Unter älteren Bodenbelägen können sich Klebstoffe befinden, die Asbest enthalten. Besonders bekannt sind schwarze oder dunkelbraune Bitumenkleber, die beispielsweise bei älteren Bodenbelägen eingesetzt wurden.

Solange der Kleber nicht bearbeitet wird, ist eine mögliche Belastung von außen häufig nicht erkennbar. Soll der Boden jedoch saniert und der alte Kleber abgeschliffen werden, können bei unsachgemäßer Bearbeitung gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden.

Das BT-17-Verfahren umfasst anerkannte emissionsarme Schleifverfahren zum Entfernen asbesthaltiger Kleber von mineralischen Untergründen auf ebenen Bodenflächen.

Wir von der Malermeister Steffen Tack GmbH erklären Ihnen, wann ein BT-17-Schleifverfahren infrage kommt, wie wir bei der Sanierung vorgehen und welche Rolle die eingesetzte ASUP-Systemtechnik dabei spielt.

Was ist das BT-17-Verfahren?

BT 17 bezeichnet eine Gruppe emissionsarmer Schleifverfahren zum Entfernen asbesthaltiger Kleber von festen mineralischen Bodenflächen.

Der Anwendungsbereich umfasst insbesondere ebene Bodenflächen mit mineralischem Untergrund, beispielsweise:

  • Estrich,
  • Beton,
  • vergleichbare feste mineralische Untergründe.

Der belastete Kleber wird mit einer speziell abgestimmten Bodenschleifmaschine kontrolliert abgetragen.

Entscheidend ist dabei die Direktabsaugung unmittelbar an der Schleifmaschine. Das beim Schleifen entstehende Material wird möglichst direkt an der Bearbeitungsstelle aufgenommen und über die angeschlossene Absaugtechnik weitergeführt.

BT 17 ist allerdings nicht nur ein einziges Gerätesystem. Die DGUV führt aktuell zahlreiche einzelne BT-17-Unterverfahren mit jeweils genau festgelegten Maschinen, Absauganlagen und Arbeitsabläufen.

Deshalb prüfen wir vor Beginn einer Sanierung, welches zugelassene beziehungsweise mit der zuständigen Stelle abgestimmte BT-17-Verfahren für die konkrete Maßnahme angewendet werden kann.

Was ist das BT-17-Verfahren?

BT 17 bezeichnet eine Gruppe emissionsarmer Schleifverfahren zum Entfernen asbesthaltiger Kleber von festen mineralischen Bodenflächen.

Der Anwendungsbereich umfasst insbesondere ebene Bodenflächen mit mineralischem Untergrund, beispielsweise:

  • Estrich,
  • Beton,
  • vergleichbare feste mineralische Untergründe.

Der belastete Kleber wird mit einer speziell abgestimmten Bodenschleifmaschine kontrolliert abgetragen.

Entscheidend ist dabei die Direktabsaugung unmittelbar an der Schleifmaschine. Das beim Schleifen entstehende Material wird möglichst direkt an der Bearbeitungsstelle aufgenommen und über die angeschlossene Absaugtechnik weitergeführt.

BT 17 ist allerdings nicht nur ein einziges Gerätesystem. Die DGUV führt aktuell zahlreiche einzelne BT-17-Unterverfahren mit jeweils genau festgelegten Maschinen, Absauganlagen und Arbeitsabläufen.

Deshalb prüfen wir vor Beginn einer Sanierung, welches zugelassene beziehungsweise mit der zuständigen Stelle abgestimmte BT-17-Verfahren für die konkrete Maßnahme angewendet werden kann.

Was ist das BT-17-Verfahren?

Was bedeutet „BT 17 mit ASUP-Systemtechnik“?

ASUP bietet eine speziell zusammengestellte Bodenschleiftechnik in Anlehnung an BT 17 an.

Zu einem aktuellen ASUP-System gehören beispielsweise:

eine Bodenschleifmaschine Husqvarna BGS-250 MK III ASBEST,
zwei Dustcontrol Tromb 400 H Asbest,
eine digitale Unterdruckbox,
eine Rand- und Eckfräse,
ein entsprechender Eckfräser,
ein Enviro Dustkiller H + Asbest,
abgestimmte Saugschläuche und Anschlüsse.

Die Technik ist darauf ausgerichtet, belastete Bodenflächen kontrolliert zu bearbeiten und das entstehende Material direkt abzusaugen.

Wichtig ist jedoch: Die Verwendung dieser Geräte allein macht eine Sanierung nicht automatisch zu einem anerkannten BT-17-Verfahren.

Für die Ausführung müssen wir die Anforderungen der konkret anzuwendenden Verfahrensbeschreibung, die erforderliche Qualifikation sowie gegebenenfalls die Abstimmung mit der zuständigen Behörde berücksichtigen.

Beschädigte ältere Bodenplatten mit sichtbaren Rissen und Bruchstellen

Wann kommt BT 17 zum Einsatz?

Ein BT-17-Schleifverfahren kann infrage kommen, wenn ein asbesthaltiger Kleber von einer ebenen mineralischen Bodenfläche entfernt werden soll.

Solche Kleber können beispielsweise vorhanden sein in älteren:

  • Einfamilienhäusern,
  • Mehrfamilienhäusern,
  • Wohnungen,
  • Bürogebäuden,
  • Verwaltungsgebäuden,
  • Schulen,
  • öffentlichen Einrichtungen,
  • Gewerbeimmobilien,
  • Produktions- und Industriegebäuden.

Relevant wird die Belastung häufig erst dann, wenn ein alter Bodenbelag bereits entfernt wurde und der darunterliegende Kleber sichtbar wird.

Ältere Bodenplatten mit sichtbaren Rissen und beschädigten Fugen

Wann kommt BT 17 zum Einsatz?

Ein BT-17-Schleifverfahren kann infrage kommen, wenn ein asbesthaltiger Kleber von einer ebenen mineralischen Bodenfläche entfernt werden soll.

Solche Kleber können beispielsweise vorhanden sein in älteren:

  • Einfamilienhäusern,
  • Mehrfamilienhäusern,
  • Wohnungen,
  • Bürogebäuden,
  • Verwaltungsgebäuden,
  • Schulen,
  • öffentlichen Einrichtungen,
  • Gewerbeimmobilien,
  • Produktions- und Industriegebäuden.

Relevant wird die Belastung häufig erst dann, wenn ein alter Bodenbelag bereits entfernt wurde und der darunterliegende Kleber sichtbar wird.

Beschädigte ältere Bodenplatten mit sichtbaren Rissen und Bruchstellen

Wann kommt BT 17 zum Einsatz?

Schwarzer Bodenkleber ist nicht automatisch asbesthaltig

Viele ältere Bodenaufbauten besitzen schwarze oder dunkelbraune Kleberschichten.

Ein solcher Kleber kann Asbest enthalten. Seine Farbe ist jedoch kein sicherer Nachweis.

Ein schwarzer Kleber kann beispielsweise:

asbesthaltig,
asbestfrei,
bitumenhaltig,
teerhaltig,
mit anderen Schadstoffen belastet

sein.

Ob Asbest enthalten ist, lässt sich zuverlässig nur durch eine geeignete Materialuntersuchung feststellen.

Wir empfehlen deshalb, alten Kleber bei einem entsprechenden Verdacht nicht eigenständig mit einer Schleifmaschine zu bearbeiten.

