Bei der Sanierung älterer Gebäude können sich asbesthaltige Materialien auch an Wänden befinden. Besonders in Bädern, Küchen, Sanitärbereichen oder anderen gefliesten Räumen kann nicht nur der sichtbare Wandbelag relevant sein: Auch ältere Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen und Farbschichten können Asbest enthalten.

Werden solche Materialien ohne vorherige Untersuchung abgeschlagen, abgeschliffen oder abgefräst, können gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden.

Mit dem BT-57-Verfahren steht ein anerkanntes emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 zur Verfügung, mit dem bestimmte asbesthaltige Wandbekleidungen von festen mineralischen Untergründen entfernt werden können. Das Verfahren umfasst außerdem die kontrollierte Entfernung von Fliesen auf entsprechend belasteten mineralischen Untergründen.

Wir von der Malermeister Steffen Tack GmbH erklären Ihnen, wann das BT-57-Verfahren eingesetzt werden kann, wie wir bei einer solchen Sanierung vorgehen und welche Schutzmaßnahmen dabei erforderlich sind.

Was ist das BT-57-Verfahren?

BT 57 ist ein genau festgelegtes Arbeitsverfahren zur Bearbeitung asbesthaltiger Wandflächen.

Zum Anwendungsbereich gehören das Abfräsen von:

  • asbesthaltigem Fliesenkleber,
  • asbesthaltigen Putzen,
  • asbesthaltigen Spachtelmassen,
  • asbesthaltigen Farbschichten

von festen mineralischen Untergründen wie Beton oder Mauerwerk.

Darüber hinaus umfasst BT 57 die Entfernung von Fliesen auf unterschiedlichen festen mineralischen, asbesthaltigen Untergründen. Bearbeitet werden können Wandflächen beziehungsweise Teilflächen einschließlich Rändern und Fensterlaibungen.

Für die unterschiedlichen Arbeitsschritte kommen speziell aufeinander abgestimmte Geräte zum Einsatz.

Dazu gehören unter anderem:

  • eine Wandfräse mit Direktabsaugung,
  • ein Fliesencarver,
  • eine automatische Unterdruckabschaltung,
  • ein Vorabscheider,
  • ein H-Entstauber,
  • ein Trichter-Absaugsystem,
  • ein Luftreiniger mit H-Filter,
  • ein geeigneter Industriesauger.

Entscheidend ist das Zusammenspiel dieser Komponenten. Eine gewöhnliche Wandfräse oder ein Winkelschleifer mit angeschlossenem Baustellensauger entspricht nicht dem BT-57-Verfahren.

Was ist das BT-57-Verfahren?

BT 57 ist ein genau festgelegtes Arbeitsverfahren zur Bearbeitung asbesthaltiger Wandflächen.

Zum Anwendungsbereich gehören das Abfräsen von:

  • asbesthaltigem Fliesenkleber,
  • asbesthaltigen Putzen,
  • asbesthaltigen Spachtelmassen,
  • asbesthaltigen Farbschichten

von festen mineralischen Untergründen wie Beton oder Mauerwerk.

Darüber hinaus umfasst BT 57 die Entfernung von Fliesen auf unterschiedlichen festen mineralischen, asbesthaltigen Untergründen. Bearbeitet werden können Wandflächen beziehungsweise Teilflächen einschließlich Rändern und Fensterlaibungen.

Für die unterschiedlichen Arbeitsschritte kommen speziell aufeinander abgestimmte Geräte zum Einsatz.

Dazu gehören unter anderem:

  • eine Wandfräse mit Direktabsaugung,
  • ein Fliesencarver,
  • eine automatische Unterdruckabschaltung,
  • ein Vorabscheider,
  • ein H-Entstauber,
  • ein Trichter-Absaugsystem,
  • ein Luftreiniger mit H-Filter,
  • ein geeigneter Industriesauger.

Entscheidend ist das Zusammenspiel dieser Komponenten. Eine gewöhnliche Wandfräse oder ein Winkelschleifer mit angeschlossenem Baustellensauger entspricht nicht dem BT-57-Verfahren.

Was ist das BT-57-Verfahren?

Warum ist BT 57 besonders bei alten Fliesen interessant?

In älteren Gebäuden können Fliesen auf Klebern oder anderen Untergründen befestigt sein, die Asbest enthalten.

Von außen ist dies normalerweise nicht erkennbar.

Bei einer klassischen Badsanierung werden Fliesen häufig:

eingeschnitten,
abgeschlagen,
abgehebelt,
Kleberreste abgefräst oder abgeschliffen.

Sind Fliesenkleber, Putz oder Spachtelmassen asbesthaltig, können bei diesen mechanischen Arbeiten Fasern freigesetzt werden.

BT 57 verbindet deshalb mehrere Arbeitsschritte innerhalb eines festgelegten Schutzkonzeptes: Die Fliesen können kontrolliert entfernt und anschließend belastete Wandbekleidungen mit einer direkt abgesaugten Wandfräse abgetragen werden.

Gebrochene graue Faserzementplatten mit sichtbaren Kanten als möglicher asbesthaltiger Baustoff

Fliesenkleber kann Asbest enthalten?

Asbest wurde früher nicht nur in bekannten Produkten wie Asbestzement oder Vinyl-Asbest-Platten eingesetzt.

Auch bauchemische Produkte können betroffen sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fliesenkleber,
  • Spachtelmassen,
  • Putze,
  • bestimmte Farbbeschichtungen.

Gerade bei alten Bädern oder Küchen bedeutet das: Auch wenn die Fliesen selbst keinen Asbest enthalten, kann der darunterliegende Wandaufbau belastet sein.

Ob Asbest vorhanden ist, lässt sich nicht anhand von Farbe, Härte oder Struktur des Klebers erkennen.

Bei einem begründeten Verdacht ist deshalb vor Beginn der Sanierung eine fachgerechte Materialuntersuchung erforderlich.

Gebrochene graue Faserzementplatten als möglicher asbesthaltiger Baustoff bei Rückbauarbeiten

Fliesenkleber kann Asbest enthalten?

Asbest wurde früher nicht nur in bekannten Produkten wie Asbestzement oder Vinyl-Asbest-Platten eingesetzt.

Auch bauchemische Produkte können betroffen sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fliesenkleber,
  • Spachtelmassen,
  • Putze,
  • bestimmte Farbbeschichtungen.

Gerade bei alten Bädern oder Küchen bedeutet das: Auch wenn die Fliesen selbst keinen Asbest enthalten, kann der darunterliegende Wandaufbau belastet sein.

Ob Asbest vorhanden ist, lässt sich nicht anhand von Farbe, Härte oder Struktur des Klebers erkennen.

Bei einem begründeten Verdacht ist deshalb vor Beginn der Sanierung eine fachgerechte Materialuntersuchung erforderlich.

Gebrochene graue Faserzementplatten mit sichtbaren Kanten als möglicher asbesthaltiger Baustoff

Fliesenkleber kann Asbest enthalten?

Was bedeutet „emissionsarmes Verfahren“?

BT 57 gehört zu den von der DGUV veröffentlichten emissionsarmen Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach TRGS 519.

„Emissionsarm“ bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeiten vollständig staub- oder faserfrei erfolgen.

Die mögliche Faserfreisetzung wird vielmehr durch eine Kombination aus technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen stark begrenzt.

Beim BT-57-Verfahren gehören dazu unter anderem:

direkte Absaugung an den Bearbeitungsmaschinen,
zusätzliche Absaugung über ein Trichtersystem,
ein H-Entstauber,
ein H-Luftreiniger,
automatische Unterdrucküberwachung,
Befeuchtung der Materialien,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
geeignete persönliche Schutzausrüstung,
festgelegte Reinigungsabläufe,
fachkundiges und verfahrensspezifisch eingewiesenes Personal.

Die Bearbeitungsmaschine wird nur freigegeben, wenn im Absaugsystem die vorgeschriebenen Betriebswerte erreicht sind. Bei unzureichendem Unterdruck oder zu geringer Luftmenge wird die Stromversorgung automatisch abgeschaltet.

Was bedeutet „emissionsarmes Verfahren“?

BT 57 gehört zu den von der DGUV veröffentlichten emissionsarmen Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach TRGS 519.

„Emissionsarm“ bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeiten vollständig staub- oder faserfrei erfolgen.

Die mögliche Faserfreisetzung wird vielmehr durch eine Kombination aus technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen stark begrenzt.

Beim BT-57-Verfahren gehören dazu unter anderem:

direkte Absaugung an den Bearbeitungsmaschinen,
zusätzliche Absaugung über ein Trichtersystem,
ein H-Entstauber,
ein H-Luftreiniger,
automatische Unterdrucküberwachung,
Befeuchtung der Materialien,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
geeignete persönliche Schutzausrüstung,
festgelegte Reinigungsabläufe,
fachkundiges und verfahrensspezifisch eingewiesenes Personal.

Die Bearbeitungsmaschine wird nur freigegeben, wenn im Absaugsystem die vorgeschriebenen Betriebswerte erreicht sind. Bei unzureichendem Unterdruck oder zu geringer Luftmenge wird die Stromversorgung automatisch abgeschaltet.

Was bedeutet „emissionsarmes Verfahren“?

Wann kommt das BT-57-Verfahren zum Einsatz?

Das Verfahren kann insbesondere dann infrage kommen, wenn in einem älteren Gebäude Wandflächen mit Fliesen oder anderen asbesthaltigen Beschichtungen saniert werden sollen.

Typische Bereiche sind beispielsweise:

  • Badezimmer,
  • Küchen,
  • Sanitärräume,
  • Waschräume,
  • Hauswirtschaftsräume,
  • Gewerberäume,
  • Schulen und öffentliche Einrichtungen,
  • Verwaltungsgebäude,
  • Produktionsgebäude,
  • Industrie- und Gewerbehallen.

BT 57 kann außerdem für Teilflächen, Ränder und Fensterlaibungen eingesetzt werden, sofern Material und Untergrund dem Anwendungsbereich des Verfahrens entsprechen.

Beschädigte Bodenfliesen mit freigelegtem Untergrund bei Sanierungsarbeiten
Teilweise entfernte Bodenfliesen mit freigelegtem Kleber- und Untergrundbereich bei Sanierungsarbeiten

Wann kommt das BT-57-Verfahren zum Einsatz?

Das Verfahren kann insbesondere dann infrage kommen, wenn in einem älteren Gebäude Wandflächen mit Fliesen oder anderen asbesthaltigen Beschichtungen saniert werden sollen.

Typische Bereiche sind beispielsweise:

  • Badezimmer,
  • Küchen,
  • Sanitärräume,
  • Waschräume,
  • Hauswirtschaftsräume,
  • Gewerberäume,
  • Schulen und öffentliche Einrichtungen,
  • Verwaltungsgebäude,
  • Produktionsgebäude,
  • Industrie- und Gewerbehallen.

BT 57 kann außerdem für Teilflächen, Ränder und Fensterlaibungen eingesetzt werden, sofern Material und Untergrund dem Anwendungsbereich des Verfahrens entsprechen.

Beschädigte Bodenfliesen mit freigelegtem Untergrund bei Sanierungsarbeiten

Wann kommt das BT-57-Verfahren zum Einsatz?

Das Verfahren kann insbesondere dann infrage kommen, wenn in einem älteren Gebäude Wandflächen mit Fliesen oder anderen asbesthaltigen Beschichtungen saniert werden sollen.

Typische Bereiche sind beispielsweise:

  • Badezimmer,
  • Küchen,
  • Sanitärräume,
  • Waschräume,
  • Hauswirtschaftsräume,
  • Gewerberäume,
  • Schulen und öffentliche Einrichtungen,
  • Verwaltungsgebäude,
  • Produktionsgebäude,
  • Industrie- und Gewerbehallen.

BT 57 kann außerdem für Teilflächen, Ränder und Fensterlaibungen eingesetzt werden, sofern Material und Untergrund dem Anwendungsbereich des Verfahrens entsprechen.

So läuft eine Asbestsanierung nach BT 57 ab

1. Prüfung des vorhandenen Wandaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
den vorhandenen Wandbelag,
vorhandene Fliesen,
Fliesenkleber,
Putz- und Spachtelschichten,
Farbbeschichtungen,
den mineralischen Untergrund,
frühere Renovierungsmaßnahmen,
vorhandene Laborberichte oder Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die relevanten Materialien untersucht werden.

Dabei sollte nicht ausschließlich der sichtbare Wandbelag betrachtet werden. Gerade unter Fliesen können sich mehrere unterschiedliche Schichten befinden.

2. Prüfung, ob BT 57 eingesetzt werden kann

Nach Vorliegen des Materialbefunds prüfen wir, ob BT 57 für die geplante Sanierung geeignet ist.

Entscheidend sind unter anderem:

welches Material Asbest enthält,
ob Fliesen vorhanden sind,
Art und Zustand des Fliesenklebers,
vorhandene Putz- und Spachtelschichten,
mineralischer Untergrund,
Größe des Raumes,
Größe der zu bearbeitenden Fläche,
vorhandene Fensterlaibungen und Randbereiche,
geplante Folgearbeiten.

Das BT-57-Verfahren besitzt dabei konkrete räumliche Grenzen. Die Verfahrensbeschreibung begrenzt die Raumgröße auf maximal 40 m³. Aufgrund der Leistungsfähigkeit des vorgesehenen Luftreinigers beträgt die Grundfläche des Sanierungsbereichs etwa 16 m².

Diese Vorgaben berücksichtigen wir bereits bei der Prüfung, ob das Verfahren für das jeweilige Objekt eingesetzt werden kann.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten planen wir die Sanierung detailliert.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des geeigneten Verfahrens,
Festlegung der Geräte,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
Luftreinigung,
Absaugtechnik,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigung,
Verpackung der Abfälle,
fachgerechte Entsorgung.

Zusätzlich wird eine Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

BT 57 sieht die Arbeitsausführung durch zwei in das Verfahren eingewiesene Fachkräfte vor. Beschäftigte, die den Maschinenpark bedienen, benötigen außerdem eine entsprechende theoretische Schulung und praktische Einweisung in die Betriebs- und Verfahrensweise.

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Auch beim BT-57-Verfahren gelten die besonderen organisatorischen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Hierzu gehört eine unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Anzeige muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Zusätzlich müssen eine sachkundige verantwortliche Person sowie eine sachkundige und weisungsbefugte Aufsicht vorhanden sein.

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit den eigentlichen Arbeiten beginnen, wird der betroffene Raum vollständig vorbereitet.

Der Sanierungsbereich muss komplett geräumt und gereinigt sowie möglichst frei von sonstigem Inventar sein.

Schwer zu reinigende Einbauten oder Bauteile werden je nach Situation demontiert oder staubdicht mit Folie geschützt.

Anschließend werden unter anderem:

Arbeitsbereich und Zugänge abgeschottet,
Bauwerksöffnungen staubdicht verschlossen,
Folien-Reißverschlusstüren eingerichtet,
vorgeschriebene Warnhinweise angebracht,
Bearbeitungsmaschinen bereitgestellt,
Entstauber und Vorabscheider aufgebaut,
Luftreiniger installiert,
Trichter-Absaugsystem eingerichtet.

Die Abschottung wird während der Arbeiten geschlossen gehalten.

6. Aufbau und Prüfung der Absaugtechnik

Vor der eigentlichen Materialentfernung nehmen wir Entstauber und Luftreiniger in Betrieb.

Die Bearbeitungsmaschine wird über den Vorabscheider an den Entstauber angeschlossen. Zusätzlich wird der Luftreiniger mit dem Trichter-Absaugsystem verbunden.

BT 57 darf nur mit dem vorgesehenen Gesamtsystem betrieben werden.

Die technische Überwachung prüft dabei insbesondere:

den erforderlichen Unterdruck,
die erforderliche Luftmenge,
die Funktion der Absaugung,
die Verbindung der Bearbeitungsmaschine mit dem System.

Die Unterdruckabschaltung gibt die Bearbeitungsmaschine erst frei, wenn mindestens 25 kPa Unterdruck und 350 m³/h Luftmenge erreicht werden.

Reichen Unterdruck oder Luftleistung während der Arbeiten nicht mehr aus, wird die Stromversorgung der Handmaschine automatisch unterbrochen.

7. Entfernen der vorhandenen Fliesen

Sollen Fliesen entfernt werden, kommt der im Verfahren vorgesehene Fliesencarver zum Einsatz.

Zunächst werden die Fliesenfugen unter:

Absaugung und
Befeuchtung

eingeschnitten.

Anschließend entfernen wir die Fliesen kontrolliert mit Hammer und Meißel.

Während dieses Arbeitsschritts werden die entstehenden Stäube über das Trichter-Absaugsystem in Verbindung mit dem Luftreiniger aufgenommen.

Die entfernten Fliesen fallen direkt in den darunter positionierten Trichter und werden dort innerhalb eines Longopac-Systems gesammelt.

Dadurch müssen die ausgebauten Fliesen nicht unkontrolliert im Sanierungsbereich gesammelt oder transportiert werden.

8. Abfräsen von Fliesenkleber, Putz, Spachtelmasse oder Farbe

Nach der Fliesenentfernung kann die darunterliegende belastete Wandbekleidung bearbeitet werden.

Vor und nach jedem Fräsvorgang wird die Wand mit entspanntem Wasser befeuchtet.

Anschließend stellen wir die Wandfräse auf die erforderliche Abtragstiefe ein.

Je nach vorhandenem Material kommen unterschiedliche Fräswerkzeuge zum Einsatz. Die Verfahrensbeschreibung sieht beispielsweise Diamant-, Hybrid- oder PKD-Walzen vor.

Die maximale Abtragstiefe beträgt beim BT-57-Verfahren 12 Millimeter. Je nach Materialstärke und Untergrund können mehrere Fräsgänge erforderlich sein.

Während die Wandfräse arbeitet, hält die zweite Fachkraft den Absaugtrichter unmittelbar unter beziehungsweise neben die Bearbeitungsstelle.

So wirken Direktabsaugung an der Maschine und zusätzliche Trichterabsaugung zusammen.

9. Bearbeitung von Rändern, Ecken und Nischen

Nicht jeder Bereich einer Wand kann mit der größeren Wandfräse erreicht werden.

Das betrifft beispielsweise:

Innenecken,
Außenecken,
Nischen,
Randbereiche,
Fensterlaibungen,
schwer zugängliche Anschlüsse.

Diese Bereiche werden zunächst mit entspanntem Wasser befeuchtet.

Bei Bedarf werden die Materialien mit dem Fliesencarver eingeschnitten und anschließend unter permanenter Absaugung mit Hammer und Meißel kontrolliert entfernt.

Damit können auch komplexere Wandbereiche innerhalb des festgelegten Verfahrens bearbeitet werden.

10. Aufnahme des anfallenden Materials

Bei der Bearbeitung entstehen unterschiedliche Abfälle.

Dazu gehören beispielsweise:

entfernte Fliesen,
abgefräster Fliesenkleber,
Putz,
Spachtelmasse,
Farbschichten,
weitere belastete Materialreste.

Das Material wird innerhalb der vorgesehenen Absaug- und Sammelsysteme aufgenommen.

Zum Einsatz kommen unter anderem:

Vorabscheider,
Longopac-System,
Staubauffangbeutel,
Trichter-Absaugsystem,
gekennzeichnete Abfallbehälter.

Die Longopacs werden nach Bedarf, spätestens jedoch nach Beendigung der Arbeiten gewechselt.

Beim Wechsel werden die Schlauchabschnitte staubdicht abgebunden, getrennt und anschließend in gekennzeichnete Abfallbehälter verpackt.

11. Reinigung der eingesetzten Geräte

Nach Abschluss der Materialentfernung wird nicht sofort mit dem Abbau begonnen.

Die Absaugtechnik läuft zunächst weiter, damit sich noch in den Schläuchen befindliche Materialreste in das vorgesehene Auffangsystem bewegen können.

Danach werden unter anderem:

Fräskopf abgesaugt,
Fräskopf feucht gereinigt,
Fliesencarver gereinigt,
Hammer und Meißel feucht gereinigt,
Schlauchanschlüsse staubdicht verschlossen,
Vorabscheider verschlossen,
Absaugsystem gesichert.

Auch die Geräte werden vor dem Abtransport abgesaugt und feucht abgewischt.

12. Grob- und Feinreinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird der gesamte Arbeitsbereich gründlich gereinigt.

Dazu gehören:

Absaugen aller bearbeiteten Oberflächen,
kontrolliertes Aufnehmen größerer Bruchstücke,
Absaugen der Verpackungen,
feuchtes Reinigen glatter Oberflächen,
Reinigen der eingesetzten Maschinen,
abschließendes erneutes Absaugen sämtlicher Flächen.

Kehren ist beim BT-57-Verfahren ausdrücklich nicht zulässig.

Nach der Reinigung erfolgt eine visuelle Kontrolle.

Erst anschließend werden die Schutzmaßnahmen aufgehoben, die Abschottung zurückgebaut und die Geräte aus dem Sanierungsbereich entfernt.

13. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Materialien werden nicht über den gewöhnlichen Bauschutt entsorgt.

Sie gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften und den jeweiligen landesspezifischen Regelungen entsorgt werden.

Dazu können neben den entfernten Baustoffen auch gehören:

Longopac-Abschnitte,
Staubauffangbeutel,
Schutzfolien,
kontaminierte Reinigungstücher,
persönliche Einweg-Schutzausrüstung,
weitere belastete Verbrauchsmaterialien.

Die Abfälle werden entsprechend verpackt, gekennzeichnet und der vorgesehenen Entsorgung zugeführt.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Wandaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
den vorhandenen Wandbelag,
vorhandene Fliesen,
Fliesenkleber,
Putz- und Spachtelschichten,
Farbbeschichtungen,
den mineralischen Untergrund,
frühere Renovierungsmaßnahmen,
vorhandene Laborberichte oder Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die relevanten Materialien untersucht werden.

Dabei sollte nicht ausschließlich der sichtbare Wandbelag betrachtet werden. Gerade unter Fliesen können sich mehrere unterschiedliche Schichten befinden.

Schritt 2

2. Prüfung, ob BT 57 eingesetzt werden kann

Nach Vorliegen des Materialbefunds prüfen wir, ob BT 57 für die geplante Sanierung geeignet ist.

Entscheidend sind unter anderem:

welches Material Asbest enthält,
ob Fliesen vorhanden sind,
Art und Zustand des Fliesenklebers,
vorhandene Putz- und Spachtelschichten,
mineralischer Untergrund,
Größe des Raumes,
Größe der zu bearbeitenden Fläche,
vorhandene Fensterlaibungen und Randbereiche,
geplante Folgearbeiten.

Das BT-57-Verfahren besitzt dabei konkrete räumliche Grenzen. Die Verfahrensbeschreibung begrenzt die Raumgröße auf maximal 40 m³. Aufgrund der Leistungsfähigkeit des vorgesehenen Luftreinigers beträgt die Grundfläche des Sanierungsbereichs etwa 16 m².

Diese Vorgaben berücksichtigen wir bereits bei der Prüfung, ob das Verfahren für das jeweilige Objekt eingesetzt werden kann.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten planen wir die Sanierung detailliert.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des geeigneten Verfahrens,
Festlegung der Geräte,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
Luftreinigung,
Absaugtechnik,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigung,
Verpackung der Abfälle,
fachgerechte Entsorgung.

Zusätzlich wird eine Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

BT 57 sieht die Arbeitsausführung durch zwei in das Verfahren eingewiesene Fachkräfte vor. Beschäftigte, die den Maschinenpark bedienen, benötigen außerdem eine entsprechende theoretische Schulung und praktische Einweisung in die Betriebs- und Verfahrensweise.

Schritt 4

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Auch beim BT-57-Verfahren gelten die besonderen organisatorischen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Hierzu gehört eine unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Anzeige muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Zusätzlich müssen eine sachkundige verantwortliche Person sowie eine sachkundige und weisungsbefugte Aufsicht vorhanden sein.

Schritt 5

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit den eigentlichen Arbeiten beginnen, wird der betroffene Raum vollständig vorbereitet.

Der Sanierungsbereich muss komplett geräumt und gereinigt sowie möglichst frei von sonstigem Inventar sein.

Schwer zu reinigende Einbauten oder Bauteile werden je nach Situation demontiert oder staubdicht mit Folie geschützt.

Anschließend werden unter anderem:

Arbeitsbereich und Zugänge abgeschottet,
Bauwerksöffnungen staubdicht verschlossen,
Folien-Reißverschlusstüren eingerichtet,
vorgeschriebene Warnhinweise angebracht,
Bearbeitungsmaschinen bereitgestellt,
Entstauber und Vorabscheider aufgebaut,
Luftreiniger installiert,
Trichter-Absaugsystem eingerichtet.

Die Abschottung wird während der Arbeiten geschlossen gehalten.

Schritt 6

6. Aufbau und Prüfung der Absaugtechnik

Vor der eigentlichen Materialentfernung nehmen wir Entstauber und Luftreiniger in Betrieb.

Die Bearbeitungsmaschine wird über den Vorabscheider an den Entstauber angeschlossen. Zusätzlich wird der Luftreiniger mit dem Trichter-Absaugsystem verbunden.

BT 57 darf nur mit dem vorgesehenen Gesamtsystem betrieben werden.

Die technische Überwachung prüft dabei insbesondere:

den erforderlichen Unterdruck,
die erforderliche Luftmenge,
die Funktion der Absaugung,
die Verbindung der Bearbeitungsmaschine mit dem System.

Die Unterdruckabschaltung gibt die Bearbeitungsmaschine erst frei, wenn mindestens 25 kPa Unterdruck und 350 m³/h Luftmenge erreicht werden.

Reichen Unterdruck oder Luftleistung während der Arbeiten nicht mehr aus, wird die Stromversorgung der Handmaschine automatisch unterbrochen.

Schritt 7

7. Entfernen der vorhandenen Fliesen

Sollen Fliesen entfernt werden, kommt der im Verfahren vorgesehene Fliesencarver zum Einsatz.

Zunächst werden die Fliesenfugen unter:

Absaugung und
Befeuchtung

eingeschnitten.

Anschließend entfernen wir die Fliesen kontrolliert mit Hammer und Meißel.

Während dieses Arbeitsschritts werden die entstehenden Stäube über das Trichter-Absaugsystem in Verbindung mit dem Luftreiniger aufgenommen.

Die entfernten Fliesen fallen direkt in den darunter positionierten Trichter und werden dort innerhalb eines Longopac-Systems gesammelt.

Dadurch müssen die ausgebauten Fliesen nicht unkontrolliert im Sanierungsbereich gesammelt oder transportiert werden.

Schritt 8

8. Abfräsen von Fliesenkleber, Putz, Spachtelmasse oder Farbe

Nach der Fliesenentfernung kann die darunterliegende belastete Wandbekleidung bearbeitet werden.

Vor und nach jedem Fräsvorgang wird die Wand mit entspanntem Wasser befeuchtet.

Anschließend stellen wir die Wandfräse auf die erforderliche Abtragstiefe ein.

Je nach vorhandenem Material kommen unterschiedliche Fräswerkzeuge zum Einsatz. Die Verfahrensbeschreibung sieht beispielsweise Diamant-, Hybrid- oder PKD-Walzen vor.

Die maximale Abtragstiefe beträgt beim BT-57-Verfahren 12 Millimeter. Je nach Materialstärke und Untergrund können mehrere Fräsgänge erforderlich sein.

Während die Wandfräse arbeitet, hält die zweite Fachkraft den Absaugtrichter unmittelbar unter beziehungsweise neben die Bearbeitungsstelle.

So wirken Direktabsaugung an der Maschine und zusätzliche Trichterabsaugung zusammen.

Schritt 9

9. Bearbeitung von Rändern, Ecken und Nischen

Nicht jeder Bereich einer Wand kann mit der größeren Wandfräse erreicht werden.

Das betrifft beispielsweise:

Innenecken,
Außenecken,
Nischen,
Randbereiche,
Fensterlaibungen,
schwer zugängliche Anschlüsse.

Diese Bereiche werden zunächst mit entspanntem Wasser befeuchtet.

Bei Bedarf werden die Materialien mit dem Fliesencarver eingeschnitten und anschließend unter permanenter Absaugung mit Hammer und Meißel kontrolliert entfernt.

Damit können auch komplexere Wandbereiche innerhalb des festgelegten Verfahrens bearbeitet werden.

Schritt 10

10. Aufnahme des anfallenden Materials

Bei der Bearbeitung entstehen unterschiedliche Abfälle.

Dazu gehören beispielsweise:

entfernte Fliesen,
abgefräster Fliesenkleber,
Putz,
Spachtelmasse,
Farbschichten,
weitere belastete Materialreste.

Das Material wird innerhalb der vorgesehenen Absaug- und Sammelsysteme aufgenommen.

Zum Einsatz kommen unter anderem:

Vorabscheider,
Longopac-System,
Staubauffangbeutel,
Trichter-Absaugsystem,
gekennzeichnete Abfallbehälter.

Die Longopacs werden nach Bedarf, spätestens jedoch nach Beendigung der Arbeiten gewechselt.

Beim Wechsel werden die Schlauchabschnitte staubdicht abgebunden, getrennt und anschließend in gekennzeichnete Abfallbehälter verpackt.

Schritt 11

11. Reinigung der eingesetzten Geräte

Nach Abschluss der Materialentfernung wird nicht sofort mit dem Abbau begonnen.

Die Absaugtechnik läuft zunächst weiter, damit sich noch in den Schläuchen befindliche Materialreste in das vorgesehene Auffangsystem bewegen können.

Danach werden unter anderem:

Fräskopf abgesaugt,
Fräskopf feucht gereinigt,
Fliesencarver gereinigt,
Hammer und Meißel feucht gereinigt,
Schlauchanschlüsse staubdicht verschlossen,
Vorabscheider verschlossen,
Absaugsystem gesichert.

Auch die Geräte werden vor dem Abtransport abgesaugt und feucht abgewischt.

Schritt 12

12. Grob- und Feinreinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird der gesamte Arbeitsbereich gründlich gereinigt.

Dazu gehören:

Absaugen aller bearbeiteten Oberflächen,
kontrolliertes Aufnehmen größerer Bruchstücke,
Absaugen der Verpackungen,
feuchtes Reinigen glatter Oberflächen,
Reinigen der eingesetzten Maschinen,
abschließendes erneutes Absaugen sämtlicher Flächen.

Kehren ist beim BT-57-Verfahren ausdrücklich nicht zulässig.

Nach der Reinigung erfolgt eine visuelle Kontrolle.

Erst anschließend werden die Schutzmaßnahmen aufgehoben, die Abschottung zurückgebaut und die Geräte aus dem Sanierungsbereich entfernt.

Schritt 13

13. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Materialien werden nicht über den gewöhnlichen Bauschutt entsorgt.

Sie gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften und den jeweiligen landesspezifischen Regelungen entsorgt werden.

Dazu können neben den entfernten Baustoffen auch gehören:

Longopac-Abschnitte,
Staubauffangbeutel,
Schutzfolien,
kontaminierte Reinigungstücher,
persönliche Einweg-Schutzausrüstung,
weitere belastete Verbrauchsmaterialien.

Die Abfälle werden entsprechend verpackt, gekennzeichnet und der vorgesehenen Entsorgung zugeführt.

So läuft eine Asbestsanierung nach BT 57 ab

1. Prüfung des vorhandenen Wandaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
den vorhandenen Wandbelag,
vorhandene Fliesen,
Fliesenkleber,
Putz- und Spachtelschichten,
Farbbeschichtungen,
den mineralischen Untergrund,
frühere Renovierungsmaßnahmen,
vorhandene Laborberichte oder Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die relevanten Materialien untersucht werden.

Dabei sollte nicht ausschließlich der sichtbare Wandbelag betrachtet werden. Gerade unter Fliesen können sich mehrere unterschiedliche Schichten befinden.

2. Prüfung, ob BT 57 eingesetzt werden kann

Nach Vorliegen des Materialbefunds prüfen wir, ob BT 57 für die geplante Sanierung geeignet ist.

Entscheidend sind unter anderem:

welches Material Asbest enthält,
ob Fliesen vorhanden sind,
Art und Zustand des Fliesenklebers,
vorhandene Putz- und Spachtelschichten,
mineralischer Untergrund,
Größe des Raumes,
Größe der zu bearbeitenden Fläche,
vorhandene Fensterlaibungen und Randbereiche,
geplante Folgearbeiten.

Das BT-57-Verfahren besitzt dabei konkrete räumliche Grenzen. Die Verfahrensbeschreibung begrenzt die Raumgröße auf maximal 40 m³. Aufgrund der Leistungsfähigkeit des vorgesehenen Luftreinigers beträgt die Grundfläche des Sanierungsbereichs etwa 16 m².

Diese Vorgaben berücksichtigen wir bereits bei der Prüfung, ob das Verfahren für das jeweilige Objekt eingesetzt werden kann.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten planen wir die Sanierung detailliert.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des geeigneten Verfahrens,
Festlegung der Geräte,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
Luftreinigung,
Absaugtechnik,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigung,
Verpackung der Abfälle,
fachgerechte Entsorgung.

Zusätzlich wird eine Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

BT 57 sieht die Arbeitsausführung durch zwei in das Verfahren eingewiesene Fachkräfte vor. Beschäftigte, die den Maschinenpark bedienen, benötigen außerdem eine entsprechende theoretische Schulung und praktische Einweisung in die Betriebs- und Verfahrensweise.

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Auch beim BT-57-Verfahren gelten die besonderen organisatorischen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Hierzu gehört eine unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Anzeige muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Zusätzlich müssen eine sachkundige verantwortliche Person sowie eine sachkundige und weisungsbefugte Aufsicht vorhanden sein.

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit den eigentlichen Arbeiten beginnen, wird der betroffene Raum vollständig vorbereitet.

Der Sanierungsbereich muss komplett geräumt und gereinigt sowie möglichst frei von sonstigem Inventar sein.

Schwer zu reinigende Einbauten oder Bauteile werden je nach Situation demontiert oder staubdicht mit Folie geschützt.

Anschließend werden unter anderem:

Arbeitsbereich und Zugänge abgeschottet,
Bauwerksöffnungen staubdicht verschlossen,
Folien-Reißverschlusstüren eingerichtet,
vorgeschriebene Warnhinweise angebracht,
Bearbeitungsmaschinen bereitgestellt,
Entstauber und Vorabscheider aufgebaut,
Luftreiniger installiert,
Trichter-Absaugsystem eingerichtet.

Die Abschottung wird während der Arbeiten geschlossen gehalten.

6. Aufbau und Prüfung der Absaugtechnik

Vor der eigentlichen Materialentfernung nehmen wir Entstauber und Luftreiniger in Betrieb.

Die Bearbeitungsmaschine wird über den Vorabscheider an den Entstauber angeschlossen. Zusätzlich wird der Luftreiniger mit dem Trichter-Absaugsystem verbunden.

BT 57 darf nur mit dem vorgesehenen Gesamtsystem betrieben werden.

Die technische Überwachung prüft dabei insbesondere:

den erforderlichen Unterdruck,
die erforderliche Luftmenge,
die Funktion der Absaugung,
die Verbindung der Bearbeitungsmaschine mit dem System.

Die Unterdruckabschaltung gibt die Bearbeitungsmaschine erst frei, wenn mindestens 25 kPa Unterdruck und 350 m³/h Luftmenge erreicht werden.

Reichen Unterdruck oder Luftleistung während der Arbeiten nicht mehr aus, wird die Stromversorgung der Handmaschine automatisch unterbrochen.

7. Entfernen der vorhandenen Fliesen

Sollen Fliesen entfernt werden, kommt der im Verfahren vorgesehene Fliesencarver zum Einsatz.

Zunächst werden die Fliesenfugen unter:

Absaugung und
Befeuchtung

eingeschnitten.

Anschließend entfernen wir die Fliesen kontrolliert mit Hammer und Meißel.

Während dieses Arbeitsschritts werden die entstehenden Stäube über das Trichter-Absaugsystem in Verbindung mit dem Luftreiniger aufgenommen.

Die entfernten Fliesen fallen direkt in den darunter positionierten Trichter und werden dort innerhalb eines Longopac-Systems gesammelt.

Dadurch müssen die ausgebauten Fliesen nicht unkontrolliert im Sanierungsbereich gesammelt oder transportiert werden.

8. Abfräsen von Fliesenkleber, Putz, Spachtelmasse oder Farbe

Nach der Fliesenentfernung kann die darunterliegende belastete Wandbekleidung bearbeitet werden.

Vor und nach jedem Fräsvorgang wird die Wand mit entspanntem Wasser befeuchtet.

Anschließend stellen wir die Wandfräse auf die erforderliche Abtragstiefe ein.

Je nach vorhandenem Material kommen unterschiedliche Fräswerkzeuge zum Einsatz. Die Verfahrensbeschreibung sieht beispielsweise Diamant-, Hybrid- oder PKD-Walzen vor.

Die maximale Abtragstiefe beträgt beim BT-57-Verfahren 12 Millimeter. Je nach Materialstärke und Untergrund können mehrere Fräsgänge erforderlich sein.

Während die Wandfräse arbeitet, hält die zweite Fachkraft den Absaugtrichter unmittelbar unter beziehungsweise neben die Bearbeitungsstelle.

So wirken Direktabsaugung an der Maschine und zusätzliche Trichterabsaugung zusammen.

9. Bearbeitung von Rändern, Ecken und Nischen

Nicht jeder Bereich einer Wand kann mit der größeren Wandfräse erreicht werden.

Das betrifft beispielsweise:

Innenecken,
Außenecken,
Nischen,
Randbereiche,
Fensterlaibungen,
schwer zugängliche Anschlüsse.

Diese Bereiche werden zunächst mit entspanntem Wasser befeuchtet.

Bei Bedarf werden die Materialien mit dem Fliesencarver eingeschnitten und anschließend unter permanenter Absaugung mit Hammer und Meißel kontrolliert entfernt.

Damit können auch komplexere Wandbereiche innerhalb des festgelegten Verfahrens bearbeitet werden.

10. Aufnahme des anfallenden Materials

Bei der Bearbeitung entstehen unterschiedliche Abfälle.

Dazu gehören beispielsweise:

entfernte Fliesen,
abgefräster Fliesenkleber,
Putz,
Spachtelmasse,
Farbschichten,
weitere belastete Materialreste.

Das Material wird innerhalb der vorgesehenen Absaug- und Sammelsysteme aufgenommen.

Zum Einsatz kommen unter anderem:

Vorabscheider,
Longopac-System,
Staubauffangbeutel,
Trichter-Absaugsystem,
gekennzeichnete Abfallbehälter.

Die Longopacs werden nach Bedarf, spätestens jedoch nach Beendigung der Arbeiten gewechselt.

Beim Wechsel werden die Schlauchabschnitte staubdicht abgebunden, getrennt und anschließend in gekennzeichnete Abfallbehälter verpackt.

11. Reinigung der eingesetzten Geräte

Nach Abschluss der Materialentfernung wird nicht sofort mit dem Abbau begonnen.

Die Absaugtechnik läuft zunächst weiter, damit sich noch in den Schläuchen befindliche Materialreste in das vorgesehene Auffangsystem bewegen können.

Danach werden unter anderem:

Fräskopf abgesaugt,
Fräskopf feucht gereinigt,
Fliesencarver gereinigt,
Hammer und Meißel feucht gereinigt,
Schlauchanschlüsse staubdicht verschlossen,
Vorabscheider verschlossen,
Absaugsystem gesichert.

Auch die Geräte werden vor dem Abtransport abgesaugt und feucht abgewischt.

12. Grob- und Feinreinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird der gesamte Arbeitsbereich gründlich gereinigt.

Dazu gehören:

Absaugen aller bearbeiteten Oberflächen,
kontrolliertes Aufnehmen größerer Bruchstücke,
Absaugen der Verpackungen,
feuchtes Reinigen glatter Oberflächen,
Reinigen der eingesetzten Maschinen,
abschließendes erneutes Absaugen sämtlicher Flächen.

Kehren ist beim BT-57-Verfahren ausdrücklich nicht zulässig.

Nach der Reinigung erfolgt eine visuelle Kontrolle.

Erst anschließend werden die Schutzmaßnahmen aufgehoben, die Abschottung zurückgebaut und die Geräte aus dem Sanierungsbereich entfernt.

13. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Materialien werden nicht über den gewöhnlichen Bauschutt entsorgt.

Sie gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften und den jeweiligen landesspezifischen Regelungen entsorgt werden.

Dazu können neben den entfernten Baustoffen auch gehören:

Longopac-Abschnitte,
Staubauffangbeutel,
Schutzfolien,
kontaminierte Reinigungstücher,
persönliche Einweg-Schutzausrüstung,
weitere belastete Verbrauchsmaterialien.

Die Abfälle werden entsprechend verpackt, gekennzeichnet und der vorgesehenen Entsorgung zugeführt.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Wandaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir betrachten dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
den vorhandenen Wandbelag,
vorhandene Fliesen,
Fliesenkleber,
Putz- und Spachtelschichten,
Farbbeschichtungen,
den mineralischen Untergrund,
frühere Renovierungsmaßnahmen,
vorhandene Laborberichte oder Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, müssen die relevanten Materialien untersucht werden.

Dabei sollte nicht ausschließlich der sichtbare Wandbelag betrachtet werden. Gerade unter Fliesen können sich mehrere unterschiedliche Schichten befinden.

Schritt 2

2. Prüfung, ob BT 57 eingesetzt werden kann

Nach Vorliegen des Materialbefunds prüfen wir, ob BT 57 für die geplante Sanierung geeignet ist.

Entscheidend sind unter anderem:

welches Material Asbest enthält,
ob Fliesen vorhanden sind,
Art und Zustand des Fliesenklebers,
vorhandene Putz- und Spachtelschichten,
mineralischer Untergrund,
Größe des Raumes,
Größe der zu bearbeitenden Fläche,
vorhandene Fensterlaibungen und Randbereiche,
geplante Folgearbeiten.

Das BT-57-Verfahren besitzt dabei konkrete räumliche Grenzen. Die Verfahrensbeschreibung begrenzt die Raumgröße auf maximal 40 m³. Aufgrund der Leistungsfähigkeit des vorgesehenen Luftreinigers beträgt die Grundfläche des Sanierungsbereichs etwa 16 m².

Diese Vorgaben berücksichtigen wir bereits bei der Prüfung, ob das Verfahren für das jeweilige Objekt eingesetzt werden kann.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten planen wir die Sanierung detailliert.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des geeigneten Verfahrens,
Festlegung der Geräte,
Abschottung des Sanierungsbereichs,
Luftreinigung,
Absaugtechnik,
persönliche Schutzausrüstung,
Reinigung,
Verpackung der Abfälle,
fachgerechte Entsorgung.

Zusätzlich wird eine Betriebsanweisung erstellt und das eingesetzte Personal entsprechend unterwiesen.

BT 57 sieht die Arbeitsausführung durch zwei in das Verfahren eingewiesene Fachkräfte vor. Beschäftigte, die den Maschinenpark bedienen, benötigen außerdem eine entsprechende theoretische Schulung und praktische Einweisung in die Betriebs- und Verfahrensweise.

Schritt 4

4. Anzeige der Asbestarbeiten

Auch beim BT-57-Verfahren gelten die besonderen organisatorischen Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.

Hierzu gehört eine unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Anzeige muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Zusätzlich müssen eine sachkundige verantwortliche Person sowie eine sachkundige und weisungsbefugte Aufsicht vorhanden sein.

Schritt 5

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor wir mit den eigentlichen Arbeiten beginnen, wird der betroffene Raum vollständig vorbereitet.

Der Sanierungsbereich muss komplett geräumt und gereinigt sowie möglichst frei von sonstigem Inventar sein.

Schwer zu reinigende Einbauten oder Bauteile werden je nach Situation demontiert oder staubdicht mit Folie geschützt.

Anschließend werden unter anderem:

Arbeitsbereich und Zugänge abgeschottet,
Bauwerksöffnungen staubdicht verschlossen,
Folien-Reißverschlusstüren eingerichtet,
vorgeschriebene Warnhinweise angebracht,
Bearbeitungsmaschinen bereitgestellt,
Entstauber und Vorabscheider aufgebaut,
Luftreiniger installiert,
Trichter-Absaugsystem eingerichtet.

Die Abschottung wird während der Arbeiten geschlossen gehalten.

Schritt 6

6. Aufbau und Prüfung der Absaugtechnik

Vor der eigentlichen Materialentfernung nehmen wir Entstauber und Luftreiniger in Betrieb.

Die Bearbeitungsmaschine wird über den Vorabscheider an den Entstauber angeschlossen. Zusätzlich wird der Luftreiniger mit dem Trichter-Absaugsystem verbunden.

BT 57 darf nur mit dem vorgesehenen Gesamtsystem betrieben werden.

Die technische Überwachung prüft dabei insbesondere:

den erforderlichen Unterdruck,
die erforderliche Luftmenge,
die Funktion der Absaugung,
die Verbindung der Bearbeitungsmaschine mit dem System.

Die Unterdruckabschaltung gibt die Bearbeitungsmaschine erst frei, wenn mindestens 25 kPa Unterdruck und 350 m³/h Luftmenge erreicht werden.

Reichen Unterdruck oder Luftleistung während der Arbeiten nicht mehr aus, wird die Stromversorgung der Handmaschine automatisch unterbrochen.

Schritt 7

7. Entfernen der vorhandenen Fliesen

Sollen Fliesen entfernt werden, kommt der im Verfahren vorgesehene Fliesencarver zum Einsatz.

Zunächst werden die Fliesenfugen unter:

Absaugung und
Befeuchtung

eingeschnitten.

Anschließend entfernen wir die Fliesen kontrolliert mit Hammer und Meißel.

Während dieses Arbeitsschritts werden die entstehenden Stäube über das Trichter-Absaugsystem in Verbindung mit dem Luftreiniger aufgenommen.

Die entfernten Fliesen fallen direkt in den darunter positionierten Trichter und werden dort innerhalb eines Longopac-Systems gesammelt.

Dadurch müssen die ausgebauten Fliesen nicht unkontrolliert im Sanierungsbereich gesammelt oder transportiert werden.

Schritt 8

8. Abfräsen von Fliesenkleber, Putz, Spachtelmasse oder Farbe

Nach der Fliesenentfernung kann die darunterliegende belastete Wandbekleidung bearbeitet werden.

Vor und nach jedem Fräsvorgang wird die Wand mit entspanntem Wasser befeuchtet.

Anschließend stellen wir die Wandfräse auf die erforderliche Abtragstiefe ein.

Je nach vorhandenem Material kommen unterschiedliche Fräswerkzeuge zum Einsatz. Die Verfahrensbeschreibung sieht beispielsweise Diamant-, Hybrid- oder PKD-Walzen vor.

Die maximale Abtragstiefe beträgt beim BT-57-Verfahren 12 Millimeter. Je nach Materialstärke und Untergrund können mehrere Fräsgänge erforderlich sein.

Während die Wandfräse arbeitet, hält die zweite Fachkraft den Absaugtrichter unmittelbar unter beziehungsweise neben die Bearbeitungsstelle.

So wirken Direktabsaugung an der Maschine und zusätzliche Trichterabsaugung zusammen.

Schritt 9

9. Bearbeitung von Rändern, Ecken und Nischen

Nicht jeder Bereich einer Wand kann mit der größeren Wandfräse erreicht werden.

Das betrifft beispielsweise:

Innenecken,
Außenecken,
Nischen,
Randbereiche,
Fensterlaibungen,
schwer zugängliche Anschlüsse.

Diese Bereiche werden zunächst mit entspanntem Wasser befeuchtet.

Bei Bedarf werden die Materialien mit dem Fliesencarver eingeschnitten und anschließend unter permanenter Absaugung mit Hammer und Meißel kontrolliert entfernt.

Damit können auch komplexere Wandbereiche innerhalb des festgelegten Verfahrens bearbeitet werden.

Schritt 10

10. Aufnahme des anfallenden Materials

Bei der Bearbeitung entstehen unterschiedliche Abfälle.

Dazu gehören beispielsweise:

entfernte Fliesen,
abgefräster Fliesenkleber,
Putz,
Spachtelmasse,
Farbschichten,
weitere belastete Materialreste.

Das Material wird innerhalb der vorgesehenen Absaug- und Sammelsysteme aufgenommen.

Zum Einsatz kommen unter anderem:

Vorabscheider,
Longopac-System,
Staubauffangbeutel,
Trichter-Absaugsystem,
gekennzeichnete Abfallbehälter.

Die Longopacs werden nach Bedarf, spätestens jedoch nach Beendigung der Arbeiten gewechselt.

Beim Wechsel werden die Schlauchabschnitte staubdicht abgebunden, getrennt und anschließend in gekennzeichnete Abfallbehälter verpackt.

Schritt 11

11. Reinigung der eingesetzten Geräte

Nach Abschluss der Materialentfernung wird nicht sofort mit dem Abbau begonnen.

Die Absaugtechnik läuft zunächst weiter, damit sich noch in den Schläuchen befindliche Materialreste in das vorgesehene Auffangsystem bewegen können.

Danach werden unter anderem:

Fräskopf abgesaugt,
Fräskopf feucht gereinigt,
Fliesencarver gereinigt,
Hammer und Meißel feucht gereinigt,
Schlauchanschlüsse staubdicht verschlossen,
Vorabscheider verschlossen,
Absaugsystem gesichert.

Auch die Geräte werden vor dem Abtransport abgesaugt und feucht abgewischt.

Schritt 12

12. Grob- und Feinreinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird der gesamte Arbeitsbereich gründlich gereinigt.

Dazu gehören:

Absaugen aller bearbeiteten Oberflächen,
kontrolliertes Aufnehmen größerer Bruchstücke,
Absaugen der Verpackungen,
feuchtes Reinigen glatter Oberflächen,
Reinigen der eingesetzten Maschinen,
abschließendes erneutes Absaugen sämtlicher Flächen.

Kehren ist beim BT-57-Verfahren ausdrücklich nicht zulässig.

Nach der Reinigung erfolgt eine visuelle Kontrolle.

Erst anschließend werden die Schutzmaßnahmen aufgehoben, die Abschottung zurückgebaut und die Geräte aus dem Sanierungsbereich entfernt.

Schritt 13

13. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Materialien werden nicht über den gewöhnlichen Bauschutt entsorgt.

Sie gelten als gefährliche Abfälle und müssen entsprechend den geltenden Vorschriften und den jeweiligen landesspezifischen Regelungen entsorgt werden.

Dazu können neben den entfernten Baustoffen auch gehören:

Longopac-Abschnitte,
Staubauffangbeutel,
Schutzfolien,
kontaminierte Reinigungstücher,
persönliche Einweg-Schutzausrüstung,
weitere belastete Verbrauchsmaterialien.

Die Abfälle werden entsprechend verpackt, gekennzeichnet und der vorgesehenen Entsorgung zugeführt.

Welche Voraussetzungen gelten für das BT-57-Verfahren?

BT 57 ist ein fest definiertes technisches Arbeitsverfahren.

Für die ordnungsgemäße Ausführung gehören unter anderem dazu:

Die Bearbeitungsmaschinen dürfen nur innerhalb des in der Verfahrensbeschreibung vorgesehenen Gesamtsystems betrieben werden.

Welche Voraussetzungen gelten für das BT-57-Verfahren?

BT 57 ist ein fest definiertes technisches Arbeitsverfahren.

Für die ordnungsgemäße Ausführung gehören unter anderem dazu:

Die Bearbeitungsmaschinen dürfen nur innerhalb des in der Verfahrensbeschreibung vorgesehenen Gesamtsystems betrieben werden.

Ihre Vorteile bei einer Sanierung nach BT 57

Fliesen und belasteter Untergrund in einem abgestimmten Verfahren
BT 57 berücksichtigt sowohl die kontrollierte Entfernung vorhandener Fliesen als auch die anschließende Bearbeitung asbesthaltiger Wandbekleidungen.
Geeignet für unterschiedliche asbesthaltige Wandmaterialien
Mit dem Verfahren können unter den festgelegten Voraussetzungen Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen und Farbschichten bearbeitet werden.
Direkte und zusätzliche Absaugung
Die Bearbeitungsmaschinen verfügen über eine Direktabsaugung. Zusätzlich kommt bei der Materialentfernung ein Trichter-Absaugsystem zum Einsatz.
Automatische Überwachung der Absaugleistung
Die Bearbeitungsmaschine wird nur bei ausreichender Absaugleistung freigegeben. Bei einer Störung schaltet die Technik die Maschine automatisch ab.
Material wird während der Entfernung aufgefangen
Ausgebaute Fliesen und andere Materialien können unmittelbar über das Trichtersystem in das vorgesehene Auffangsystem gelangen.
Gute Grundlage für die anschließende Renovierung
Nach der Sanierung kann der verbleibende mineralische Untergrund beurteilt und für einen neuen Wandaufbau vorbereitet werden.

Ihre Vorteile bei einer Sanierung nach BT 57

Fliesen und belasteter Untergrund in einem abgestimmten Verfahren
BT 57 berücksichtigt sowohl die kontrollierte Entfernung vorhandener Fliesen als auch die anschließende Bearbeitung asbesthaltiger Wandbekleidungen.
Geeignet für unterschiedliche asbesthaltige Wandmaterialien
Mit dem Verfahren können unter den festgelegten Voraussetzungen Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen und Farbschichten bearbeitet werden.
Direkte und zusätzliche Absaugung
Die Bearbeitungsmaschinen verfügen über eine Direktabsaugung. Zusätzlich kommt bei der Materialentfernung ein Trichter-Absaugsystem zum Einsatz.
Automatische Überwachung der Absaugleistung
Die Bearbeitungsmaschine wird nur bei ausreichender Absaugleistung freigegeben. Bei einer Störung schaltet die Technik die Maschine automatisch ab.
Material wird während der Entfernung aufgefangen
Ausgebaute Fliesen und andere Materialien können unmittelbar über das Trichtersystem in das vorgesehene Auffangsystem gelangen.
Gute Grundlage für die anschließende Renovierung
Nach der Sanierung kann der verbleibende mineralische Untergrund beurteilt und für einen neuen Wandaufbau vorbereitet werden.

Warum eine frühzeitige Untersuchung bei einer Badsanierung sinnvoll ist

Gerade bei einem alten Badezimmer steht vor der Renovierung häufig zunächst nur fest:

Die alten Fliesen sollen raus.

Der darunterliegende Aufbau ist zu diesem Zeitpunkt häufig noch unbekannt.

Unter den Fliesen können sich jedoch:

alte Fliesenkleber,
Spachtelmassen,
Putzschichten,
frühere Beschichtungen

befinden, die möglicherweise Asbest enthalten.

Wird die Belastung erst entdeckt, nachdem bereits Fliesen abgeschlagen oder Wandflächen bearbeitet wurden, kann die Baustelle unter Umständen gestoppt und zunächst eine Schadstoffuntersuchung notwendig werden.

Wir empfehlen daher, bei einem begründeten Verdacht den Wandaufbau möglichst vor Beginn der eigentlichen Abbruch- und Renovierungsarbeiten untersuchen zu lassen.

Warum eine frühzeitige Untersuchung bei einer Badsanierung sinnvoll ist

Gerade bei einem alten Badezimmer steht vor der Renovierung häufig zunächst nur fest:

Die alten Fliesen sollen raus.

Der darunterliegende Aufbau ist zu diesem Zeitpunkt häufig noch unbekannt.

Unter den Fliesen können sich jedoch:

alte Fliesenkleber,
Spachtelmassen,
Putzschichten,
frühere Beschichtungen

befinden, die möglicherweise Asbest enthalten.

Wird die Belastung erst entdeckt, nachdem bereits Fliesen abgeschlagen oder Wandflächen bearbeitet wurden, kann die Baustelle unter Umständen gestoppt und zunächst eine Schadstoffuntersuchung notwendig werden.

Wir empfehlen daher, bei einem begründeten Verdacht den Wandaufbau möglichst vor Beginn der eigentlichen Abbruch- und Renovierungsarbeiten untersuchen zu lassen.

Warum eine frühzeitige Untersuchung bei einer Badsanierung sinnvoll ist

Häufige Fragen zur Asbestsanierung nach BT 57

Können alte Fliesenkleber Asbest enthalten?

Ja.

Asbest wurde früher auch in verschiedenen bauchemischen Produkten eingesetzt. Dazu können Fliesenkleber gehören.

Ob ein konkreter Fliesenkleber tatsächlich Asbest enthält, kann jedoch nur durch eine geeignete Materialuntersuchung festgestellt werden.

Sind die Fliesen selbst asbesthaltig?

Nicht zwangsläufig.

Beim BT-57-Verfahren liegt das Problem häufig im darunterliegenden mineralischen Aufbau, beispielsweise in Fliesenkleber, Putz oder Spachtelmasse.

Das Verfahren berücksichtigt deshalb auch die Entfernung von Fliesen von entsprechend belasteten Untergründen.

Kann ich alte Fliesen einfach selbst abschlagen?

Besteht ein Asbestverdacht im Untergrund, sollte dies nicht ohne vorherige Klärung erfolgen.

Beim Abschlagen können belastete Kleber-, Putz- oder Spachtelschichten beschädigt und Fasern freigesetzt werden.

Warum werden die Fliesenfugen vor dem Ausbau eingeschnitten?

Beim BT-57-Verfahren werden die Fliesenfugen mit dem dafür vorgesehenen Fliesencarver unter Absaugung und Befeuchtung eingeschnitten.

Anschließend können die Fliesen kontrolliert mit Hammer und Meißel entfernt werden.

Wird die Wand nach dem Entfernen der Fliesen abgefräst?

Wenn sich unter den Fliesen eine asbesthaltige Bekleidung befindet, kann diese im Rahmen des BT-57-Verfahrens mit der vorgesehenen Wandfräse entfernt werden.

Das können beispielsweise asbesthaltiger Fliesenkleber, Putz oder Spachtelmasse sein.

Ist BT 57 dasselbe wie BT 43?

Nein.

Beide Verfahren können bestimmte asbesthaltige Wandbekleidungen bearbeiten.

BT 57 umfasst jedoch ausdrücklich auch asbesthaltigen Fliesenkleber, Farbschichten sowie das Entfernen von Fliesen auf asbesthaltigen mineralischen Untergründen.

Welches Verfahren für ein konkretes Objekt sinnvoll ist, hängt vom Materialaufbau und der geplanten Tätigkeit ab.

Weitere Infos zu BT 43 finden Sie hier.

Können auch Fensterlaibungen saniert werden?

Ja.

Der Anwendungsbereich von BT 57 umfasst Wand- und Teilflächen einschließlich Rändern und Fensterlaibungen.

Ist BT 57 auch für Decken vorgesehen?

Nein.

BT 57 ist in der vorliegenden Verfahrensbeschreibung auf Wandflächen beziehungsweise Teilflächen sowie die Fliesenentfernung auf festen mineralischen Untergründen ausgerichtet.

Für bestimmte asbesthaltige Deckenbekleidungen gibt es beispielsweise das BT-44-Verfahren.

Wie tief kann mit BT 57 gefräst werden?

Die Wandfräse wird passend zum vorhandenen Material und Untergrund eingestellt.

Die maximale vorgesehene Abtragstiefe beträgt 12 mm. Je nach Schichtaufbau kann die Bearbeitung in mehreren Durchgängen erfolgen.

Wie groß darf der Sanierungsbereich sein?

BT 57 besitzt konkrete technische Grenzen.

Die Raumgröße darf nach der aktuellen Verfahrensbeschreibung 40 m³ nicht überschreiten.

Die Grundfläche des Sanierungsbereichs ist aufgrund der Leistungsfähigkeit des Luftreinigers auf ungefähr 16 m² begrenzt.

Wie schnell können die Flächen bearbeitet werden?

Die Verfahrensbeschreibung nennt eine maximale Flächenleistung von ungefähr 2 m² pro Person und Stunde.

Darin sind auch Tätigkeiten an Tür- und Fensterlaibungen, Rändern und Nachbearbeitungsstellen berücksichtigt.

Die tatsächliche Dauer einer Sanierung hängt jedoch stark von Materialaufbau, Raumgeometrie und erforderlichen Nebenarbeiten ab.

Ist das BT-57-Verfahren staubfrei?

Nein.

BT 57 ist ein emissionsarmes Verfahren.

Durch Befeuchtung, Direktabsaugung, zusätzliche Trichterabsaugung, Luftreinigung, Abschottung und Reinigung wird die mögliche Faserfreisetzung stark reduziert.

Kann während der Arbeiten im Raum gewohnt oder gearbeitet werden?

Nein.

Der eigentliche Sanierungsbereich muss geräumt, abgeschottet und für unbefugte Personen gesperrt werden.

Ob angrenzende Bereiche des Gebäudes weiterhin genutzt werden können, muss anhand der jeweiligen baulichen Situation und des Sanierungskonzeptes beurteilt werden.

Kann die Wand nach der Sanierung direkt neu gefliest oder gestrichen werden?

Nicht zwangsläufig.

Nach Entfernung der belasteten Materialien prüfen wir zunächst den verbleibenden Untergrund.

Je nach Zustand können anschließend beispielsweise erforderlich sein:

  • Ausbessern von Fehlstellen,
  • Grundieren,
  • Neuverputzen,
  • Spachteln,
  • Egalisieren der Wandfläche,
  • Herstellen eines neuen Untergrunds für Fliesen,
  • Aufbau eines neuen Beschichtungssystems.

Erst danach erfolgt die eigentliche Gestaltung der sanierten Wandflächen.

Faserige Materialprobe in einer Glasschale zur Untersuchung auf mögliche Asbestbestandteile

Alte Fliesen oder Asbestverdacht an Ihren Wänden?

Sie planen die Sanierung eines älteren Badezimmers, einer Küche oder anderer gefliester Wandflächen?

Dann sollte ein möglicher Asbestverdacht im Wandaufbau geklärt werden, bevor die vorhandenen Fliesen abgeschlagen oder darunterliegende Kleber- und Putzschichten bearbeitet werden.

Die Malermeister Steffen Tack GmbH unterstützt Sie bei der Einschätzung des vorhandenen Aufbaus und bei der Planung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.

Für eine erste Beurteilung helfen uns beispielsweise:

  • Standort des Objekts,
  • ungefähres Baujahr,
  • betroffene Räume,
  • Größe der Wandflächen,
  • Fotos der vorhandenen Fliesen,
  • Fotos bereits freiliegender Kleber- oder Putzschichten,
  • vorhandene Laborberichte,
  • Schadstoffgutachten,
  • Informationen zu früheren Renovierungen,
  • gewünschter Sanierungszeitraum.

Auf Grundlage dieser Informationen und der Materialbefunde können wir prüfen, ob das BT-57-Verfahren für Ihre Wandflächen infrage kommt oder ein anderes anerkanntes Verfahren erforderlich ist.

Faserige Materialprobe in einer Glasschale zur Untersuchung auf mögliche Asbestbestandteile

Alte Fliesen oder Asbestverdacht an Ihren Wänden?

Sie planen die Sanierung eines älteren Badezimmers, einer Küche oder anderer gefliester Wandflächen?

Dann sollte ein möglicher Asbestverdacht im Wandaufbau geklärt werden, bevor die vorhandenen Fliesen abgeschlagen oder darunterliegende Kleber- und Putzschichten bearbeitet werden.

Die Malermeister Steffen Tack GmbH unterstützt Sie bei der Einschätzung des vorhandenen Aufbaus und bei der Planung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.

Für eine erste Beurteilung helfen uns beispielsweise:

  • Standort des Objekts,
  • ungefähres Baujahr,
  • betroffene Räume,
  • Größe der Wandflächen,
  • Fotos der vorhandenen Fliesen,
  • Fotos bereits freiliegender Kleber- oder Putzschichten,
  • vorhandene Laborberichte,
  • Schadstoffgutachten,
  • Informationen zu früheren Renovierungen,
  • gewünschter Sanierungszeitraum.

Auf Grundlage dieser Informationen und der Materialbefunde können wir prüfen, ob das BT-57-Verfahren für Ihre Wandflächen infrage kommt oder ein anderes anerkanntes Verfahren erforderlich ist.

Faserige Materialprobe in einer Glasschale zur Untersuchung auf mögliche Asbestbestandteile

Alte Fliesen oder Asbestverdacht an Ihren Wänden?

Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren