 20 hPa erreicht ist, wird die Stromversorgung der Flächenschleifmaschine freigegeben.

Die aktuelle BT-43-Verfahrensbeschreibung sieht beim eigentlichen Fräsvorgang eine Frästiefe von maximal 12 Millimetern vor.

Während des gesamten Fräsvorgangs läuft die Saugzentrale kontinuierlich.

Das abgetragene Material wird direkt am Fräskopf aufgenommen und über das geschlossene Absaugsystem abtransportiert.

8. Abschleifen des asbesthaltigen Klebers

Nach erfolgreicher Funktionsprüfung wird die asbesthaltige Kleberschicht mit der vorgesehenen Flächenschleifmaschine entfernt.

Das Schleifgerät besitzt eine direkte Absaugung am Schleifkopf. Dadurch werden die beim Materialabtrag entstehenden Stäube unmittelbar an ihrer Entstehungsstelle erfasst.

Das Material gelangt über die Absaugleitung zunächst in den Vorabscheider und anschließend zum Industriesauger.

Die Unterdrucküberwachung bleibt während der gesamten Bearbeitung aktiv.

Sinkt die Absaugleistung unter den vorgesehenen Wert, wird die Stromversorgung der Schleifmaschine unterbrochen.

Dadurch kann die Maschine nicht regulär weiterarbeiten, wenn keine ausreichende Absaugleistung vorhanden ist.

9. Bearbeitung der Randbereiche

Eine große Flächenschleifmaschine kann konstruktionsbedingt nicht unmittelbar bis an sämtliche Wände und Anschlüsse heranfahren.

Für die Bearbeitung der Rand- und Eckbereiche sieht BT 33.6 deshalb eine speziell modifizierte Handschleifmaschine GWS 15-125 Inox vor.

Auch dieses Gerät besitzt:

eine direkte Absaugung,
eine Schleiffeldabdeckung,
eine Unterdrucküberwachung,
eine automatische Unterdruckabschaltung.

Für die Randbearbeitung ist außerdem ein entsprechender Sicherheitssauger vorgesehen.

So können die noch vorhandenen Kleberreste in den Randbereichen kontrolliert entfernt werden.

10. Bearbeitung von Ecken und schwer zugänglichen Bereichen

Nicht jede Stelle lässt sich mit Flächen- oder Handschleifmaschine erreichen.

Das betrifft beispielsweise:

sehr enge Ecken,
Nischen,
Bereiche unter fest eingebauten Bauteilen,
schwer zugängliche Bodenanschlüsse.

Für solche Bereiche sieht die BT-33.6-Verfahrensbeschreibung unter anderem ein oszillierendes Messer Multi Master MM 700 1.7Q sowie weitere vorgesehene Handwerkzeuge vor.

Auch hier ist entscheidend, dass die Arbeiten nach dem festgelegten Verfahren und unter geeigneter Absaugung erfolgen.

Dadurch können auch Restbereiche in die Sanierung einbezogen werden, ohne auf eine unkontrollierte mechanische Bearbeitung zurückzugreifen.

11. Aufnahme des Schleifguts

Beim Abschleifen des Klebers entstehen feine Materialbestandteile.

Diese werden durch das Absaugsystem aufgenommen.

Das BT-33.6-System arbeitet hierzu unter anderem mit:

Industriesauger,
Sicherheitssauger,
Vorabscheider,
Longopac-Endlosschlauch beziehungsweise vorgesehenen Staubauffangsystemen.

Die belasteten Stäube werden dadurch nicht offen gesammelt, sondern innerhalb der vorgesehenen Absaug- und Entsorgungstechnik aufgenommen.

Beim Wechsel gefüllter Staubbehälter beziehungsweise Auffangsysteme müssen die dafür vorgesehenen Abläufe eingehalten werden, damit möglichst kein belasteter Staub freigesetzt wird.

12. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach dem Ausbau der Bodenplatten und der Entfernung des Klebers werden der gesamte Arbeitsbereich und die eingesetzte Technik sorgfältig gereinigt.

Dazu gehören unter anderem:

gründliches Absaugen der sanierten Bodenfläche,
Absaugen angrenzender Oberflächen,
Reinigung der Schleifmaschinen,
Reinigung der Werkzeuge,
Reinigung der Saugleitungen,
feuchtes Abwischen geeigneter glatter Oberflächen,
Verpackung kontaminierter Reinigungstücher und Verbrauchsmaterialien.