Schwarzer Bodenkleber ist nicht automatisch asbesthaltig

Viele ältere Bodenaufbauten besitzen schwarze oder dunkelbraune Kleberschichten.

Ein solcher Kleber kann Asbest enthalten. Seine Farbe ist jedoch kein sicherer Nachweis.

Ein schwarzer Kleber kann beispielsweise:

asbesthaltig,
asbestfrei,
bitumenhaltig,
teerhaltig,
mit anderen Schadstoffen belastet

sein.

Ob Asbest enthalten ist, lässt sich zuverlässig nur durch eine geeignete Materialuntersuchung feststellen.

Wir empfehlen deshalb, alten Kleber bei einem entsprechenden Verdacht nicht eigenständig mit einer Schleifmaschine zu bearbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen BT 17 und BT 40?

BT 17 und BT 40 können beide bei asbesthaltigen Klebern auf mineralischen Bodenflächen relevant sein. Technisch unterscheiden sich die Verfahren jedoch deutlich.

BT 17

BT 17 umfasst Schleifverfahren.

Der belastete Kleber wird mit einer Bodenschleifmaschine und einer abgestimmten Direktabsaugung entfernt.

BT 40

BT 40 ist dagegen ein Fräsverfahren für Boden- und Randbearbeitung. Die DGUV führt BT 40 aktuell ausdrücklich als ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren.

Welches Verfahren für einen konkreten Boden besser geeignet ist, hängt unter anderem ab von:

  • Art des Klebers,
  • Materialstärke,
  • Zustand des Untergrunds,
  • erforderlichem Materialabtrag,
  • vorhandener Fläche,
  • eingesetzter und zulässiger Gerätetechnik.

Wir entscheiden deshalb nicht allein anhand der Bezeichnung „Asbestkleber“, sondern betrachten den gesamten Bodenaufbau.

Fachkraft mit Atemschutz bei der maschinellen Entfernung von Kleberresten auf einem Boden mit angeschlossener Absaugung
Bodenfräse mit angeschlossener Absaugung bei der Entfernung belasteter Kleberreste auf einem mineralischen Untergrund

Was ist der Unterschied zwischen BT 17 und BT 40?

BT 17 und BT 40 können beide bei asbesthaltigen Klebern auf mineralischen Bodenflächen relevant sein. Technisch unterscheiden sich die Verfahren jedoch deutlich.

BT 17

BT 17 umfasst Schleifverfahren.

Der belastete Kleber wird mit einer Bodenschleifmaschine und einer abgestimmten Direktabsaugung entfernt.

BT 40

BT 40 ist dagegen ein Fräsverfahren für Boden- und Randbearbeitung. Die DGUV führt BT 40 aktuell ausdrücklich als ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren.

Welches Verfahren für einen konkreten Boden besser geeignet ist, hängt unter anderem ab von:

  • Art des Klebers,
  • Materialstärke,
  • Zustand des Untergrunds,
  • erforderlichem Materialabtrag,
  • vorhandener Fläche,
  • eingesetzter und zulässiger Gerätetechnik.

Wir entscheiden deshalb nicht allein anhand der Bezeichnung „Asbestkleber“, sondern betrachten den gesamten Bodenaufbau.

Fachkraft mit Atemschutz bei der maschinellen Entfernung von Kleberresten auf einem Boden mit angeschlossener Absaugung

Was ist der Unterschied zwischen BT 17 und BT 40?

So läuft eine Asbestsanierung nach BT 17 ab

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir prüfen beziehungsweise berücksichtigen dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
den vorhandenen Bodenbelag,
den sichtbaren Kleber,
darunterliegende Schichten,
Estrich oder Beton,
frühere Bodenarbeiten,
vorhandene Laborberichte,
vorhandene Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, muss das betreffende Material fachgerecht untersucht werden.

Dabei sollte nicht nur der Kleber betrachtet werden. Auch vorhandene Bodenbeläge oder weitere Schichten können schadstoffhaltig sein.

2. Prüfung, welches BT-17-Verfahren angewendet werden kann

Dieser Schritt ist bei BT 17 besonders wichtig.

Anders als beispielsweise BT 40 besteht BT 17 aus einer großen Anzahl einzelner Verfahrensbeschreibungen. Die DGUV führt derzeit BT-17-Unterverfahren bis BT 17.103.

Wir prüfen deshalb:

welcher Kleber vorliegt,
welcher Untergrund vorhanden ist,
welche Fläche bearbeitet werden soll,
welche Maschinen eingesetzt werden,
welche Absaugtechnik dazugehört,
wie Ränder und Ecken bearbeitet werden,
welche konkrete Verfahrensbeschreibung eingehalten werden muss.

Erst danach wird der Sanierungsablauf festgelegt.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten werden die notwendigen Schutzmaßnahmen geplant.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des konkreten BT-17-Unterverfahrens,
Festlegung der Schleiftechnik,
Festlegung der Absaugtechnik,
persönliche Schutzausrüstung,
Abschottung des Arbeitsbereichs,
Reinigung,
Abfallverpackung,
Entsorgung,
Vorgehen bei technischen Störungen.

Zusätzlich werden Betriebsanweisung und Unterweisung entsprechend den geltenden Anforderungen durchgeführt.

4. Anzeige und Abstimmung der Arbeiten

Für Tätigkeiten mit Asbest gelten besondere organisatorische Anforderungen.

Eine wichtige Besonderheit bei BT 17 besteht derzeit darin, dass die noch gelisteten BT-17-Unterverfahren teilweise firmenbezogen anerkannt sind.

Die DGUV weist aktuell darauf hin, dass diese firmenbezogenen Verfahren noch bis zum 31. Dezember 2027 gelistet bleiben. Unternehmen ohne eigenes BT-17-Verfahren können bis zur Veröffentlichung eines allgemein verfügbaren Verfahrens in Abstimmung mit der zuständigen Behörde eines der bestehenden Verfahren anwenden. Voraussetzung ist die exakte Einhaltung der jeweiligen Verfahrensbeschreibung und der darin festgelegten Maschinen.

Diese Voraussetzung berücksichtigen wir vor Beginn der Maßnahme.

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor die Bodenfläche geschliffen wird, richten wir den Arbeitsbereich entsprechend dem konkret angewendeten Verfahren ein.

Dazu können unter anderem gehören:

vollständiges Räumen des Sanierungsbereichs,
Absperren und Kennzeichnen der Arbeitsfläche,
staubdichte Trennung zu nicht betroffenen Bereichen,
Folienabschottungen,
Schutz schwer zu reinigender Einbauten,
Einrichtung der Stromversorgung,
Bereitstellung der Schleifmaschinen,
Aufbau der Absaugtechnik,
Bereitstellung geeigneter Abfallbehälter.

Der Sanierungsbereich darf während der Arbeiten nur von den dafür vorgesehenen und entsprechend ausgerüsteten Personen betreten werden.

6. Aufbau der Schleif- und Absaugtechnik

Anschließend bauen wir die für das festgelegte Verfahren vorgesehene Technik auf.

Bei einer entsprechenden ASUP-Bodenschleiftechnik können beispielsweise Bodenschleifmaschine, zwei H-Asbest-Sauger, Unterdrucküberwachung sowie Rand- und Eckbearbeitung miteinander kombiniert werden.

Vor Arbeitsbeginn prüfen wir unter anderem:

Schleifwerkzeug,
Schlauchverbindungen,
Absaugleistung,
Filtertechnik,
Unterdrucküberwachung,
elektrische Versorgung,
Sicherheitsabschaltung.

Erst wenn die Absaugtechnik ordnungsgemäß arbeitet, beginnen wir mit der Materialbearbeitung

7. Abschleifen des asbesthaltigen Klebers

Die freie Bodenfläche wird mit der im jeweiligen Verfahren vorgeschriebenen Bodenschleifmaschine bearbeitet.

Dabei wird der belastete Kleber schrittweise vom mineralischen Untergrund abgetragen.

Während der gesamten Bearbeitung läuft die angeschlossene Absaugtechnik.

Der entstehende Schleifstaub soll dadurch möglichst unmittelbar am Schleifkopf erfasst werden, bevor er sich im Raum verteilen kann.

Wir führen die Maschine kontrolliert über die Bodenfläche, bis der innerhalb des Verfahrens vorgesehene Materialabtrag erreicht ist.

8. Permanente Überwachung der Absaugung

Bei entsprechenden BT-17-Systemen ist die Schleifmaschine mit einer Unterdrucküberwachung gekoppelt.

Dadurch wird kontrolliert, ob die erforderliche Absaugleistung vorhanden ist.

Sinkt der Unterdruck unter den festgelegten Wert, kann die Bearbeitungsmaschine automatisch abgeschaltet werden.

Dieser technische Zusammenhang ist ein wesentlicher Bestandteil emissionsarmer Schleifverfahren: Die Bearbeitung soll nicht unabhängig von der Absaugtechnik fortgesetzt werden können.

9. Bearbeitung der Randbereiche

Mit einer größeren Bodenschleifmaschine kann nicht unmittelbar bis in sämtliche Wandanschlüsse und Ecken gearbeitet werden.

Deshalb ist innerhalb der jeweiligen BT-17-Verfahrensbeschreibung eine separate Technik für die Randbearbeitung vorgesehen.

Bei ASUP-Technik können hierfür beispielsweise spezielle unterdrucküberwachte Rand- und Eckfräsen beziehungsweise Handschleifsysteme zum Einsatz kommen.

Auch bei der Randbearbeitung wird das entstehende Material direkt abgesaugt.

10. Bearbeitung schwer zugänglicher Stellen

Besonders sorgfältig müssen beispielsweise:

Raumecken,
Rohranschlüsse,
Nischen,
Bereiche unter fest eingebauten Bauteilen,
Übergänge zwischen Boden und Wand

betrachtet werden.

Welche Geräte und Arbeitsschritte dort eingesetzt werden dürfen, richtet sich nach der jeweils angewendeten BT-17-Verfahrensbeschreibung.

Wir verwenden deshalb nicht einfach beliebige Handmaschinen, sondern halten uns an die für das konkrete Verfahren festgelegte Technik.

11. Aufnahme des Schleifguts

Das beim Schleifen entstehende Material wird über das Absaugsystem aufgenommen.

Je nach Verfahren kommen dazu beispielsweise:

H-Asbest-Entstauber,
Vorabscheider,
geeignete Staubsammelsysteme,
dafür vorgesehene Staubbeutel

zum Einsatz.

Das belastete Material wird nicht offen im Raum gesammelt.

Gefüllte Behälter beziehungsweise Staubbeutel werden entsprechend dem vorgesehenen Arbeitsablauf geschlossen und als asbesthaltiger beziehungsweise asbestkontaminierter Abfall behandelt.

12. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Schleifarbeiten reinigen wir die bearbeitete Bodenfläche, die eingesetzten Maschinen und den Sanierungsbereich.

Je nach Verfahrensbeschreibung gehören dazu beispielsweise:

gründliches Absaugen der Bodenfläche,
Absaugen von Maschinen und Werkzeugen,
Reinigung von Saugschläuchen und Anschlüssen,
feuchtes Reinigen glatter Oberflächen,
Verschließen der Maschinenanschlüsse,
Vorbereitung der Geräte für den Transport,
abschließendes erneutes Absaugen.

Bei einem BT-17-Verfahren mit ASUP-Komponenten ist beispielsweise auch die Schlussreinigung mit einem geeigneten H-Asbest-Sauger Bestandteil des festgelegten Ablaufs.

13. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige Kleberreste und asbestkontaminierte Materialien dürfen nicht zusammen mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Sie gelten als gefährliche Abfälle.

Dazu können beispielsweise gehören:

abgeschliffener Kleber,
Staubauffangbeutel,
Filtermaterialien,
Schutzfolien,
Reinigungstücher,
kontaminierte persönliche Schutzausrüstung.

Die Materialien werden:

staubdicht verpackt,
entsprechend gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
nach den geltenden Vorschriften entsorgt.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir prüfen beziehungsweise berücksichtigen dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
den vorhandenen Bodenbelag,
den sichtbaren Kleber,
darunterliegende Schichten,
Estrich oder Beton,
frühere Bodenarbeiten,
vorhandene Laborberichte,
vorhandene Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, muss das betreffende Material fachgerecht untersucht werden.

Dabei sollte nicht nur der Kleber betrachtet werden. Auch vorhandene Bodenbeläge oder weitere Schichten können schadstoffhaltig sein.

Schritt 2

2. Prüfung, welches BT-17-Verfahren angewendet werden kann

Dieser Schritt ist bei BT 17 besonders wichtig.

Anders als beispielsweise BT 40 besteht BT 17 aus einer großen Anzahl einzelner Verfahrensbeschreibungen. Die DGUV führt derzeit BT-17-Unterverfahren bis BT 17.103.

Wir prüfen deshalb:

welcher Kleber vorliegt,
welcher Untergrund vorhanden ist,
welche Fläche bearbeitet werden soll,
welche Maschinen eingesetzt werden,
welche Absaugtechnik dazugehört,
wie Ränder und Ecken bearbeitet werden,
welche konkrete Verfahrensbeschreibung eingehalten werden muss.

Erst danach wird der Sanierungsablauf festgelegt.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten werden die notwendigen Schutzmaßnahmen geplant.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des konkreten BT-17-Unterverfahrens,
Festlegung der Schleiftechnik,
Festlegung der Absaugtechnik,
persönliche Schutzausrüstung,
Abschottung des Arbeitsbereichs,
Reinigung,
Abfallverpackung,
Entsorgung,
Vorgehen bei technischen Störungen.

Zusätzlich werden Betriebsanweisung und Unterweisung entsprechend den geltenden Anforderungen durchgeführt.

Schritt 4

4. Anzeige und Abstimmung der Arbeiten

Für Tätigkeiten mit Asbest gelten besondere organisatorische Anforderungen.

Eine wichtige Besonderheit bei BT 17 besteht derzeit darin, dass die noch gelisteten BT-17-Unterverfahren teilweise firmenbezogen anerkannt sind.

Die DGUV weist aktuell darauf hin, dass diese firmenbezogenen Verfahren noch bis zum 31. Dezember 2027 gelistet bleiben. Unternehmen ohne eigenes BT-17-Verfahren können bis zur Veröffentlichung eines allgemein verfügbaren Verfahrens in Abstimmung mit der zuständigen Behörde eines der bestehenden Verfahren anwenden. Voraussetzung ist die exakte Einhaltung der jeweiligen Verfahrensbeschreibung und der darin festgelegten Maschinen.

Diese Voraussetzung berücksichtigen wir vor Beginn der Maßnahme.

Schritt 5

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor die Bodenfläche geschliffen wird, richten wir den Arbeitsbereich entsprechend dem konkret angewendeten Verfahren ein.

Dazu können unter anderem gehören:

vollständiges Räumen des Sanierungsbereichs,
Absperren und Kennzeichnen der Arbeitsfläche,
staubdichte Trennung zu nicht betroffenen Bereichen,
Folienabschottungen,
Schutz schwer zu reinigender Einbauten,
Einrichtung der Stromversorgung,
Bereitstellung der Schleifmaschinen,
Aufbau der Absaugtechnik,
Bereitstellung geeigneter Abfallbehälter.

Der Sanierungsbereich darf während der Arbeiten nur von den dafür vorgesehenen und entsprechend ausgerüsteten Personen betreten werden.

Schritt 6

6. Aufbau der Schleif- und Absaugtechnik

Anschließend bauen wir die für das festgelegte Verfahren vorgesehene Technik auf.

Bei einer entsprechenden ASUP-Bodenschleiftechnik können beispielsweise Bodenschleifmaschine, zwei H-Asbest-Sauger, Unterdrucküberwachung sowie Rand- und Eckbearbeitung miteinander kombiniert werden.

Vor Arbeitsbeginn prüfen wir unter anderem:

Schleifwerkzeug,
Schlauchverbindungen,
Absaugleistung,
Filtertechnik,
Unterdrucküberwachung,
elektrische Versorgung,
Sicherheitsabschaltung.

Erst wenn die Absaugtechnik ordnungsgemäß arbeitet, beginnen wir mit der Materialbearbeitung

Schritt 7

7. Abschleifen des asbesthaltigen Klebers

Die freie Bodenfläche wird mit der im jeweiligen Verfahren vorgeschriebenen Bodenschleifmaschine bearbeitet.

Dabei wird der belastete Kleber schrittweise vom mineralischen Untergrund abgetragen.

Während der gesamten Bearbeitung läuft die angeschlossene Absaugtechnik.

Der entstehende Schleifstaub soll dadurch möglichst unmittelbar am Schleifkopf erfasst werden, bevor er sich im Raum verteilen kann.

Wir führen die Maschine kontrolliert über die Bodenfläche, bis der innerhalb des Verfahrens vorgesehene Materialabtrag erreicht ist.

Schritt 8

8. Permanente Überwachung der Absaugung

Bei entsprechenden BT-17-Systemen ist die Schleifmaschine mit einer Unterdrucküberwachung gekoppelt.

Dadurch wird kontrolliert, ob die erforderliche Absaugleistung vorhanden ist.

Sinkt der Unterdruck unter den festgelegten Wert, kann die Bearbeitungsmaschine automatisch abgeschaltet werden.

Dieser technische Zusammenhang ist ein wesentlicher Bestandteil emissionsarmer Schleifverfahren: Die Bearbeitung soll nicht unabhängig von der Absaugtechnik fortgesetzt werden können.

Schritt 9

9. Bearbeitung der Randbereiche

Mit einer größeren Bodenschleifmaschine kann nicht unmittelbar bis in sämtliche Wandanschlüsse und Ecken gearbeitet werden.

Deshalb ist innerhalb der jeweiligen BT-17-Verfahrensbeschreibung eine separate Technik für die Randbearbeitung vorgesehen.

Bei ASUP-Technik können hierfür beispielsweise spezielle unterdrucküberwachte Rand- und Eckfräsen beziehungsweise Handschleifsysteme zum Einsatz kommen.

Auch bei der Randbearbeitung wird das entstehende Material direkt abgesaugt.

Schritt 10

10. Bearbeitung schwer zugänglicher Stellen

Besonders sorgfältig müssen beispielsweise:

Raumecken,
Rohranschlüsse,
Nischen,
Bereiche unter fest eingebauten Bauteilen,
Übergänge zwischen Boden und Wand

betrachtet werden.

Welche Geräte und Arbeitsschritte dort eingesetzt werden dürfen, richtet sich nach der jeweils angewendeten BT-17-Verfahrensbeschreibung.

Wir verwenden deshalb nicht einfach beliebige Handmaschinen, sondern halten uns an die für das konkrete Verfahren festgelegte Technik.

Schritt 11

11. Aufnahme des Schleifguts

Das beim Schleifen entstehende Material wird über das Absaugsystem aufgenommen.

Je nach Verfahren kommen dazu beispielsweise:

H-Asbest-Entstauber,
Vorabscheider,
geeignete Staubsammelsysteme,
dafür vorgesehene Staubbeutel

zum Einsatz.

Das belastete Material wird nicht offen im Raum gesammelt.

Gefüllte Behälter beziehungsweise Staubbeutel werden entsprechend dem vorgesehenen Arbeitsablauf geschlossen und als asbesthaltiger beziehungsweise asbestkontaminierter Abfall behandelt.

Schritt 12

12. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Schleifarbeiten reinigen wir die bearbeitete Bodenfläche, die eingesetzten Maschinen und den Sanierungsbereich.

Je nach Verfahrensbeschreibung gehören dazu beispielsweise:

gründliches Absaugen der Bodenfläche,
Absaugen von Maschinen und Werkzeugen,
Reinigung von Saugschläuchen und Anschlüssen,
feuchtes Reinigen glatter Oberflächen,
Verschließen der Maschinenanschlüsse,
Vorbereitung der Geräte für den Transport,
abschließendes erneutes Absaugen.

Bei einem BT-17-Verfahren mit ASUP-Komponenten ist beispielsweise auch die Schlussreinigung mit einem geeigneten H-Asbest-Sauger Bestandteil des festgelegten Ablaufs.

Schritt 13

13. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige Kleberreste und asbestkontaminierte Materialien dürfen nicht zusammen mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Sie gelten als gefährliche Abfälle.

Dazu können beispielsweise gehören:

abgeschliffener Kleber,
Staubauffangbeutel,
Filtermaterialien,
Schutzfolien,
Reinigungstücher,
kontaminierte persönliche Schutzausrüstung.

Die Materialien werden:

staubdicht verpackt,
entsprechend gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
nach den geltenden Vorschriften entsorgt.

So läuft eine Asbestsanierung nach BT 17 ab

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir prüfen beziehungsweise berücksichtigen dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
den vorhandenen Bodenbelag,
den sichtbaren Kleber,
darunterliegende Schichten,
Estrich oder Beton,
frühere Bodenarbeiten,
vorhandene Laborberichte,
vorhandene Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, muss das betreffende Material fachgerecht untersucht werden.

Dabei sollte nicht nur der Kleber betrachtet werden. Auch vorhandene Bodenbeläge oder weitere Schichten können schadstoffhaltig sein.

2. Prüfung, welches BT-17-Verfahren angewendet werden kann

Dieser Schritt ist bei BT 17 besonders wichtig.

Anders als beispielsweise BT 40 besteht BT 17 aus einer großen Anzahl einzelner Verfahrensbeschreibungen. Die DGUV führt derzeit BT-17-Unterverfahren bis BT 17.103.

Wir prüfen deshalb:

welcher Kleber vorliegt,
welcher Untergrund vorhanden ist,
welche Fläche bearbeitet werden soll,
welche Maschinen eingesetzt werden,
welche Absaugtechnik dazugehört,
wie Ränder und Ecken bearbeitet werden,
welche konkrete Verfahrensbeschreibung eingehalten werden muss.

Erst danach wird der Sanierungsablauf festgelegt.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten werden die notwendigen Schutzmaßnahmen geplant.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des konkreten BT-17-Unterverfahrens,
Festlegung der Schleiftechnik,
Festlegung der Absaugtechnik,
persönliche Schutzausrüstung,
Abschottung des Arbeitsbereichs,
Reinigung,
Abfallverpackung,
Entsorgung,
Vorgehen bei technischen Störungen.

Zusätzlich werden Betriebsanweisung und Unterweisung entsprechend den geltenden Anforderungen durchgeführt.

4. Anzeige und Abstimmung der Arbeiten

Für Tätigkeiten mit Asbest gelten besondere organisatorische Anforderungen.

Eine wichtige Besonderheit bei BT 17 besteht derzeit darin, dass die noch gelisteten BT-17-Unterverfahren teilweise firmenbezogen anerkannt sind.

Die DGUV weist aktuell darauf hin, dass diese firmenbezogenen Verfahren noch bis zum 31. Dezember 2027 gelistet bleiben. Unternehmen ohne eigenes BT-17-Verfahren können bis zur Veröffentlichung eines allgemein verfügbaren Verfahrens in Abstimmung mit der zuständigen Behörde eines der bestehenden Verfahren anwenden. Voraussetzung ist die exakte Einhaltung der jeweiligen Verfahrensbeschreibung und der darin festgelegten Maschinen.

Diese Voraussetzung berücksichtigen wir vor Beginn der Maßnahme.

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor die Bodenfläche geschliffen wird, richten wir den Arbeitsbereich entsprechend dem konkret angewendeten Verfahren ein.

Dazu können unter anderem gehören:

vollständiges Räumen des Sanierungsbereichs,
Absperren und Kennzeichnen der Arbeitsfläche,
staubdichte Trennung zu nicht betroffenen Bereichen,
Folienabschottungen,
Schutz schwer zu reinigender Einbauten,
Einrichtung der Stromversorgung,
Bereitstellung der Schleifmaschinen,
Aufbau der Absaugtechnik,
Bereitstellung geeigneter Abfallbehälter.

Der Sanierungsbereich darf während der Arbeiten nur von den dafür vorgesehenen und entsprechend ausgerüsteten Personen betreten werden.

6. Aufbau der Schleif- und Absaugtechnik

Anschließend bauen wir die für das festgelegte Verfahren vorgesehene Technik auf.

Bei einer entsprechenden ASUP-Bodenschleiftechnik können beispielsweise Bodenschleifmaschine, zwei H-Asbest-Sauger, Unterdrucküberwachung sowie Rand- und Eckbearbeitung miteinander kombiniert werden.

Vor Arbeitsbeginn prüfen wir unter anderem:

Schleifwerkzeug,
Schlauchverbindungen,
Absaugleistung,
Filtertechnik,
Unterdrucküberwachung,
elektrische Versorgung,
Sicherheitsabschaltung.

Erst wenn die Absaugtechnik ordnungsgemäß arbeitet, beginnen wir mit der Materialbearbeitung

7. Abschleifen des asbesthaltigen Klebers

Die freie Bodenfläche wird mit der im jeweiligen Verfahren vorgeschriebenen Bodenschleifmaschine bearbeitet.

Dabei wird der belastete Kleber schrittweise vom mineralischen Untergrund abgetragen.

Während der gesamten Bearbeitung läuft die angeschlossene Absaugtechnik.

Der entstehende Schleifstaub soll dadurch möglichst unmittelbar am Schleifkopf erfasst werden, bevor er sich im Raum verteilen kann.

Wir führen die Maschine kontrolliert über die Bodenfläche, bis der innerhalb des Verfahrens vorgesehene Materialabtrag erreicht ist.

8. Permanente Überwachung der Absaugung

Bei entsprechenden BT-17-Systemen ist die Schleifmaschine mit einer Unterdrucküberwachung gekoppelt.

Dadurch wird kontrolliert, ob die erforderliche Absaugleistung vorhanden ist.

Sinkt der Unterdruck unter den festgelegten Wert, kann die Bearbeitungsmaschine automatisch abgeschaltet werden.

Dieser technische Zusammenhang ist ein wesentlicher Bestandteil emissionsarmer Schleifverfahren: Die Bearbeitung soll nicht unabhängig von der Absaugtechnik fortgesetzt werden können.

9. Bearbeitung der Randbereiche

Mit einer größeren Bodenschleifmaschine kann nicht unmittelbar bis in sämtliche Wandanschlüsse und Ecken gearbeitet werden.

Deshalb ist innerhalb der jeweiligen BT-17-Verfahrensbeschreibung eine separate Technik für die Randbearbeitung vorgesehen.

Bei ASUP-Technik können hierfür beispielsweise spezielle unterdrucküberwachte Rand- und Eckfräsen beziehungsweise Handschleifsysteme zum Einsatz kommen.

Auch bei der Randbearbeitung wird das entstehende Material direkt abgesaugt.

10. Bearbeitung schwer zugänglicher Stellen

Besonders sorgfältig müssen beispielsweise:

Raumecken,
Rohranschlüsse,
Nischen,
Bereiche unter fest eingebauten Bauteilen,
Übergänge zwischen Boden und Wand

betrachtet werden.

Welche Geräte und Arbeitsschritte dort eingesetzt werden dürfen, richtet sich nach der jeweils angewendeten BT-17-Verfahrensbeschreibung.

Wir verwenden deshalb nicht einfach beliebige Handmaschinen, sondern halten uns an die für das konkrete Verfahren festgelegte Technik.

11. Aufnahme des Schleifguts

Das beim Schleifen entstehende Material wird über das Absaugsystem aufgenommen.

Je nach Verfahren kommen dazu beispielsweise:

H-Asbest-Entstauber,
Vorabscheider,
geeignete Staubsammelsysteme,
dafür vorgesehene Staubbeutel

zum Einsatz.

Das belastete Material wird nicht offen im Raum gesammelt.

Gefüllte Behälter beziehungsweise Staubbeutel werden entsprechend dem vorgesehenen Arbeitsablauf geschlossen und als asbesthaltiger beziehungsweise asbestkontaminierter Abfall behandelt.

12. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Schleifarbeiten reinigen wir die bearbeitete Bodenfläche, die eingesetzten Maschinen und den Sanierungsbereich.

Je nach Verfahrensbeschreibung gehören dazu beispielsweise:

gründliches Absaugen der Bodenfläche,
Absaugen von Maschinen und Werkzeugen,
Reinigung von Saugschläuchen und Anschlüssen,
feuchtes Reinigen glatter Oberflächen,
Verschließen der Maschinenanschlüsse,
Vorbereitung der Geräte für den Transport,
abschließendes erneutes Absaugen.

Bei einem BT-17-Verfahren mit ASUP-Komponenten ist beispielsweise auch die Schlussreinigung mit einem geeigneten H-Asbest-Sauger Bestandteil des festgelegten Ablaufs.

13. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige Kleberreste und asbestkontaminierte Materialien dürfen nicht zusammen mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Sie gelten als gefährliche Abfälle.

Dazu können beispielsweise gehören:

abgeschliffener Kleber,
Staubauffangbeutel,
Filtermaterialien,
Schutzfolien,
Reinigungstücher,
kontaminierte persönliche Schutzausrüstung.

Die Materialien werden:

staubdicht verpackt,
entsprechend gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
nach den geltenden Vorschriften entsorgt.

Schritt 1

1. Prüfung des vorhandenen Bodenaufbaus

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme.

Wir prüfen beziehungsweise berücksichtigen dabei unter anderem:

das Baujahr des Gebäudes,
den vorhandenen Bodenbelag,
den sichtbaren Kleber,
darunterliegende Schichten,
Estrich oder Beton,
frühere Bodenarbeiten,
vorhandene Laborberichte,
vorhandene Schadstoffgutachten.

Besteht ein Asbestverdacht, muss das betreffende Material fachgerecht untersucht werden.

Dabei sollte nicht nur der Kleber betrachtet werden. Auch vorhandene Bodenbeläge oder weitere Schichten können schadstoffhaltig sein.

Schritt 2

2. Prüfung, welches BT-17-Verfahren angewendet werden kann

Dieser Schritt ist bei BT 17 besonders wichtig.

Anders als beispielsweise BT 40 besteht BT 17 aus einer großen Anzahl einzelner Verfahrensbeschreibungen. Die DGUV führt derzeit BT-17-Unterverfahren bis BT 17.103.

Wir prüfen deshalb:

welcher Kleber vorliegt,
welcher Untergrund vorhanden ist,
welche Fläche bearbeitet werden soll,
welche Maschinen eingesetzt werden,
welche Absaugtechnik dazugehört,
wie Ränder und Ecken bearbeitet werden,
welche konkrete Verfahrensbeschreibung eingehalten werden muss.

Erst danach wird der Sanierungsablauf festgelegt.

Schritt 3

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung

Vor Beginn der Arbeiten werden die notwendigen Schutzmaßnahmen geplant.

Dazu gehören unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan,
Auswahl des konkreten BT-17-Unterverfahrens,
Festlegung der Schleiftechnik,
Festlegung der Absaugtechnik,
persönliche Schutzausrüstung,
Abschottung des Arbeitsbereichs,
Reinigung,
Abfallverpackung,
Entsorgung,
Vorgehen bei technischen Störungen.

Zusätzlich werden Betriebsanweisung und Unterweisung entsprechend den geltenden Anforderungen durchgeführt.

Schritt 4

4. Anzeige und Abstimmung der Arbeiten

Für Tätigkeiten mit Asbest gelten besondere organisatorische Anforderungen.

Eine wichtige Besonderheit bei BT 17 besteht derzeit darin, dass die noch gelisteten BT-17-Unterverfahren teilweise firmenbezogen anerkannt sind.

Die DGUV weist aktuell darauf hin, dass diese firmenbezogenen Verfahren noch bis zum 31. Dezember 2027 gelistet bleiben. Unternehmen ohne eigenes BT-17-Verfahren können bis zur Veröffentlichung eines allgemein verfügbaren Verfahrens in Abstimmung mit der zuständigen Behörde eines der bestehenden Verfahren anwenden. Voraussetzung ist die exakte Einhaltung der jeweiligen Verfahrensbeschreibung und der darin festgelegten Maschinen.

Diese Voraussetzung berücksichtigen wir vor Beginn der Maßnahme.

Schritt 5

5. Einrichtung des Sanierungsbereichs

Bevor die Bodenfläche geschliffen wird, richten wir den Arbeitsbereich entsprechend dem konkret angewendeten Verfahren ein.

Dazu können unter anderem gehören:

vollständiges Räumen des Sanierungsbereichs,
Absperren und Kennzeichnen der Arbeitsfläche,
staubdichte Trennung zu nicht betroffenen Bereichen,
Folienabschottungen,
Schutz schwer zu reinigender Einbauten,
Einrichtung der Stromversorgung,
Bereitstellung der Schleifmaschinen,
Aufbau der Absaugtechnik,
Bereitstellung geeigneter Abfallbehälter.

Der Sanierungsbereich darf während der Arbeiten nur von den dafür vorgesehenen und entsprechend ausgerüsteten Personen betreten werden.

Schritt 6

6. Aufbau der Schleif- und Absaugtechnik

Anschließend bauen wir die für das festgelegte Verfahren vorgesehene Technik auf.

Bei einer entsprechenden ASUP-Bodenschleiftechnik können beispielsweise Bodenschleifmaschine, zwei H-Asbest-Sauger, Unterdrucküberwachung sowie Rand- und Eckbearbeitung miteinander kombiniert werden.

Vor Arbeitsbeginn prüfen wir unter anderem:

Schleifwerkzeug,
Schlauchverbindungen,
Absaugleistung,
Filtertechnik,
Unterdrucküberwachung,
elektrische Versorgung,
Sicherheitsabschaltung.

Erst wenn die Absaugtechnik ordnungsgemäß arbeitet, beginnen wir mit der Materialbearbeitung

Schritt 7

7. Abschleifen des asbesthaltigen Klebers

Die freie Bodenfläche wird mit der im jeweiligen Verfahren vorgeschriebenen Bodenschleifmaschine bearbeitet.

Dabei wird der belastete Kleber schrittweise vom mineralischen Untergrund abgetragen.

Während der gesamten Bearbeitung läuft die angeschlossene Absaugtechnik.

Der entstehende Schleifstaub soll dadurch möglichst unmittelbar am Schleifkopf erfasst werden, bevor er sich im Raum verteilen kann.

Wir führen die Maschine kontrolliert über die Bodenfläche, bis der innerhalb des Verfahrens vorgesehene Materialabtrag erreicht ist.

Schritt 8

8. Permanente Überwachung der Absaugung

Bei entsprechenden BT-17-Systemen ist die Schleifmaschine mit einer Unterdrucküberwachung gekoppelt.

Dadurch wird kontrolliert, ob die erforderliche Absaugleistung vorhanden ist.

Sinkt der Unterdruck unter den festgelegten Wert, kann die Bearbeitungsmaschine automatisch abgeschaltet werden.

Dieser technische Zusammenhang ist ein wesentlicher Bestandteil emissionsarmer Schleifverfahren: Die Bearbeitung soll nicht unabhängig von der Absaugtechnik fortgesetzt werden können.

Schritt 9

9. Bearbeitung der Randbereiche

Mit einer größeren Bodenschleifmaschine kann nicht unmittelbar bis in sämtliche Wandanschlüsse und Ecken gearbeitet werden.

Deshalb ist innerhalb der jeweiligen BT-17-Verfahrensbeschreibung eine separate Technik für die Randbearbeitung vorgesehen.

Bei ASUP-Technik können hierfür beispielsweise spezielle unterdrucküberwachte Rand- und Eckfräsen beziehungsweise Handschleifsysteme zum Einsatz kommen.

Auch bei der Randbearbeitung wird das entstehende Material direkt abgesaugt.

Schritt 10

10. Bearbeitung schwer zugänglicher Stellen

Besonders sorgfältig müssen beispielsweise:

Raumecken,
Rohranschlüsse,
Nischen,
Bereiche unter fest eingebauten Bauteilen,
Übergänge zwischen Boden und Wand

betrachtet werden.

Welche Geräte und Arbeitsschritte dort eingesetzt werden dürfen, richtet sich nach der jeweils angewendeten BT-17-Verfahrensbeschreibung.

Wir verwenden deshalb nicht einfach beliebige Handmaschinen, sondern halten uns an die für das konkrete Verfahren festgelegte Technik.

Schritt 11

11. Aufnahme des Schleifguts

Das beim Schleifen entstehende Material wird über das Absaugsystem aufgenommen.

Je nach Verfahren kommen dazu beispielsweise:

H-Asbest-Entstauber,
Vorabscheider,
geeignete Staubsammelsysteme,
dafür vorgesehene Staubbeutel

zum Einsatz.

Das belastete Material wird nicht offen im Raum gesammelt.

Gefüllte Behälter beziehungsweise Staubbeutel werden entsprechend dem vorgesehenen Arbeitsablauf geschlossen und als asbesthaltiger beziehungsweise asbestkontaminierter Abfall behandelt.

Schritt 12

12. Reinigung des Sanierungsbereichs

Nach Abschluss der Schleifarbeiten reinigen wir die bearbeitete Bodenfläche, die eingesetzten Maschinen und den Sanierungsbereich.

Je nach Verfahrensbeschreibung gehören dazu beispielsweise:

gründliches Absaugen der Bodenfläche,
Absaugen von Maschinen und Werkzeugen,
Reinigung von Saugschläuchen und Anschlüssen,
feuchtes Reinigen glatter Oberflächen,
Verschließen der Maschinenanschlüsse,
Vorbereitung der Geräte für den Transport,
abschließendes erneutes Absaugen.

Bei einem BT-17-Verfahren mit ASUP-Komponenten ist beispielsweise auch die Schlussreinigung mit einem geeigneten H-Asbest-Sauger Bestandteil des festgelegten Ablaufs.

Schritt 13

13. Fachgerechte Entsorgung

Asbesthaltige Kleberreste und asbestkontaminierte Materialien dürfen nicht zusammen mit gewöhnlichem Bauschutt entsorgt werden.

Sie gelten als gefährliche Abfälle.

Dazu können beispielsweise gehören:

abgeschliffener Kleber,
Staubauffangbeutel,
Filtermaterialien,
Schutzfolien,
Reinigungstücher,
kontaminierte persönliche Schutzausrüstung.

Die Materialien werden:

staubdicht verpackt,
entsprechend gekennzeichnet,
sicher bereitgestellt,
ordnungsgemäß transportiert,
nach den geltenden Vorschriften entsorgt.

Welche Voraussetzungen gelten für BT 17 mit ASUP-Systemtechnik?

BT 17 ist kein Verfahren, das mit einer beliebigen Bodenschleifmaschine und einem normalen Baustellensauger ausgeführt werden darf.

Erforderlich sind unter anderem:

Bei der Nutzung von ASUP-Systemtechnik kommt zusätzlich darauf an, dass die konkrete Gerätekombination mit dem anzuwendenden beziehungsweise behördlich abgestimmten BT-17-Verfahren übereinstimmt.

Welche Voraussetzungen gelten für BT 17 mit ASUP-Systemtechnik?

BT 17 ist kein Verfahren, das mit einer beliebigen Bodenschleifmaschine und einem normalen Baustellensauger ausgeführt werden darf.

Erforderlich sind unter anderem:

Bei der Nutzung von ASUP-Systemtechnik kommt zusätzlich darauf an, dass die konkrete Gerätekombination mit dem anzuwendenden beziehungsweise behördlich abgestimmten BT-17-Verfahren übereinstimmt.

Ihre Vorteile bei einer Sanierung nach BT 17

Kontrollierte Entfernung asbesthaltiger Kleber
Der belastete Kleber wird mit einer auf das Verfahren abgestimmten Schleiftechnik von der mineralischen Bodenfläche entfernt.
Direkte Absaugung am Schleifkopf
Der entstehende Schleifstaub wird möglichst unmittelbar dort aufgenommen, wo er entsteht.
Überwachte Absaugleistung
Bei entsprechenden Systemen kontrolliert eine Unterdrucküberwachung die Funktion der Absaugtechnik und verhindert eine reguläre Weiterarbeit bei unzureichender Absaugleistung.
Bearbeitung größerer Bodenflächen
Mit der Bodenschleifmaschine können zusammenhängende ebene Bodenflächen kontrolliert bearbeitet werden.
Abgestimmtes Maschinen- und Absaugsystem
Schleifmaschine, Absauger, Unterdrucküberwachung und Randbearbeitung werden nicht unabhängig voneinander eingesetzt, sondern bilden ein abgestimmtes technisches System.
Vorbereitung für den neuen Bodenaufbau
Nach Entfernung des belasteten Klebers und Abschluss der Reinigung kann der mineralische Untergrund beurteilt und für die nachfolgenden Bodenarbeiten vorbereitet werden.

Ihre Vorteile bei einer Sanierung nach BT 17

Kontrollierte Entfernung asbesthaltiger Kleber
Der belastete Kleber wird mit einer auf das Verfahren abgestimmten Schleiftechnik von der mineralischen Bodenfläche entfernt.
Direkte Absaugung am Schleifkopf
Der entstehende Schleifstaub wird möglichst unmittelbar dort aufgenommen, wo er entsteht.
Überwachte Absaugleistung
Bei entsprechenden Systemen kontrolliert eine Unterdrucküberwachung die Funktion der Absaugtechnik und verhindert eine reguläre Weiterarbeit bei unzureichender Absaugleistung.
Bearbeitung größerer Bodenflächen
Mit der Bodenschleifmaschine können zusammenhängende ebene Bodenflächen kontrolliert bearbeitet werden.
Abgestimmtes Maschinen- und Absaugsystem
Schleifmaschine, Absauger, Unterdrucküberwachung und Randbearbeitung werden nicht unabhängig voneinander eingesetzt, sondern bilden ein abgestimmtes technisches System.
Vorbereitung für den neuen Bodenaufbau
Nach Entfernung des belasteten Klebers und Abschluss der Reinigung kann der mineralische Untergrund beurteilt und für die nachfolgenden Bodenarbeiten vorbereitet werden.

Warum eine frühzeitige Untersuchung sinnvoll ist

Asbesthaltige Kleber werden häufig erst sichtbar, wenn ein vorhandener Bodenbelag bereits entfernt wurde.

Besonders bei alten Böden kann dann beispielsweise ein schwarzer Kleber auf dem Estrich zum Vorschein kommen.

Wird anschließend ohne weitere Untersuchung geschliffen, besteht bei einer Asbestbelastung die Gefahr einer unnötigen Faserfreisetzung.

Eine Untersuchung ist daher insbesondere sinnvoll, wenn:

ein älterer Bodenbelag entfernt werden soll,
Floor-Flex-Platten vorhanden sind oder waren,
schwarzer beziehungsweise dunkelbrauner Kleber sichtbar ist,
Estrich geschliffen werden soll,
eine Fußbodenheizung geplant ist,
ein komplett neuer Bodenaufbau entstehen soll.

Je früher der Bodenaufbau geprüft wird, desto besser können wir Sanierungs- und Folgearbeiten planen.

Warum eine frühzeitige Untersuchung sinnvoll ist

Asbesthaltige Kleber werden häufig erst sichtbar, wenn ein vorhandener Bodenbelag bereits entfernt wurde.

Besonders bei alten Böden kann dann beispielsweise ein schwarzer Kleber auf dem Estrich zum Vorschein kommen.

Wird anschließend ohne weitere Untersuchung geschliffen, besteht bei einer Asbestbelastung die Gefahr einer unnötigen Faserfreisetzung.

Eine Untersuchung ist daher insbesondere sinnvoll, wenn:

ein älterer Bodenbelag entfernt werden soll,
Floor-Flex-Platten vorhanden sind oder waren,
schwarzer beziehungsweise dunkelbrauner Kleber sichtbar ist,
Estrich geschliffen werden soll,
eine Fußbodenheizung geplant ist,
ein komplett neuer Bodenaufbau entstehen soll.

Je früher der Bodenaufbau geprüft wird, desto besser können wir Sanierungs- und Folgearbeiten planen.

Häufige Fragen zu BT 17 mit ASUP-Systemtechnik

Ist BT 17 ein einzelnes Verfahren?

Nein.

BT 17 ist der Oberbegriff für zahlreiche einzelne Schleifverfahren. Die DGUV führt derzeit Verfahrensbeschreibungen bis BT 17.103.

Die konkrete Verfahrensvariante bestimmt, welche Maschinen und Arbeitsabläufe eingesetzt werden dürfen.

Gibt es offiziell ein „BT-17-ASUP-Verfahren“?

Nicht unter genau dieser Bezeichnung.

ASUP bietet eine „Bodenschleiftechnik in Anlehnung an BT17“ an. Gleichzeitig werden ASUP-Geräte auch in verschiedenen bestehenden BT-17-Verfahrensbeschreibungen eingesetzt.

Für die fachgerechte Ausführung ist daher die konkret anzuwendende BT-17-Verfahrensbeschreibung entscheidend.

Was wird mit BT 17 entfernt?

Der allgemeine Anwendungsbereich von BT 17 ist das Abschleifen asbesthaltiger Kleber von mineralischen Untergründen auf ebenen Bodenflächen. Die DGUV bezeichnet die Verfahrensgruppe als Schleifverfahren für asbesthaltige Bitumenkleber.

Ist schwarzer Bodenkleber immer asbesthaltig?

Nein.

Ein schwarzer Kleber kann Asbest enthalten, muss es aber nicht.

Nur eine geeignete Materialuntersuchung kann zuverlässig klären, ob Asbest vorhanden ist.

Werden Floor-Flex-Platten mit BT 17 entfernt?

BT 17 ist auf die Kleberentfernung ausgerichtet.

Noch vorhandene Vinyl-Asbest- beziehungsweise Floor-Flex-Platten müssen mit einem dafür geeigneten Verfahren ausgebaut werden.

Ist BT 17 dasselbe wie BT 33.6?

Nein.

BT 33.6 umfasst den Ausbau bestimmter Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit der anschließenden Kleberentfernung.

BT 17 konzentriert sich auf das Abschleifen des asbesthaltigen Klebers von der mineralischen Bodenfläche.

Ist BT 17 dasselbe wie BT 40?

Nein.

BT 17 ist ein Schleifverfahren, BT 40 ein Fräsverfahren.

Beide können je nach Bodenaufbau für asbesthaltige Kleber relevant sein, unterscheiden sich jedoch in Technik und Verfahrensbeschreibung.

Kann jeder Fachbetrieb BT 17 ausführen?

Aktuell besteht bei BT 17 eine Übergangssituation.

Die DGUV erklärt, dass die derzeitigen firmenbezogenen BT-17-Verfahren noch bis Ende 2027 gelistet bleiben. Fachbetriebe ohne eigenes BT-17-Verfahren können bis zur Einführung eines allgemein verfügbaren Verfahrens in Abstimmung mit der zuständigen Behörde eines der bestehenden Verfahren nutzen. Dabei müssen die jeweilige Verfahrensbeschreibung und die festgelegte Maschinentechnik exakt eingehalten werden.

Ist das Verfahren staubfrei?

Nein.

Die richtige Bezeichnung lautet emissionsarm.

Durch Direktabsaugung, Unterdrucküberwachung, geeignete Filtertechnik, Abschottung und Reinigung soll die mögliche Faserfreisetzung stark begrenzt werden.

Kann während der Sanierung im Raum gewohnt oder gearbeitet werden?

Der eingerichtete Sanierungsbereich darf während der Arbeiten nicht von unbefugten Personen genutzt werden.

Ob andere Bereiche eines Gebäudes währenddessen weiter genutzt werden können, hängt von der baulichen Situation und dem jeweiligen Sanierungskonzept ab.

Kann nach BT 17 direkt ein neuer Boden verlegt werden?

Nicht zwangsläufig.

Nach der Kleberentfernung prüfen wir zunächst den Zustand des mineralischen Untergrunds.

Je nach Ergebnis können weitere Arbeiten erforderlich sein, beispielsweise:

  • Ausbessern von Fehlstellen,
  • Grundieren,
  • Spachteln,
  • Egalisieren,
  • Vorbereiten einer verlegereifen Oberfläche.

Erst danach kann der gewünschte neue Bodenaufbau erfolgen.

Fachkraft in Schutzkleidung bei der maschinellen Entfernung eines Bodenbelags mit angeschlossener Absaugung

Asbestverdacht bei altem Bodenkleber?

Sie möchten einen älteren Boden renovieren und unter dem vorhandenen Belag ist schwarzer oder dunkelbrauner Kleber sichtbar?

Dann sollte zunächst geklärt werden, ob der Kleber Asbest enthält, bevor er mit einer Schleifmaschine bearbeitet wird.

Die Malermeister Steffen Tack GmbH unterstützt Sie bei der Einschätzung des Bodenaufbaus und bei der Planung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.

Für eine erste Beurteilung sind beispielsweise hilfreich:

  • Standort des Objekts,
  • ungefähres Baujahr,
  • betroffene Räume,
  • Größe der Bodenfläche,
  • Art des alten Bodenbelags,
  • Fotos des Klebers,
  • Fotos des Untergrunds,
  • vorhandene Laborberichte,
  • Schadstoffgutachten,
  • gewünschter Sanierungszeitraum.

Auf Grundlage dieser Angaben und der Materialbefunde können wir prüfen, ob ein BT-17-Schleifverfahren mit geeigneter ASUP-Systemtechnik für Ihre Bodenfläche infrage kommt oder ein anderes Verfahren besser geeignet ist.

Detailaufnahme einer Bodenbearbeitungsmaschine mit Absaugschlauch bei der Entfernung eines alten Bodenbelags

Asbestverdacht bei altem Bodenkleber?

Sie möchten einen älteren Boden renovieren und unter dem vorhandenen Belag ist schwarzer oder dunkelbrauner Kleber sichtbar?

Dann sollte zunächst geklärt werden, ob der Kleber Asbest enthält, bevor er mit einer Schleifmaschine bearbeitet wird.

Die Malermeister Steffen Tack GmbH unterstützt Sie bei der Einschätzung des Bodenaufbaus und bei der Planung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.

Für eine erste Beurteilung sind beispielsweise hilfreich:

  • Standort des Objekts,
  • ungefähres Baujahr,
  • betroffene Räume,
  • Größe der Bodenfläche,
  • Art des alten Bodenbelags,
  • Fotos des Klebers,
  • Fotos des Untergrunds,
  • vorhandene Laborberichte,
  • Schadstoffgutachten,
  • gewünschter Sanierungszeitraum.

Auf Grundlage dieser Angaben und der Materialbefunde können wir prüfen, ob ein BT-17-Schleifverfahren mit geeigneter ASUP-Systemtechnik für Ihre Bodenfläche infrage kommt oder ein anderes Verfahren besser geeignet ist.

Fachkraft in Schutzkleidung bei der maschinellen Entfernung eines Bodenbelags mit angeschlossener Absaugung

Asbestverdacht bei altem Bodenkleber?

Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren
Malermeister Steffen Tack GmbH
Asbestsanierung nach BT 40, BT43, BT44, BT 33,6, BT 57, Bt30 & Bt 17 Asup Verfahren