Was bedeutet „emissionsarmes Verfahren“?
BT 57 gehört zu den von der DGUV veröffentlichten emissionsarmen Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach TRGS 519.
„Emissionsarm“ bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeiten vollständig staub- oder faserfrei erfolgen.
Die mögliche Faserfreisetzung wird vielmehr durch eine Kombination aus technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen stark begrenzt.
Beim BT-57-Verfahren gehören dazu unter anderem:
direkte Absaugung an den Bearbeitungsmaschinen,
zusätzliche Absaugung über ein Trichtersystem,
ein H-Entstauber,
ein H-Luftreiniger,
automatische Unterdrucküberwachung,
Befeuchtung der Materialien,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
geeignete persönliche Schutzausrüstung,
festgelegte Reinigungsabläufe,
fachkundiges und verfahrensspezifisch eingewiesenes Personal.
Die Bearbeitungsmaschine wird nur freigegeben, wenn im Absaugsystem die vorgeschriebenen Betriebswerte erreicht sind. Bei unzureichendem Unterdruck oder zu geringer Luftmenge wird die Stromversorgung automatisch abgeschaltet.