Für die Feinreinigung sieht die Verfahrensbeschreibung unter anderem geeignete Saugdüsen, Wasser und Einwegputztücher vor.

Erst nach Abschluss der vorgesehenen Reinigungsarbeiten wird der eingerichtete Sanierungsbereich wieder aufgehoben.

13. Fachgerechte Entsorgung

Die entfernten Vinyl-Asbest-Platten, asbesthaltigen Kleberreste und weitere kontaminierte Materialien dürfen nicht mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Sie werden entsprechend den geltenden Vorgaben:

staubdicht verpackt,
als asbesthaltige Abfälle gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
über geeignete Entsorgungswege beseitigt.

Auch beispielsweise:

gefüllte Staubauffangbeutel,
belastete Longopac-Abschnitte,
Schutzfolien,
Einwegputztücher,
kontaminierte persönliche Schutzausrüstung

können als asbesthaltiger beziehungsweise asbestkontaminierter Abfall zu behandeln sein.

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
die Art des vorhandenen Bodenbelags,
Größe und Format der Bodenplatten,
den vorhandenen Kleber,
den darunterliegenden Estrich oder Beton,
frühere Renovierungen,
vorhandene Laborberichte,
Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die betreffenden Materialien untersucht werden.

Dabei ist wichtig, Bodenbelag und Kleber möglichst getrennt zu betrachten.

Eine Vinyl-Asbest-Platte kann beispielsweise asbesthaltig sein, während der Kleber asbestfrei ist – oder umgekehrt. Es können aber auch beide Materialien belastet sein.

Erst der Materialbefund schafft eine verlässliche Grundlage für die weitere Sanierungsplanung.

Schritt 2

2. Prüfung, ob BT 33.6 eingesetzt werden kann

Nach Vorliegen der Ergebnisse prüfen wir, ob das BT-33.6-Verfahren für den vorhandenen Bodenaufbau geeignet ist.

Dabei berücksichtigen wir unter anderem:

welche Materialien Asbest enthalten,
Zustand der Bodenplatten,
Art des Klebers,
Beschaffenheit des mineralischen Untergrunds,
Größe der betroffenen Fläche,
vorhandene Rand- und Eckbereiche,
schwer zugängliche Stellen,
Einbauten und Heizkörpernischen,
geplante Folgearbeiten.

Da beim BT-33.6-Verfahren beide Arbeitsschritte auch einzeln ausgeführt werden können, kann die Sanierung auf die tatsächlich vorhandene Belastung abgestimmt werden.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten wird die Sanierung detailliert geplant.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des vorgesehenen Verfahrens,
Festlegung der eingesetzten Geräte,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigungsmaßnahmen,
Verpackung der belasteten Materialien,
Entsorgung,
Vorgehen bei Störungen.

Zusätzlich wird eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

Die Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal durchgeführt werden, das in das konkrete Arbeitsverfahren eingewiesen wurde.

Schritt 4

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Arbeiten nach BT 33.6 unterliegen den gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung sieht eine unternehmensbezogene Anzeige spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Zusätzlich müssen eine sachkundige verantwortliche Person sowie eine sachkundige und weisungsbefugte Aufsicht benannt sein.

Diese organisatorischen Anforderungen berücksichtigen wir bereits bei der Vorbereitung der Sanierung.

Schritt 5

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit dem Ausbau beginnen, wird der betroffene Raum vorbereitet.

Der Sanierungsbereich muss vollständig geräumt und frei von sonstigem Inventar sein.

Anschließend werden unter anderem:

Maschinen und Werkzeuge eingebracht,
die Stromversorgung eingerichtet,
der Sanierungsbereich mit PE-Folie staubdicht abgeschottet,
eine Folienreißverschlusstür eingerichtet,
vorgeschriebene Warnkennzeichnungen angebracht,
schwer zu reinigende Bauteile abgedeckt,
nicht demontierbare Einbauten geschützt.

Erst nach dieser Vorbereitung beginnen die eigentlichen Ausbauarbeiten.

Schritt 6

6. Möglichst bruchfreier Ausbau der Vinyl-Asbest-Platten

Im ersten Arbeitsschritt werden die vorhandenen Vinyl-Asbest-Platten entfernt.

Dazu werden die Platten leicht befeuchtet und anschließend mit einem Handspachtel beziehungsweise einer Stoßscharre möglichst bruchfrei vom Untergrund abgehoben.

Gleichzeitig wird der Arbeitsbereich mit dem dafür vorgesehenen Industriesauger abgesaugt.

Die ausgebauten Platten werden unmittelbar gesammelt und in reißfeste Kunststoffsäcke verpackt.

Anschließend werden die Säcke staubdicht mit Industriegewebeklebeband beziehungsweise Kabelbindern verschlossen.

Nach dem Ausbau der Platten wird die freigelegte Bodenfläche gründlich abgesaugt.

Schritt 7

7. Vorbereitung der Kleberentfernung

Für die Bearbeitung der größeren Wandflächen setzen wir die vorgesehene schienengeführte Wandfräse ein.

Das Schienensystem führt die Maschine kontrolliert über die Wandfläche. Dadurch lässt sich die belastete Schicht gleichmäßig abtragen.

Die Frästiefe wird auf den vorhandenen Aufbau abgestimmt. Je nach Materialstärke und Untergrund kann die Bearbeitung in mehreren Arbeitsgängen erfolgen.

Sind auch die Kleberreste asbesthaltig und sollen entfernt werden, beginnt anschließend die maschinelle Bodenbearbeitung.

Beim BT-33.6-Verfahren kommt hierfür eine speziell modifizierte Flächenschleifmaschine FG 200 AS mit direkter Absaugung und Unterdruckabschaltung zum Einsatz.

Die Flächenschleifmaschine wird über einen Vorabscheider mit dem vorgesehenen Industriesauger verbunden.

Vor Arbeitsbeginn prüfen wir:

sämtliche Saugschläuche,
Anschlüsse und Verbindungen,
deren Dichtigkeit,
die Funktion des Industriesaugers,
die Unterdrucküberwachung,
die automatische Sicherheitsabschaltung.

Erst wenn am Schleifkopf der vorgeschriebene Unterdruck von mindestens 20 hPa erreicht ist, wird die Stromversorgung der Flächenschleifmaschine freigegeben.

Die aktuelle BT-43-Verfahrensbeschreibung sieht beim eigentlichen Fräsvorgang eine Frästiefe von maximal 12 Millimetern vor.

Während des gesamten Fräsvorgangs läuft die Saugzentrale kontinuierlich.

Das abgetragene Material wird direkt am Fräskopf aufgenommen und über das geschlossene Absaugsystem abtransportiert.

Schritt 8

8. Abschleifen des asbesthaltigen Klebers

Nach erfolgreicher Funktionsprüfung wird die asbesthaltige Kleberschicht mit der vorgesehenen Flächenschleifmaschine entfernt.

Das Schleifgerät besitzt eine direkte Absaugung am Schleifkopf. Dadurch werden die beim Materialabtrag entstehenden Stäube unmittelbar an ihrer Entstehungsstelle erfasst.

Das Material gelangt über die Absaugleitung zunächst in den Vorabscheider und anschließend zum Industriesauger.

Die Unterdrucküberwachung bleibt während der gesamten Bearbeitung aktiv.

Sinkt die Absaugleistung unter den vorgesehenen Wert, wird die Stromversorgung der Schleifmaschine unterbrochen.

Dadurch kann die Maschine nicht regulär weiterarbeiten, wenn keine ausreichende Absaugleistung vorhanden ist.

Schritt 9

9. Bearbeitung der Randbereiche

Eine große Flächenschleifmaschine kann konstruktionsbedingt nicht unmittelbar bis an sämtliche Wände und Anschlüsse heranfahren.

Für die Bearbeitung der Rand- und Eckbereiche sieht BT 33.6 deshalb eine speziell modifizierte Handschleifmaschine GWS 15-125 Inox vor.

Auch dieses Gerät besitzt:

eine direkte Absaugung,
eine Schleiffeldabdeckung,
eine Unterdrucküberwachung,
eine automatische Unterdruckabschaltung.

Für die Randbearbeitung ist außerdem ein entsprechender Sicherheitssauger vorgesehen.

So können die noch vorhandenen Kleberreste in den Randbereichen kontrolliert entfernt werden.

Schritt 10

10. Bearbeitung von Ecken und schwer zugänglichen Bereichen

Nicht jede Stelle lässt sich mit Flächen- oder Handschleifmaschine erreichen.

Das betrifft beispielsweise:

sehr enge Ecken,
Nischen,
Bereiche unter fest eingebauten Bauteilen,
schwer zugängliche Bodenanschlüsse.

Für solche Bereiche sieht die BT-33.6-Verfahrensbeschreibung unter anderem ein oszillierendes Messer Multi Master MM 700 1.7Q sowie weitere vorgesehene Handwerkzeuge vor.

Auch hier ist entscheidend, dass die Arbeiten nach dem festgelegten Verfahren und unter geeigneter Absaugung erfolgen.

Dadurch können auch Restbereiche in die Sanierung einbezogen werden, ohne auf eine unkontrollierte mechanische Bearbeitung zurückzugreifen.

Schritt 11

11. Aufnahme des Schleifguts

Beim Abschleifen des Klebers entstehen feine Materialbestandteile.

Diese werden durch das Absaugsystem aufgenommen.

Das BT-33.6-System arbeitet hierzu unter anderem mit:

Industriesauger,
Sicherheitssauger,
Vorabscheider,
Longopac-Endlosschlauch beziehungsweise vorgesehenen Staubauffangsystemen.

Die belasteten Stäube werden dadurch nicht offen gesammelt, sondern innerhalb der vorgesehenen Absaug- und Entsorgungstechnik aufgenommen.

Beim Wechsel gefüllter Staubbehälter beziehungsweise Auffangsysteme müssen die dafür vorgesehenen Abläufe eingehalten werden, damit möglichst kein belasteter Staub freigesetzt wird.

Schritt 12

12. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach dem Ausbau der Bodenplatten und der Entfernung des Klebers werden der gesamte Arbeitsbereich und die eingesetzte Technik sorgfältig gereinigt.

Dazu gehören unter anderem:

gründliches Absaugen der sanierten Bodenfläche,
Absaugen angrenzender Oberflächen,
Reinigung der Schleifmaschinen,
Reinigung der Werkzeuge,
Reinigung der Saugleitungen,
feuchtes Abwischen geeigneter glatter Oberflächen,
Verpackung kontaminierter Reinigungstücher und Verbrauchsmaterialien.

Für die Feinreinigung sieht die Verfahrensbeschreibung unter anderem geeignete Saugdüsen, Wasser und Einwegputztücher vor.

Erst nach Abschluss der vorgesehenen Reinigungsarbeiten wird der eingerichtete Sanierungsbereich wieder aufgehoben.

Schritt 13

13. Fachgerechte Entsorgung

Die entfernten Vinyl-Asbest-Platten, asbesthaltigen Kleberreste und weitere kontaminierte Materialien dürfen nicht mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Sie werden entsprechend den geltenden Vorgaben:

staubdicht verpackt,
als asbesthaltige Abfälle gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
über geeignete Entsorgungswege beseitigt.

Auch beispielsweise:

gefüllte Staubauffangbeutel,
belastete Longopac-Abschnitte,
Schutzfolien,
Einwegputztücher,
kontaminierte persönliche Schutzausrüstung

können als asbesthaltiger beziehungsweise asbestkontaminierter Abfall zu behandeln sein.

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für das BT-33.6-Verfahren?

BT 33.6 ist ein genau definiertes technisches Arbeitsverfahren.

Eine beliebige Bodenschleifmaschine in Kombination mit einem Baustellensauger erfüllt die Anforderungen nicht.

Für das SES-Verfahren sind unter anderem festgelegt:

Die Anerkennung bezieht sich auf diese festgelegte Kombination aus Geräten, Arbeitsabläufen und Schutzmaßnahmen.

Welche Voraussetzungen gelten für das BT-33.6-Verfahren?

BT 33.6 ist ein genau definiertes technisches Arbeitsverfahren.

Eine beliebige Bodenschleifmaschine in Kombination mit einem Baustellensauger erfüllt die Anforderungen nicht.

Für das SES-Verfahren sind unter anderem festgelegt:

Die Anerkennung bezieht sich auf diese festgelegte Kombination aus Geräten, Arbeitsabläufen und Schutzmaßnahmen.

Ihre Vorteile bei einer Sanierung nach BT 33.6

Bodenplatten und Kleber in einem abgestimmten Verfahren
BT 33.6 berücksichtigt sowohl den Ausbau der Vinyl-Asbest-Platten als auch die Entfernung des darunterliegenden asbesthaltigen Klebers.
Arbeitsschritte auch einzeln möglich
Ist beispielsweise nur der Kleber belastet oder wurden die Bodenplatten bereits fachgerecht entfernt, können die vorgesehenen Arbeitsgänge entsprechend der Verfahrensbeschreibung auch einzeln ausgeführt werden.
Möglichst bruchfreier Ausbau der Platten
Die Vinyl-Asbest-Platten werden leicht befeuchtet und möglichst ohne unnötiges Brechen vom Boden gelöst.
Direkte Absaugung bei der Kleberentfernung
Bei der maschinellen Bearbeitung wird das abgetragene Material unmittelbar am Schleifkopf abgesaugt.
Permanente Unterdrucküberwachung
Die eingesetzten Schleifmaschinen verfügen über eine Sicherheitsabschaltung. Ohne ausreichende Absaugleistung wird die Stromversorgung der Maschine nicht freigegeben beziehungsweise unterbrochen.
Vorbereitung für einen neuen Bodenaufbau
Nach der fachgerechten Entfernung der belasteten Materialien kann der verbleibende mineralische Untergrund beurteilt und für die anschließenden Bodenarbeiten vorbereitet werden.

Ihre Vorteile bei einer Sanierung nach BT 33.6

Bodenplatten und Kleber in einem abgestimmten Verfahren
BT 33.6 berücksichtigt sowohl den Ausbau der Vinyl-Asbest-Platten als auch die Entfernung des darunterliegenden asbesthaltigen Klebers.
Arbeitsschritte auch einzeln möglich
Ist beispielsweise nur der Kleber belastet oder wurden die Bodenplatten bereits fachgerecht entfernt, können die vorgesehenen Arbeitsgänge entsprechend der Verfahrensbeschreibung auch einzeln ausgeführt werden.
Möglichst bruchfreier Ausbau der Platten
Die Vinyl-Asbest-Platten werden leicht befeuchtet und möglichst ohne unnötiges Brechen vom Boden gelöst.
Direkte Absaugung bei der Kleberentfernung
Bei der maschinellen Bearbeitung wird das abgetragene Material unmittelbar am Schleifkopf abgesaugt.
Permanente Unterdrucküberwachung
Die eingesetzten Schleifmaschinen verfügen über eine Sicherheitsabschaltung. Ohne ausreichende Absaugleistung wird die Stromversorgung der Maschine nicht freigegeben beziehungsweise unterbrochen.
Vorbereitung für einen neuen Bodenaufbau
Nach der fachgerechten Entfernung der belasteten Materialien kann der verbleibende mineralische Untergrund beurteilt und für die anschließenden Bodenarbeiten vorbereitet werden.

Warum eine frühzeitige Untersuchung alter Bodenbeläge sinnvoll ist

Bei Floor-Flex-Platten besteht häufig das Problem, dass eine mögliche Asbestbelastung erst während einer geplanten Renovierung auffällt.

Oft soll zunächst lediglich:

ein alter Boden entfernt,
ein Raum modernisiert,
Parkett verlegt,
eine Fußbodenheizung eingebaut,
der Estrich bearbeitet

werden.

Erst nach dem Anheben einzelner Platten wird dann der darunterliegende schwarze Kleber sichtbar.

Sind die Bauarbeiten zu diesem Zeitpunkt bereits angelaufen, kann ein Asbestverdacht zu einem Baustopp und zusätzlichen Untersuchungen führen.

Wir empfehlen deshalb, verdächtige ältere Bodenbeläge möglichst vor Beginn der eigentlichen Renovierungsarbeiten untersuchen zu lassen.

Warum eine frühzeitige Untersuchung alter Bodenbeläge sinnvoll ist

Bei Floor-Flex-Platten besteht häufig das Problem, dass eine mögliche Asbestbelastung erst während einer geplanten Renovierung auffällt.

Oft soll zunächst lediglich:

ein alter Boden entfernt,
ein Raum modernisiert,
Parkett verlegt,
eine Fußbodenheizung eingebaut,
der Estrich bearbeitet

werden.

Erst nach dem Anheben einzelner Platten wird dann der darunterliegende schwarze Kleber sichtbar.

Sind die Bauarbeiten zu diesem Zeitpunkt bereits angelaufen, kann ein Asbestverdacht zu einem Baustopp und zusätzlichen Untersuchungen führen.

Wir empfehlen deshalb, verdächtige ältere Bodenbeläge möglichst vor Beginn der eigentlichen Renovierungsarbeiten untersuchen zu lassen.

Warum eine frühzeitige Untersuchung alter Bodenbeläge sinnvoll ist

Häufige Fragen zur Asbestsanierung nach BT 33.6

Was ist der Unterschied zwischen Floor-Flex und Vinyl-Asbest-Platten?

Floor-Flex beziehungsweise Flex-Platten sind gebräuchliche Bezeichnungen für bestimmte feste Vinyl-Asbest-Bodenplatten.

Für die Sanierung ist entscheidend, ob das konkrete Produkt tatsächlich Asbest enthält. Das kann nur durch eine fachgerechte Untersuchung sicher festgestellt werden.

Sind alle alten Floor-Flex-Platten asbesthaltig?

Nein.

Alter, Format oder Aussehen allein reichen nicht aus, um eine Platte sicher als asbesthaltig einzustufen.

Bei einem begründeten Verdacht sollte eine Materialanalyse durchgeführt werden.

Ist schwarzer Kleber immer asbesthaltig?

Nein.

Schwarzer oder dunkelbrauner Kleber kann Asbest enthalten, muss es aber nicht.

Eine sichere Aussage ist nur durch eine entsprechende Materialuntersuchung möglich.

Können Bodenplatten und Kleber beide Asbest enthalten?

Ja.

Genau für diese Situation wurde der Anwendungsbereich BT 33 geschaffen.

BT 33.6 umfasst sowohl den Ausbau der Vinyl-Asbest-Platten als auch die Entfernung des darunterliegenden asbesthaltigen Klebers von einem mineralischen Untergrund.

Müssen beide Arbeitsschritte immer gemeinsam durchgeführt werden?

Nein.

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung für BT 33.6 hält ausdrücklich fest, dass jeder Arbeitsgang auch einzeln ausgeführt werden kann.

Dadurch kann das Vorgehen an die tatsächlich vorhandenen Materialien angepasst werden.

Werden die Floor-Flex-Platten abgeschliffen?

Nein.

Die Platten werden leicht befeuchtet und anschließend mit Handspachtel oder Stoßscharre möglichst bruchfrei vom Untergrund gelöst.

Das Abschleifen betrifft gegebenenfalls den darunterliegenden asbesthaltigen Kleber.

Warum sollen die Platten möglichst nicht brechen?

Beim Brechen oder Zerkleinern asbesthaltiger Materialien kann die Gefahr einer Faserfreisetzung steigen.

Deshalb sieht das Verfahren vor, die Vinyl-Asbest-Platten möglichst vollständig und bruchfrei abzulösen.

Wird der Kleber trocken abgeschliffen?

Der Kleber wird mit den im Verfahren festgelegten Schleifmaschinen bearbeitet, die über eine direkte Absaugung und eine automatische Unterdrucküberwachung verfügen.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Schleifmaschine selbst, sondern das vollständige abgestimmte Absaugsystem.

Können auch die Ränder vollständig bearbeitet werden?

Für Randbereiche ist innerhalb des BT-33.6-Verfahrens eine spezielle Handschleifmaschine vorgesehen.

Für schwer zugängliche Ecken und Nischen kommen zusätzlich festgelegte Werkzeuge und Arbeitsabläufe zum Einsatz.

Ist das Verfahren staubfrei?

Nein.

BT 33.6 ist ein emissionsarmes Verfahren.

Durch möglichst bruchfreien Ausbau, Direktabsaugung, Unterdrucküberwachung, Abschottung und Reinigung wird die mögliche Faserfreisetzung stark begrenzt. Eine vollständige Emissionsfreiheit bedeutet die Einstufung jedoch nicht.

Kann während der Arbeiten im Raum gewohnt oder gearbeitet werden?

Nein.

Der Sanierungsbereich muss für die Arbeiten vollständig geräumt und gegenüber den angrenzenden Bereichen abgeschottet werden.

Unbefugte Personen dürfen den eingerichteten Arbeitsbereich während der Sanierung nicht betreten.

Wie lange dauert eine Sanierung nach BT 33.6?

Das hängt von der jeweiligen Situation ab.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Größe der Bodenfläche,
  • Zustand der Platten,
  • Menge und Beschaffenheit des Klebers,
  • Anzahl der Räume,
  • Rand- und Eckbereiche,
  • vorhandene Einbauten,
  • Zugänglichkeit,
  • notwendige Reinigungsarbeiten.

Eine verlässliche Einschätzung können wir deshalb erst nach Prüfung des konkreten Objekts geben.

Kann nach der Sanierung direkt ein neuer Boden verlegt werden?

Nicht immer.

Nach Entfernung der belasteten Materialien prüfen wir zunächst den verbleibenden Untergrund.

Je nach Zustand können beispielsweise noch folgende Arbeiten notwendig sein:

  • Ausbessern beschädigter Estrichstellen,
  • Grundieren,
  • Spachteln,
  • Egalisieren des Bodens,
  • Herstellen einer verlegereifen Oberfläche.

Erst danach kann der gewünschte neue Bodenaufbau erfolgen.

Floor-Flex-Platten oder Asbestverdacht im Boden?

Sie möchten einen älteren Bodenbelag entfernen und vermuten Vinyl-Asbest-Platten oder asbesthaltigen Kleber?

Dann sollte der vorhandene Bodenaufbau geklärt werden, bevor Platten eigenständig herausgebrochen oder Kleberreste abgeschliffen werden.

Die Malermeister Steffen Tack GmbH unterstützt Sie bei der Einschätzung der vorhandenen Situation und bei der Planung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.

Für eine erste Beurteilung sind beispielsweise folgende Informationen hilfreich:

  • Standort des Objekts,
  • ungefähres Baujahr,
  • betroffene Räume,
  • Größe der Bodenfläche,
  • Fotos der vorhandenen Platten,
  • Fotos des darunterliegenden Klebers,
  • vorhandene Laborberichte,
  • Schadstoffgutachten,
  • Informationen zu früheren Bodenarbeiten,
  • gewünschter Sanierungszeitraum.

Auf Grundlage dieser Informationen und der Materialbefunde können wir prüfen, ob das BT-33.6-Verfahren für Ihren Bodenaufbau infrage kommt oder ein anderes anerkanntes Verfahren erforderlich ist.

Fachkraft in Schutzanzug bei der maschinellen Bearbeitung eines Bodenbelags mit angeschlossener Absaugung
Bodenfräsmaschine mit angeschlossener Absaugung bei der Entfernung belasteter Kleberreste

Floor-Flex-Platten oder Asbestverdacht im Boden?

Sie möchten einen älteren Bodenbelag entfernen und vermuten Vinyl-Asbest-Platten oder asbesthaltigen Kleber?

Dann sollte der vorhandene Bodenaufbau geklärt werden, bevor Platten eigenständig herausgebrochen oder Kleberreste abgeschliffen werden.

Die Malermeister Steffen Tack GmbH unterstützt Sie bei der Einschätzung der vorhandenen Situation und bei der Planung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.

Für eine erste Beurteilung sind beispielsweise folgende Informationen hilfreich:

  • Standort des Objekts,
  • ungefähres Baujahr,
  • betroffene Räume,
  • Größe der Bodenfläche,
  • Fotos der vorhandenen Platten,
  • Fotos des darunterliegenden Klebers,
  • vorhandene Laborberichte,
  • Schadstoffgutachten,
  • Informationen zu früheren Bodenarbeiten,
  • gewünschter Sanierungszeitraum.

Auf Grundlage dieser Informationen und der Materialbefunde können wir prüfen, ob das BT-33.6-Verfahren für Ihren Bodenaufbau infrage kommt oder ein anderes anerkanntes Verfahren erforderlich ist.

Fachkraft in Schutzanzug bei der maschinellen Bearbeitung eines Bodenbelags mit angeschlossener Absaugung

Floor-Flex-Platten oder Asbestverdacht im Boden?

Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren